Quelle: Katia Meyer-Tien
Sieben Biogasunternehmen fordern in einer Branchenempfehlung von der Politik klare Regeln für den Netzanschluss. Die bisherige Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) endet zum 31. Dezember.
Sieben Biogasunternehmen haben eine gemeinsame Branchenempfehlung an Bundestag, Länder und Verbände versendet, teilten sie am 4. November mit. Die Firmen Balance Erneuerbare Energien, die DAH-Gruppe, Biogeen, Loick, Nexogas, Envitec Biogas und Verbio sehen die derzeitige Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche Nutzung von Biogas. Die Empfehlung greift eine frühere Initiative vom Juli 2025 auf und fordert eine rechtssichere Fortführung der bestehenden Netzanschlussregelungen.
Der Hintergrund: Die bisherige Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) endet zum 31. Dezember dieses Jahres, die Umsetzung des europäischen Gasbinnenmarktpakets verlangt nach einem neuen nationalen Handlungsrahmen.
Ein wesentlicher Punkt der Branchenempfehlung lautet, die bislang in §
33 GasNZV festgeschriebene Netzanschlusspflicht und das Verfahren zum Netzanschlus unverändert in verbindlichen Regelungen zu übernehmen.
Mit rund 300 Anlagen und einer installierten Leistung von 800 MW erzeugen die Unterzeichner jährlich rund 8 Milliarden kWh Biogas. Diese Beiträge seien gefährdet, wenn die GasNZV auslaufe, das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie keine verlässliche Nachfolgeregelung bieten.
Kostenteilung beibehalten Sie betonen die Bedeutung der klar geregelten Kostenteilung zwischen Netz- und Anlagenbetreibern und schlagen vor, die Beteiligung der Betreiber auf einen festen Betrag – etwa 250.000 Euro für den ersten Leitungskilometer – zu begrenzen. Ab einer Leitungslänge von mehr als einem Kilometer sollen die zusätzlichen Kosten weiterhin im Verhältnis 75 zu 25 zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber aufgeteilt werden.
Die Errichtung des Netzanschlusses muss nach den Vorstellungen der Unternehmen verlässlich, schnell und kosteneffizient erfolgen. Mit der Netzanschlusszusage sollte der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber eine verbindliche Aufstellung der Kosten mit Realisierungsfahrplan überreichen, zu welchen der Netzbetreiber den Netzanschluss errichten würde. Dem Anlagenbetreiber soll daraufhin eine befristete Option eingeräumt werden, in welcher er erklären muss, ob er die Planung und Errichtung der Einspeiseanlage übernehmen will.
Darüber hinaus empfehlen die Initiatoren, Verfahren und Genehmigungen zu vereinfachen, verbindliche Realisierungsfahrpläne festzuschreiben und den Betreibern optional die Eigenerrichtung von Einspeiseanlagen zu ermöglichen. Diese sollen anschließend vom Netzbetreiber übernommen werden. Damit sollen Bauzeiten verkürzt und Investitionen kalkulierbarer werden.
Anpassung der technischen StandardsEin weiterer Schwerpunkt betrifft die regulatorischen Anforderungen an solche Einspeiseanlagen. Nach französischem und italienischem Vorbild schlagen die Unternehmen vor, technische Vorgaben auf die spezifischen Bedingungen von Biogasanlagen anzupassen. Kooperationen zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern könnten die Anschlusskosten deutlich senken.
Die Branche fordert zudem eine regelmäßige Überprüfung der Netzanschlussregelungen im Hinblick auf die EU-Ziele zur Defossilisierung des Gasmarktes und zur Förderung nachhaltiger Gase.
Die
Branchenempfehlung ist online verfügbar, unter anderem auf der Webseite von Envitec Biogas.
Dienstag, 4.11.2025, 13:29 Uhr
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