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Der Finanzausschuss des Bundestags hat beschlossen: Strom aus Biomasse sowie Klär- und Deponiegas werden auch steuerlich weiter als Strom aus erneuerbaren Energien definiert.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 12. November die geplante Änderung des Stromsteuergesetzes zugunsten der Bioenergie angepasst. Damit bleibt Biomasse – ebenso wie Klär- und Deponiegas – steuerrechtlich als Strom aus erneuerbaren Energien anerkannt. Eine ursprünglich vorgesehene Streichung dieser Erzeugungsformen aus der Begriffsdefinition wurde aus dem Gesetzentwurf entfernt.
Mittwoch, 12.11.2025, 16:30 Uhr
Susanne Harmsen
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