Quelle: Heidi Roider / E&M
Ein Kapazitätsmarkt soll bis 2028 kommen, sagte BMWK-Staatssekretär Stefan Wenzel auf dem B.KWK-Kongress. Die Rolle der KWK darin müsse im Detail noch verhandelt werden.
Die Dringlichkeit für eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sei dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) durchaus bewusst. „Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv damit beschäftigt“, sagte Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär, auf dem diesjährigen Kongress des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) in Berlin am 12. November. Womöglich bringe man dies sogar noch vor der nächsten Legislatur hin.
Parallel arbeitet laut Wenzel das BMWK an der Kraftwerksstrategie sowie an einem Kapazitätsmechanismus. Wenzel: „Die ersten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen 2025 starten, im Jahr 2028 soll dann der Kapazitätsmarkt kommen“. Dieser Markt biete künftig viele Optionen, um benötigte Lasten im Stromnetz zur Verfügung zu stellen, wie etwa Speicher oder eben auch die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung.
Auch Christian Maaß, Abteilungsleiter Wärme, Wasserstoff und Effizienz beim BMWK, betonte, dass das Wirtschaftsministerium ein „großes Interesse daran habe“, das KWKG vor einer neuen Legislatur verlängert zu bekommen. Anschließend müsste sich die Politik sowie die KWK-Branche damit auseinandersetzen, wie die KWK sich künftig in den Kapazitätsmarkt einfügen kann. Das sei eine wichtige Frage, die geklärt werden müsse. Den Kapazitätsmarkt an den Start zu bringen, ist für Maaß daher „sehr wichtig“. Umso wichtiger sei es, so der Abteilungsleiter, dass „sich die KWK aktiv als Partnerin für ein widerstandsfähiges Energiesystem und die Wärmenutzung anbietet“.
Laut Maaß entscheide sich insbesondere auf lokaler Ebene, wo KWK-Anlagen künftig als kostengünstigste Option möglich sein werden. Hier werden die kommunalen Wärmepläne eine wichtige Entscheidungsgrundlage bilden. Die KWK werde je nach Situation eine größere oder kleinere Rolle einnehmen im Energiesystem. Maaß. „Wir glauben aber daran, dass es genügend Orte geben wird, wo die KWK auch in Zukunft eine wichtige Rolle einnehmen wird.“
Allerdings dämpfte er die Hoffnungen, dass gesetzliche Neureglungen, auf die die KWK- und Wärmebranche ebenfalls seit Längerem warten, zeitnah kommen. Dazu zählt er die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) sowie die Wärmelieferverordnung.
Die AVBWWärme könnte eventuell noch in der jetzigen Legislaturperiode beschlossen werden. Bei der Wärmelieferverordnung glaube er nicht, „dass das die Politik in dieser Legislatur noch schafft.“
Dienstag, 12.11.2024, 12:37 Uhr
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