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Landkreise können über den Kopf von Kommunen hinweg Windturbinen das Ja-Wort geben. So überstimmt zu werden, treibt manche Stadt vor den Kadi. Durchaus mit Erfolg, zeigt sich in NRW.
Kreis sticht Kommune. Das funktioniert häufig, wenn es um zu bauende Windenergieanlagen geht und die Haltung der Standortgemeinde gefragt ist. Verweigert eine Kommune also ihr Einverständnis für eine Turbine, muss das nicht das Ende des Windkraftprojekts bedeuten. Der Landkreis als Genehmigungsbehörde kann die Anlage dennoch durchwinken – in elf Fällen hat der Hochsauerlandkreis (HSK) nun aber die Rechnung ohne das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen gemacht.
Die Nachbarstädte Sundern und Meschede haben etwas gegen drei beziehungsweise acht beantragte Anlagen auf ihrem Stadtgebiet einzuwenden. Im Genehmigungsverfahren verweigerten sie daraufhin ihr gemeindliches Einvernehmen. Die Verwaltung des Landkreises ersetzte die Zustimmung und stellte allen elf Anlagen einen positiven Vorbescheid aus. Mit Vorbescheiden können Projektgesellschaften die Planungen bis zur endgültigen Genehmigung vorantreiben, weil sie in gewissen Bereichen bereits Rechtssicherheit haben.
Sundern und Meschede setzten sich dann mit Klagen gegen die Vorbescheide zur Wehr. Die darin ausgebreiteten Begründungen gleichen einander jeweils: Es fehle eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), auch seien die Schallentwicklung und der Schattenwurf der Anlagen falsch eingeschätzt. Dadurch habe der HSK das gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht ersetzt.
Fragen zu Umweltauswirkungen nicht ausreichend beantwortet
Der 22. Senat am OVG in Münster folgte den beiden klagenden Kommunen jeweils – in Teilen zumindest. Denn die vorgebrachten Aspekte Schall und Schatten schlug das Gericht in den Wind. Die Kritik an den erforderlichen UVPs sah der Windkraftsenat um den Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Hüwelmeier gleichwohl ähnlich.
Der Erfolg der beiden Kommunen könnte aber zum Pyrrhus-Sieg geraten. Denn das OVG hob die Vorbescheide nicht auf, wie von Meschede und Sundern beantragt. Der Senat erklärte sie lediglich für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das bedeutet, dass die elf Turbinen an den jeweiligen Standorten weiterhin möglich sind. Dafür sind allerdings UVPs nötig, die den rechtlichen Anforderungen genügen.
Dies gilt übrigens auch für Vorprüfungen zur Umweltverträglichkeit, die grundsätzlich möglich sind und in diesem Schritt sensible Bereiche bereits im Vorfeld klären können. Der HSK hatte nach den ersten Urteilen zu Sundern, die Ende Februar ergangen waren, in der Zwischenzeit mit entsprechenden Vorprüfungen für die Mescheder Anlagen nachzuarbeiten versucht. Das misslang in der Kürze der Zeit offenbar, denn dem Gericht genügten diese nicht.
Dennoch lässt sich der bestehende Mangel für alle Anlagen, die in Meschede süd(west)lich des Ortsteils Grevenstein sowie in Sundern an der Stadtgrenze zu Meschede (Ortsteile Altenhellefeld und Meinkenbracht) und im Ortsteil Endorf entstehen sollen, heilen. Sofern keine Umweltschutzgründe dagegen sprechen.
Dienstag, 21.04.2026, 17:27 Uhr
Volker Stephan
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