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Nach dem Insolvenzantrag der Enerparc AG hat auch deren Schwestergesellschaft „PVWerk GmbH“ ein gerichtliches Verfahren beantragt.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der Enerparc-Gruppe erfassen eine weitere Gesellschaft. Die „PVWerk GmbH“ hat beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht ordnete am 7. September die vorläufige Eigenverwaltung an. Die Geschäftsführung bleibt damit im Amt. Das geht aus einer Mitteilung der Pluta Rechtsanwalts GmbH hervor.
Die Eigenverwaltung der PV Werk GmbH werde von Sanierungsexperten der Pluta Rechtsanwalts GmbH begleitet, heißt es in der Mitteilung. Bernd Richter wurde als Generalhandlungsbevollmächtigter eingesetzt. Er arbeitet gemeinsam mit Geschäftsführer Florian Gösch sowie Jakob Weyres-von Levetzow und Ingo Thurm an der Sanierung.
PV Werk ist eine Schwestergesellschaft der Enerparc AG, die ebenfalls seit dem 7. September unter vorläufiger Insolvenzverwaltung steht (wir berichteten). Nach Angaben von Pluta ist die Insolvenz der Schwestergesellschaft der Hintergrund für den Antrag auf Eigenverwaltung.
Während Enerparc Solarparks entwickelt und betreibt, übernimmt PV Werk insbesondere deren Errichtung und zuletzt auch die Installation von Batteriespeichern. Das 2011 gegründete Unternehmen hat bislang mehr als 500 Solarparks mit einer Gesamtleistung von mehr als 5.500 MW realisiert. Rund 60 Beschäftigte arbeiten für PV Werk. Ihre Gehälter seien für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert.
Geschäftsbetrieb läuft weiter
Nach Angaben von Pluta läuft der Geschäftsbetrieb weiter. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage, welche bereits begonnenen Projekte fertiggestellt werden können. Derzeit befinden sich der Mitteilung zufolge rund 100 von Enerparc beauftragte Solarpark- und Batteriespeicherprojekte in der Bauphase. PV Werk will diese Vorhaben gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Enerparc AG prüfen und priorisieren.
Nach Angaben der Pluta-Rechtsanwälte soll zudem ein Investorenprozess vorbereitet werden. Voraussetzung für die weitere Bearbeitung der Projekte sei eine belastbare und mit Enerparc abgestimmte Kalkulation der Fertigstellungskosten. Sachwalter Thies erklärte, die Finanzierung eines im Bau befindlichen Solarparks liege dann im Interesse der Gläubiger beider Gesellschaften, wenn das jeweilige Projekt wirtschaftlich vorteilhaft sei. Ziel sei, den Auftragsbestand nach Möglichkeit vollständig abzuarbeiten. (sag)
Freitag, 11.09.2026, 17:27 Uhr
Stefan Sagmeister
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