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Energie & Management > Regulierung - BEE weist auf Unklarheiten bei „AgNes“ hin
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

BEE weist auf Unklarheiten bei „AgNes“ hin

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat seine Stellungnahme im Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) öffentlich gemacht.
Der BEE begrüßt bei der Netzentgelt-Reform im AgNes-Verfahren einige Vorschläge der Behörde. Positiv bewertet der Verband den Ansatz, die Finanzierungs- und die Anreizfunktion der Netzentgelte klar voneinander zu trennen. Damit greife die Bundesnetzagentur zentrale Hinweise der Branche auf, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes an die Behörde in Bonn.

Das sei eine gute Grundlage, um Fehlanreize zu vermeiden, die netz- oder systemdienliches Verhalten bislang erschweren. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sagte: „Den Vorschlag zur Trennung von Finanzierungs- und Anreizfunktion der Netzentgelte begrüßen wir ausdrücklich.“

Gleichzeitig verweist der Verband auf weiterhin bestehende Unklarheiten bei zentralen Begriffen. Aus Sicht des BEE fehlt es bislang an einer einheitlichen und rechtssicheren Definition von Netz- und Systemdienlichkeit. Ohne eine solche begriffliche Präzisierung lasse sich keine transparente und zielgerichtete Netzentgeltreform umsetzen. Die Bundesnetzagentur müsse hier verbindliche Vorgaben schaffen, um ein gemeinsames Verständnis bei Netzbetreibern, Netznutzern und weiteren Marktakteuren zu ermöglichen.

Die von der Bundesnetzagentur vorgestellten Grundmodelle mit einer stärkeren Gewichtung von Kapazitäts- und Arbeitspreisen für größere Netzkunden bewertet der BEE überwiegend positiv. Die Abkehr von leistungsbezogenen Netzentgelten werde unterstützt, da diese aus Sicht des Verbandes flexible Verbrauchs- und Erzeugungsstrukturen hemmen können.

Zugleich äußert der BEE Zweifel, ob das vorgeschlagene Modell den Netzausbaubedarf tatsächlich im gewünschten Umfang reduziert, da Netzbetreiber weiterhin auf maximale Lasten auslegen könnten.

Deutliche Kritik äußert der Verband an Überlegungen, Prosumer in der Niederspannung pauschal stärker über höhere Grundpreise an den Netzkosten zu beteiligen. Eine solche Mehrbelastung sei nicht verursachergerecht und diskriminiere eine Kundengruppe, die mit Photovoltaikanlagen, Speichern, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur einen relevanten Beitrag zur Energiewende leiste.

Auch der möglichen Einführung von Einspeiseentgelten erteilt der Verband eine Absage. Diese würden die Investitionssicherheit gefährden und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen. Stattdessen plädiert der BEE für kostenreflexive und dynamische Anreizmechanismen, die Flexibilität fördern und netzdienliches Verhalten gezielt unterstützen.

Die „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ ist ein von der Bundesnetzagentur vorgelegtes Regelwerk zur grundlegenden Neugestaltung der Netzentgelte. Sie soll festlegen, wie Netzentgelte künftig strukturiert werden, um Netzkosten verursachungsgerechter zu verteilen und zugleich Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten zu setzen.

Freitag, 30.01.2026, 16:41 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Regulierung - BEE weist auf Unklarheiten bei „AgNes“ hin
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
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BEE weist auf Unklarheiten bei „AgNes“ hin
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat seine Stellungnahme im Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) öffentlich gemacht.
Der BEE begrüßt bei der Netzentgelt-Reform im AgNes-Verfahren einige Vorschläge der Behörde. Positiv bewertet der Verband den Ansatz, die Finanzierungs- und die Anreizfunktion der Netzentgelte klar voneinander zu trennen. Damit greife die Bundesnetzagentur zentrale Hinweise der Branche auf, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes an die Behörde in Bonn.

Das sei eine gute Grundlage, um Fehlanreize zu vermeiden, die netz- oder systemdienliches Verhalten bislang erschweren. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sagte: „Den Vorschlag zur Trennung von Finanzierungs- und Anreizfunktion der Netzentgelte begrüßen wir ausdrücklich.“

Gleichzeitig verweist der Verband auf weiterhin bestehende Unklarheiten bei zentralen Begriffen. Aus Sicht des BEE fehlt es bislang an einer einheitlichen und rechtssicheren Definition von Netz- und Systemdienlichkeit. Ohne eine solche begriffliche Präzisierung lasse sich keine transparente und zielgerichtete Netzentgeltreform umsetzen. Die Bundesnetzagentur müsse hier verbindliche Vorgaben schaffen, um ein gemeinsames Verständnis bei Netzbetreibern, Netznutzern und weiteren Marktakteuren zu ermöglichen.

Die von der Bundesnetzagentur vorgestellten Grundmodelle mit einer stärkeren Gewichtung von Kapazitäts- und Arbeitspreisen für größere Netzkunden bewertet der BEE überwiegend positiv. Die Abkehr von leistungsbezogenen Netzentgelten werde unterstützt, da diese aus Sicht des Verbandes flexible Verbrauchs- und Erzeugungsstrukturen hemmen können.

Zugleich äußert der BEE Zweifel, ob das vorgeschlagene Modell den Netzausbaubedarf tatsächlich im gewünschten Umfang reduziert, da Netzbetreiber weiterhin auf maximale Lasten auslegen könnten.

Deutliche Kritik äußert der Verband an Überlegungen, Prosumer in der Niederspannung pauschal stärker über höhere Grundpreise an den Netzkosten zu beteiligen. Eine solche Mehrbelastung sei nicht verursachergerecht und diskriminiere eine Kundengruppe, die mit Photovoltaikanlagen, Speichern, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur einen relevanten Beitrag zur Energiewende leiste.

Auch der möglichen Einführung von Einspeiseentgelten erteilt der Verband eine Absage. Diese würden die Investitionssicherheit gefährden und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen. Stattdessen plädiert der BEE für kostenreflexive und dynamische Anreizmechanismen, die Flexibilität fördern und netzdienliches Verhalten gezielt unterstützen.

Die „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ ist ein von der Bundesnetzagentur vorgelegtes Regelwerk zur grundlegenden Neugestaltung der Netzentgelte. Sie soll festlegen, wie Netzentgelte künftig strukturiert werden, um Netzkosten verursachungsgerechter zu verteilen und zugleich Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten zu setzen.

Freitag, 30.01.2026, 16:41 Uhr
Stefan Sagmeister

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