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Energie & Management > Stadtwerke - DVV-Aufsichtsrat will Schadensersatz von Ex-Vorständen
Quelle: Fotolia / nmann77
Stadtwerke

DVV-Aufsichtsrat will Schadensersatz von Ex-Vorständen

Nach einem Zwischenbericht externer Anwälte bereitet der Duisburger Versorger Schadensersatzforderungen gegen zwei frühere Vorstände vor. Möglicher Schaden: 5,3 Millionen Euro.
Die Aufsichtsräte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV), der Stadtwerke Duisburg AG und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) wollen gegen die früheren Geschäftsführer und Vorstände Marcus Wittig und Axel Prasch weitere rechtliche Schritte einleiten. Wie aus einer Mitteilung der DVV hervorgeht, haben die Gremien in Sondersitzungen einstimmig beschlossen, Schadensersatzforderungen vorzubereiten. Zudem seien gegen beide Manager erneut Kündigungen, diesmal „aus wichtigem Grund“, ausgesprochen worden.
 
Grundlage ist nach Angaben der DVV ein erster Zwischenbericht externer Rechtsanwaltskanzleien. Diese waren vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Oberbürgermeister Sören Link, Mitte Januar 2026 nach einem anonymen Hinweis mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt worden. Nach Einschätzung der Anwälte hätten sich die Verdachtsmomente der Untreue in besonders schwerem Fall sowie der Begünstigung damaliger Betriebsratsmitglieder gegen Wittig und Prasch weiter konkretisiert.
 
Den möglichen Schaden beziffern die Anwälte laut Unternehmen vorläufig auf rund 5,3 Millionen Euro. Noch offen sei allerdings, welche Einzelpositionen möglicherweise verjährt und daher nicht mehr zurückzufordern seien. Die Untersuchung ist nach Unternehmensangaben noch nicht abgeschlossen.
 
Die bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass die beiden früheren Vorstände in sieben Fällen überhöhte Vergütungen oder unangemessene Nebenabreden angewiesen oder gebilligt haben. Fünf dieser Fälle betreffen frühere Betriebsratsmitglieder. Deren Vergütungen, Sonderzahlungen und Abfindungen sollen zum Teil deutlich über dem Gehaltsniveau für vergleichbare Stellen und über der betriebsüblichen Entwicklung gelegen haben. Sachliche Rechtfertigungen dafür, etwa besondere Leistungen oder passende Vergleichsgruppen, seien bislang nicht festgestellt worden.
 
In zwei weiteren Fällen geht es laut DVV um Mitarbeiter, die über mehrere Jahre keine erkennbare und dokumentierte Arbeitsleistung erbracht haben sollen. Beide hätten „Nähebeziehungen“ zu früheren Betriebsratsvorsitzenden gehabt. Ihre Arbeitsorte seien jeweils an die privaten Wohnsitze verlegt worden, die Gehälter aber ohne nennenswerte Gegenleistung weitergezahlt worden – in einem Fall über sieben, im anderen über achteinhalb Jahre.
 
Nach Bekanntwerden der bisherigen Ermittlungsergebnisse habe der Konzern, soweit rechtlich möglich, Verträge beendet und Zahlungen zurückgefordert. Die externen Anwälte sollen nun sämtliche Verdachtsmomente weiter prüfen. Die Staatsanwaltschaft werde fortlaufend über Ergebnisse und Fortgang informiert. Der Ermittlungsstand in den einzelnen Fällen sei unterschiedlich, teilte die DVV mit. Wegen der noch laufenden Untersuchung will das Unternehmen derzeit keine weiteren Angaben zur Sache machen. (fw)

Montag, 5.10.2026, 16:26 Uhr
Fritz Wilhelm
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DVV-Aufsichtsrat will Schadensersatz von Ex-Vorständen
Nach einem Zwischenbericht externer Anwälte bereitet der Duisburger Versorger Schadensersatzforderungen gegen zwei frühere Vorstände vor. Möglicher Schaden: 5,3 Millionen Euro.
Die Aufsichtsräte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV), der Stadtwerke Duisburg AG und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) wollen gegen die früheren Geschäftsführer und Vorstände Marcus Wittig und Axel Prasch weitere rechtliche Schritte einleiten. Wie aus einer Mitteilung der DVV hervorgeht, haben die Gremien in Sondersitzungen einstimmig beschlossen, Schadensersatzforderungen vorzubereiten. Zudem seien gegen beide Manager erneut Kündigungen, diesmal „aus wichtigem Grund“, ausgesprochen worden.
 
Grundlage ist nach Angaben der DVV ein erster Zwischenbericht externer Rechtsanwaltskanzleien. Diese waren vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Oberbürgermeister Sören Link, Mitte Januar 2026 nach einem anonymen Hinweis mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt worden. Nach Einschätzung der Anwälte hätten sich die Verdachtsmomente der Untreue in besonders schwerem Fall sowie der Begünstigung damaliger Betriebsratsmitglieder gegen Wittig und Prasch weiter konkretisiert.
 
Den möglichen Schaden beziffern die Anwälte laut Unternehmen vorläufig auf rund 5,3 Millionen Euro. Noch offen sei allerdings, welche Einzelpositionen möglicherweise verjährt und daher nicht mehr zurückzufordern seien. Die Untersuchung ist nach Unternehmensangaben noch nicht abgeschlossen.
 
Die bisherigen Ermittlungen hätten ergeben, dass die beiden früheren Vorstände in sieben Fällen überhöhte Vergütungen oder unangemessene Nebenabreden angewiesen oder gebilligt haben. Fünf dieser Fälle betreffen frühere Betriebsratsmitglieder. Deren Vergütungen, Sonderzahlungen und Abfindungen sollen zum Teil deutlich über dem Gehaltsniveau für vergleichbare Stellen und über der betriebsüblichen Entwicklung gelegen haben. Sachliche Rechtfertigungen dafür, etwa besondere Leistungen oder passende Vergleichsgruppen, seien bislang nicht festgestellt worden.
 
In zwei weiteren Fällen geht es laut DVV um Mitarbeiter, die über mehrere Jahre keine erkennbare und dokumentierte Arbeitsleistung erbracht haben sollen. Beide hätten „Nähebeziehungen“ zu früheren Betriebsratsvorsitzenden gehabt. Ihre Arbeitsorte seien jeweils an die privaten Wohnsitze verlegt worden, die Gehälter aber ohne nennenswerte Gegenleistung weitergezahlt worden – in einem Fall über sieben, im anderen über achteinhalb Jahre.
 
Nach Bekanntwerden der bisherigen Ermittlungsergebnisse habe der Konzern, soweit rechtlich möglich, Verträge beendet und Zahlungen zurückgefordert. Die externen Anwälte sollen nun sämtliche Verdachtsmomente weiter prüfen. Die Staatsanwaltschaft werde fortlaufend über Ergebnisse und Fortgang informiert. Der Ermittlungsstand in den einzelnen Fällen sei unterschiedlich, teilte die DVV mit. Wegen der noch laufenden Untersuchung will das Unternehmen derzeit keine weiteren Angaben zur Sache machen. (fw)

Montag, 5.10.2026, 16:26 Uhr
Fritz Wilhelm

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