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Energie & Management > Politik - Bundesregierung verteidigt Stromgebotszone
Quelle: Monopolkommission
Politik

Bundesregierung verteidigt Stromgebotszone

Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zum Energiesektorgutachten der Monopolkommission beschlossen. Im Fokus stehen Strommarkt, Fernwärme, Ladeinfrastruktur und Gasnetze.
Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zum zehnten Sektorgutachten Energie der Monopolkommission verabschiedet. Das Gutachten „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ untersucht unter Wettbewerbsaspekten die Strommärkte, die Netzentgeltsystematik, den Fernwärmemarkt, die Ladeinfrastruktur sowie die Zukunft der Gasverteilernetze.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, wettbewerbsfähige Energiepreise und eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Dies solle langfristig den Wirtschaftsstandort stärken und Wachstum fördern. Die Empfehlungen der Monopolkommission seien dabei ein wichtiger Beitrag für politische Entscheidungen.

Festhalten an einheitlicher deutscher Stromgebotszone

Im Bereich des Strommarktes sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Synchronisierung von Stromerzeugung, Stromverbrauch und Netzausbau. Das BMWE will dazu mit den Reformvorhaben im Rahmen des EEG 2027 sowie dem sogenannten Netzanschlusspaket die Integration erneuerbarer Energien verbessern und die Abstimmung zwischen Erzeugung und Stromnetz stärken.

Die Bundesregierung hält zugleich an einer einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland fest. Die von der Monopolkommission skizzierte mögliche Aufteilung der Stromgebotszone würde nach Einschätzung der Bundesregierung die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft erhöhen. Zudem könnten regionale Kostenunterschiede für Endverbraucher entstehen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einzelnen Regionen sinken.

Netzentgelte überarbeiten

Offen zeigt sich die Bundesregierung dagegen für Änderungen bei der Netzentgeltsystematik. Anpassungen könnten laut Stellungnahme Anreize zur Entlastung der Netze schaffen, den Netzausbau beschleunigen und die Flexibilität bei der Einspeisung von Energie verbessern.

Auch beim Fernwärmemarkt sieht die Bundesregierung Reformbedarf. Sie teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass ein wettbewerblich ausgestalteter Markt erforderlich sei, um Investitionen in Wärmenetze zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgung für Verbraucher bezahlbar zu halten. Der Markt- und Rechtsrahmen für die Fernwärmeversorgung solle deshalb weiterentwickelt werden.

Mehr Wettbewerb an Ladesäulen

Für mehr Wettbewerb bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur plant die Bundesregierung zudem eine stärkere Preistransparenz. Dazu soll die Preisangabenverordnung novelliert werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung nationale Spielräume der europäischen AFIR-Verordnung nutzen, um weitere Regelungen für die Ladeinfrastruktur umzusetzen.

Einigkeit besteht zwischen Bundesregierung und Monopolkommission auch beim Zugang zu kommunalen Flächen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Dieser müsse diskriminierungsfrei und wettbewerblich ausgestaltet werden. Laut Bundesregierung soll im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 geprüft werden, ob dafür gesetzliche Regelungen notwendig sind.

Zukunft der Gasnetze geregelt

Im Bereich der Gasverteilernetze verweist die Bundesregierung auf die am 25. März 2026 beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie schafft nach Angaben des BMWE die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung der Gasverteilernetze. Vorgesehen ist insbesondere die verpflichtende Einführung von Verteilnetzentwicklungsplänen.

Die Bundesregierung greift damit nach eigenen Angaben eine zentrale Empfehlung der Monopolkommission auf. Kommunale und regionale Akteure sollen dadurch mehr Spielraum erhalten, um über die weitere Nutzung, Umnutzung oder Stilllegung von Gasverteilnetzen zu entscheiden. Einen verpflichtenden Rückbau von Gasleitungen sieht die Bundesregierung ebenso wie die Monopolkommission nicht vor.

Das Sektorgutachten der Monopolkommission steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 20.05.2026, 16:26 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Monopolkommission
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Bundesregierung verteidigt Stromgebotszone
Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zum Energiesektorgutachten der Monopolkommission beschlossen. Im Fokus stehen Strommarkt, Fernwärme, Ladeinfrastruktur und Gasnetze.
Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zum zehnten Sektorgutachten Energie der Monopolkommission verabschiedet. Das Gutachten „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ untersucht unter Wettbewerbsaspekten die Strommärkte, die Netzentgeltsystematik, den Fernwärmemarkt, die Ladeinfrastruktur sowie die Zukunft der Gasverteilernetze.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, wettbewerbsfähige Energiepreise und eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Dies solle langfristig den Wirtschaftsstandort stärken und Wachstum fördern. Die Empfehlungen der Monopolkommission seien dabei ein wichtiger Beitrag für politische Entscheidungen.

Festhalten an einheitlicher deutscher Stromgebotszone

Im Bereich des Strommarktes sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Synchronisierung von Stromerzeugung, Stromverbrauch und Netzausbau. Das BMWE will dazu mit den Reformvorhaben im Rahmen des EEG 2027 sowie dem sogenannten Netzanschlusspaket die Integration erneuerbarer Energien verbessern und die Abstimmung zwischen Erzeugung und Stromnetz stärken.

Die Bundesregierung hält zugleich an einer einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland fest. Die von der Monopolkommission skizzierte mögliche Aufteilung der Stromgebotszone würde nach Einschätzung der Bundesregierung die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft erhöhen. Zudem könnten regionale Kostenunterschiede für Endverbraucher entstehen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einzelnen Regionen sinken.

Netzentgelte überarbeiten

Offen zeigt sich die Bundesregierung dagegen für Änderungen bei der Netzentgeltsystematik. Anpassungen könnten laut Stellungnahme Anreize zur Entlastung der Netze schaffen, den Netzausbau beschleunigen und die Flexibilität bei der Einspeisung von Energie verbessern.

Auch beim Fernwärmemarkt sieht die Bundesregierung Reformbedarf. Sie teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass ein wettbewerblich ausgestalteter Markt erforderlich sei, um Investitionen in Wärmenetze zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgung für Verbraucher bezahlbar zu halten. Der Markt- und Rechtsrahmen für die Fernwärmeversorgung solle deshalb weiterentwickelt werden.

Mehr Wettbewerb an Ladesäulen

Für mehr Wettbewerb bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur plant die Bundesregierung zudem eine stärkere Preistransparenz. Dazu soll die Preisangabenverordnung novelliert werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung nationale Spielräume der europäischen AFIR-Verordnung nutzen, um weitere Regelungen für die Ladeinfrastruktur umzusetzen.

Einigkeit besteht zwischen Bundesregierung und Monopolkommission auch beim Zugang zu kommunalen Flächen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Dieser müsse diskriminierungsfrei und wettbewerblich ausgestaltet werden. Laut Bundesregierung soll im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 geprüft werden, ob dafür gesetzliche Regelungen notwendig sind.

Zukunft der Gasnetze geregelt

Im Bereich der Gasverteilernetze verweist die Bundesregierung auf die am 25. März 2026 beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie schafft nach Angaben des BMWE die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Entwicklung der Gasverteilernetze. Vorgesehen ist insbesondere die verpflichtende Einführung von Verteilnetzentwicklungsplänen.

Die Bundesregierung greift damit nach eigenen Angaben eine zentrale Empfehlung der Monopolkommission auf. Kommunale und regionale Akteure sollen dadurch mehr Spielraum erhalten, um über die weitere Nutzung, Umnutzung oder Stilllegung von Gasverteilnetzen zu entscheiden. Einen verpflichtenden Rückbau von Gasleitungen sieht die Bundesregierung ebenso wie die Monopolkommission nicht vor.

Das Sektorgutachten der Monopolkommission steht als PDF zum Download bereit.

Mittwoch, 20.05.2026, 16:26 Uhr
Susanne Harmsen

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