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Energie & Management > Konsultation - Wie Verteilnetze fit für dezentrale Verbraucher werden
Quelle: Shutterstock / Penofoto
Konsultation

Wie Verteilnetze fit für dezentrale Verbraucher werden

Soll ein Hochlauf an Wärmepumpen und Ladinfrastruktur gelingen, müssen die Verteilnetze dafür gerüstet sein. Die Bundesnetzagentur schafft nun die Grundlagen im Festlegungsverfahren.
Die Bundesnetzagentur leitet zwei Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz ein, teilte die Behörde am 24. November mit. „Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende und wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Hierfür schaffen die geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur die notwendige Grundlage.“

Die Elektrifizierung des Wärme- sowie des Verkehrssektors ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Der daraus entstehende Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen stellt allerdings die Verteilernetze absehbar vor große Herausforderungen, da gerade auf der Ebene immer mehr dieser Anlagen angeschlossen werden.

Zum einen ist ein zeitnaher und vorausschauender Ausbau der Verteilernetze unerlässlich, so die Bundesnetzagentur. Zum anderen müssen die Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend einzuschränken, um Überlastungen der Niederspannungsnetze zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt daher, konkrete Vorgaben zu treffen, um so die Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt zu gewährleisten.

Netz und Markt aufeinander abstimmen

Die nun geplanten Regelungen sollen dem hohen Strombedarf von neuen Verbrauchseinrichtungen Rechnung tragen, ohne dabei den Komfort von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu beeinträchtigen, schreibt die Behörde in ihrer Mitteilung. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Möglichkeit der Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber eine pauschale Ermäßigung ihres Netzentgeltes erhalten.

Steuerbare dezentrale Anlagen sollten in Zukunft vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von erneuerbaren Energien gering ist. Um den aktuellen Zustand der Netze bewerten zu können und notwendige Steuerungshandlungen vorzunehmen, sei es zudem notwendig, dass die Niederspannungsnetze schneller digitalisiert werden.

Die gemeinsame Konsultation des Eckpunktepapiers für das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen endet am 27. Januar 2023. Die Beschlusskammern werden die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Konsultation sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Donnerstag, 24.11.2022, 14:30 Uhr
Heidi Roider
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Wie Verteilnetze fit für dezentrale Verbraucher werden
Soll ein Hochlauf an Wärmepumpen und Ladinfrastruktur gelingen, müssen die Verteilnetze dafür gerüstet sein. Die Bundesnetzagentur schafft nun die Grundlagen im Festlegungsverfahren.
Die Bundesnetzagentur leitet zwei Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz ein, teilte die Behörde am 24. November mit. „Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende und wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Hierfür schaffen die geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur die notwendige Grundlage.“

Die Elektrifizierung des Wärme- sowie des Verkehrssektors ist ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Der daraus entstehende Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen stellt allerdings die Verteilernetze absehbar vor große Herausforderungen, da gerade auf der Ebene immer mehr dieser Anlagen angeschlossen werden.

Zum einen ist ein zeitnaher und vorausschauender Ausbau der Verteilernetze unerlässlich, so die Bundesnetzagentur. Zum anderen müssen die Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend einzuschränken, um Überlastungen der Niederspannungsnetze zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt daher, konkrete Vorgaben zu treffen, um so die Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt zu gewährleisten.

Netz und Markt aufeinander abstimmen

Die nun geplanten Regelungen sollen dem hohen Strombedarf von neuen Verbrauchseinrichtungen Rechnung tragen, ohne dabei den Komfort von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu beeinträchtigen, schreibt die Behörde in ihrer Mitteilung. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher für die Möglichkeit der Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber eine pauschale Ermäßigung ihres Netzentgeltes erhalten.

Steuerbare dezentrale Anlagen sollten in Zukunft vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von erneuerbaren Energien gering ist. Um den aktuellen Zustand der Netze bewerten zu können und notwendige Steuerungshandlungen vorzunehmen, sei es zudem notwendig, dass die Niederspannungsnetze schneller digitalisiert werden.

Die gemeinsame Konsultation des Eckpunktepapiers für das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen endet am 27. Januar 2023. Die Beschlusskammern werden die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Konsultation sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Donnerstag, 24.11.2022, 14:30 Uhr
Heidi Roider

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