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Energie & Management > Windkraft Onshore - EEG: Auch Kommunalunternehmen fordern Windpacht-Deckel
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft Onshore

EEG: Auch Kommunalunternehmen fordern Windpacht-Deckel

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert eine Begrenzung der Pachten für Windparkflächen im EEG. Überhöhte Forderungen gefährdeten den Ausbau erneuerbarer Energien.
Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) mahnt mehr Tempo bei der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 an. Die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die Europäische Kommission läuft zum 31. Dezember 2026 aus. „Sollte bis dahin keine neue Genehmigung vorliegen, könnten neu errichtete EEG-Anlagen zwar in Betrieb gehen, zunächst jedoch keine Förderung erhalten“, erinnert der Verband. Zudem müssten Ausschreibungsrunden im Jahr 2027 möglicherweise ausfallen.

In das Gesetz solle eine gesetzliche Begrenzung der Pachtzahlungen für Flächen von Windenergieanlagen einfließen, fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). In einem am 12. Juni veröffentlichten Positionspapier schlägt der Verband vor, die Pacht auf 3 bis 5 Prozent der jährlichen Erlöse eines Windparks zu begrenzen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begründet den Vorstoß mit den stark gestiegenen Forderungen auf dem Flächenmarkt.

Bisher hatte in der Verbandslandschaft lediglich die Erneuerbaren-Lobby einen Pachtendeckel gefordert. Aber aus anderen Gründen als jetzt die Kommunallobby.

Enorme Pachtsteigerungen

Nach Angaben des Verbandes hat der Wettbewerb um geeignete Standorte in den vergangenen Jahren zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Teilweise verlangten Flächeneigentümer inzwischen bis zu 30 Prozent der Umsätze eines Windparks als Pacht. Dies gefährde die Wirtschaftlichkeit von Projekten und erschwere den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Liebing kritisiert, dass die steigenden Kosten letztlich von der Allgemeinheit getragen würden. Wenn ein erheblicher Teil der Erlöse an Flächeneigentümer fließe, sei dies weder nachhaltig noch volkswirtschaftlich sinnvoll, erklärte er. Besonders betroffen seien laut VKU kommunale Unternehmen und andere langfristig orientierte Investoren. Stadtwerke würden häufig gegenüber Marktteilnehmern benachteiligt, die auf kurzfristige Renditen, Nachverhandlungen oder den Weiterverkauf von Projekten setzen.

Pläne der Bundesregierung begrüßt

Kommunale Unternehmen investierten dagegen dauerhaft vor Ort und übernähmen Verantwortung für die regionale Energieversorgung. Wenn sie im Wettbewerb um Flächen regelmäßig unterlägen, könne dies regionale Wertschöpfung und die Akzeptanz der Energiewende beeinträchtigen, so Liebing. Der Verband begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung, eine Begrenzung von Flächenpachten im Rahmen der laufenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu prüfen.

Eine gesetzliche Regelung müsse jedoch differenziert ausgestaltet werden. Nach Auffassung des VKU ist ein pauschaler Deckel zu wenig. Vielmehr sollten regionale Unterschiede berücksichtigt und weiterhin Anreize für Investitionen geschaffen werden. Die Orientierung an den tatsächlich erzielten Umsätzen eines Windparks könne sich dafür eignen.

Länder fordern schnellere Windkraft

Der Bundestag befasst sich aktuell mit einer Initiative des Bundesrates vom 15. Mai. Die Länderkammer hatte einen Gesetzentwurf für eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 MW noch für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Initiative war maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingebracht worden.

Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzliche installierte Leistung soll dabei nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet werden. Mit der Maßnahme will man dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem soll die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf.

Der VKU-Vorschlag zur Pachtkostenbegrenzung steht als PDF zum Download bereit.

Freitag, 12.06.2026, 14:00 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - EEG: Auch Kommunalunternehmen fordern Windpacht-Deckel
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft Onshore
EEG: Auch Kommunalunternehmen fordern Windpacht-Deckel
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert eine Begrenzung der Pachten für Windparkflächen im EEG. Überhöhte Forderungen gefährdeten den Ausbau erneuerbarer Energien.
Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) mahnt mehr Tempo bei der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 an. Die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die Europäische Kommission läuft zum 31. Dezember 2026 aus. „Sollte bis dahin keine neue Genehmigung vorliegen, könnten neu errichtete EEG-Anlagen zwar in Betrieb gehen, zunächst jedoch keine Förderung erhalten“, erinnert der Verband. Zudem müssten Ausschreibungsrunden im Jahr 2027 möglicherweise ausfallen.

In das Gesetz solle eine gesetzliche Begrenzung der Pachtzahlungen für Flächen von Windenergieanlagen einfließen, fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). In einem am 12. Juni veröffentlichten Positionspapier schlägt der Verband vor, die Pacht auf 3 bis 5 Prozent der jährlichen Erlöse eines Windparks zu begrenzen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begründet den Vorstoß mit den stark gestiegenen Forderungen auf dem Flächenmarkt.

Bisher hatte in der Verbandslandschaft lediglich die Erneuerbaren-Lobby einen Pachtendeckel gefordert. Aber aus anderen Gründen als jetzt die Kommunallobby.

Enorme Pachtsteigerungen

Nach Angaben des Verbandes hat der Wettbewerb um geeignete Standorte in den vergangenen Jahren zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Teilweise verlangten Flächeneigentümer inzwischen bis zu 30 Prozent der Umsätze eines Windparks als Pacht. Dies gefährde die Wirtschaftlichkeit von Projekten und erschwere den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Liebing kritisiert, dass die steigenden Kosten letztlich von der Allgemeinheit getragen würden. Wenn ein erheblicher Teil der Erlöse an Flächeneigentümer fließe, sei dies weder nachhaltig noch volkswirtschaftlich sinnvoll, erklärte er. Besonders betroffen seien laut VKU kommunale Unternehmen und andere langfristig orientierte Investoren. Stadtwerke würden häufig gegenüber Marktteilnehmern benachteiligt, die auf kurzfristige Renditen, Nachverhandlungen oder den Weiterverkauf von Projekten setzen.

Pläne der Bundesregierung begrüßt

Kommunale Unternehmen investierten dagegen dauerhaft vor Ort und übernähmen Verantwortung für die regionale Energieversorgung. Wenn sie im Wettbewerb um Flächen regelmäßig unterlägen, könne dies regionale Wertschöpfung und die Akzeptanz der Energiewende beeinträchtigen, so Liebing. Der Verband begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung, eine Begrenzung von Flächenpachten im Rahmen der laufenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu prüfen.

Eine gesetzliche Regelung müsse jedoch differenziert ausgestaltet werden. Nach Auffassung des VKU ist ein pauschaler Deckel zu wenig. Vielmehr sollten regionale Unterschiede berücksichtigt und weiterhin Anreize für Investitionen geschaffen werden. Die Orientierung an den tatsächlich erzielten Umsätzen eines Windparks könne sich dafür eignen.

Länder fordern schnellere Windkraft

Der Bundestag befasst sich aktuell mit einer Initiative des Bundesrates vom 15. Mai. Die Länderkammer hatte einen Gesetzentwurf für eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 MW noch für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Initiative war maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingebracht worden.

Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzliche installierte Leistung soll dabei nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet werden. Mit der Maßnahme will man dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem soll die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf.

Der VKU-Vorschlag zur Pachtkostenbegrenzung steht als PDF zum Download bereit.

Freitag, 12.06.2026, 14:00 Uhr
Susanne Harmsen

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