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Das Nationale Begleitgremium empfiehlt Änderungen am Standortauswahlverfahren und eine stärkere Einbindung der Zwischenlager. Zudem sollen Zeitabschnitte gesetzlich verankert werden.
Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat seinen sechsten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Der unabhängige Arbeitskreis richtet darin zehn Empfehlungen an den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die zuständigen Institutionen. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung des Standortauswahlverfahrens, die Vorbereitung auf die für Ende 2027 erwartete Benennung von Standortregionen sowie der Umgang mit längeren Zwischenlagerzeiten.
Für das NBG sollen wesentliche Etappen des Verfahrens mit verbindlichen Zielmarken versehen werden. Die Akteure sollten sich zudem auf einen gemeinsamen Projekt- und Zeitplan verständigen und dessen Einhaltung kontinuierlich überprüfen.
Mit dem für Ende 2027 vorgesehenen Standortregionenvorschlag der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll die Endlagersuche von einer großräumigen Suche zu konkret benannten Regionen übergehen. Das NBG sieht deshalb bereits jetzt Handlungsbedarf bei der Vorbereitung der Beteiligung.
Regionale Erfahrungen und bestehende Strukturen sollen nach Empfehlung des Gremiums einbezogen werden. Kommunen sollen frühzeitig als Partner angesprochen werden. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung transparent vermittelt werden.
Das NBG empfiehlt, die künftigen Standortregionen organisatorisch und finanziell so auszustatten, dass die Regionalkonferenzen eigenständig arbeiten können. Auch die Geschäftsstellen der Konferenzen sollen nach den Vorstellungen des Gremiums gut erreichbar und regional präsent sein.
Zwischen- und Endlagerung gemeinsam betrachtenDas Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) soll seine gesetzlichen Gestaltungsspielräume für die Beteiligung nutzen und zusätzliche Dialogangebote schaffen, heißt es. Das NBG nennt dabei auch barrierefreie und inklusive Formate sowie eine gezielte Ansprache junger Menschen.
Auch die längeren Zeiträume bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers nimmt das NBG in den Empfehlungen in den Blick. Zwischen- und Endlagerung sollten stärker als zusammenhängende Aufgabe betrachtet werden.
Nach Auffassung des Gremiums müssen Sicherheitsstrategien angesichts längerer Lagerzeiträume sowie veränderter technischer und sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden. Zugleich sollten Menschen und Kommunen in den Zwischenlagerregionen frühzeitig in die Debatte über die langfristige Zwischenlagerung einbezogen werden.
Standortfläche je nach WirtsgesteinWie viel Fläche für ein künftiges Endlager radioaktiver Abfälle erforderlich ist, hängt von der geologischen Beschaffenheit ab. Im Falle eines kristallinen Wirtsgesteins beziffert das Gremium die Mindestfläche auf sechs Quadratkilometer. Bei einem Salzstock wären mindestens drei Quadratkilometer erforderlich. Ein Standort für ein Endlager aus Tonschichten würde sich über etwa zehn Quadratkilometer erstrecken – also etwa die Fläche des Tegernsees in Bayern.
Anfang des Jahres hatte sich das Nationale Begleitgremium nach mehrjähriger Hängepartie erstmals wieder vollzählig zusammengefunden. Nach dem Gesetz soll das NBG aus sechs Bürgervertretern und zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bestehen. Die Bürgervertreter werden in einem Beteiligungsverfahren gewählt und vom Bundesumweltministerium ernannt. Von den zwölf Posten für anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens waren neun nur kommissarisch besetzt, drei waren unbesetzt. Mehr als zweieinhalb Jahre konnten sich Bundestag und Bundesrat nicht über die Nachbesetzung einigen.
Aufgabe des Gremiums ist „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens“ für Endlager hoch radioaktiver Abfälle. Vorsitzende des 18-köpfigen ehrenamtlichen Arbeitskreises sind seit diesem Jahr Marion Durst und Karsten Möring. Möring wurde im Dezember 2025 vom Bundestag und Bundesrat als „anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens“ in das Gremium gewählt. Möring saß von 2013 bis 2021 für die CDU im Bundestag. Marion Durst ist Diplompädagogin für Physik und Mathematik.
Der
Bericht des NBG mit den Handlungsempfehlungen steht im Internet bereit
(mf)
Montag, 21.09.2026, 14:26 Uhr
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