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Die Bundesnetzagentur beanstandet die verzögerte Umsetzung zeitvariabler Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen und setzt eine Nachfrist bis zum 30. September 2026.
Die Bundesnetzagentur hat gegen zwei nicht namentlich genannte Netzbetreiber Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet und Zwangsgelder angedroht. Die Unternehmen hätten Vorgaben zur Umsetzung reduzierter Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht oder nur unzureichend umgesetzt, teilte die Behörde mit. Im Fokus steht das sogenannte Modul 3 der Festlegung zu Netzentgelten für s
Donnerstag, 28.05.2026, 17:22 Uhr
Fritz Wilhelm
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