Quelle: Shutterstock / Mike Mareen
Der österreichische Konzern wurde bislang nicht aufgefordert, Zahlungen für Gaslieferungen an ein anderes Unternehmen als Gazprom Export zu leisten, hieß es beim Capital Market Day.
Bis dato erhielt der österreichische Öl-, Gas- und Chemiekonzern OMV keine Aufforderungen, seine Zahlungen für Gaslieferungen der russischen Gazprom Export statt an diese an ein westeuropäisches Unternehmen zu richten. So kommentierte Generaldirektor Alfred Stern beim Capital Markets Day in London am 13. Juni die Meldung vom 12. Juni, die Uniper habe in einem Schiedsverfahren gegen Gazprom Export obsiegt. Der russische Konzern müsse ihr daher 13 Milliarden Euro überweisen. Wie berichtet, hatte die OMV am 21. Mai eine „Urgent Market Message“ im Rahmen des EU-Markttransparenzregimes Remit publiziert. Darin warnte sie, ein Gerichtsurteil zugunsten eines ungenannten „großen europäischen Energieunternehmens“ könne sie zwingen, an dieses statt an Gazprom Export Zahlungen zu leisten. Käme es dazu, werde der russische Konzern seine Lieferungen wohl beenden.
Stern konstatierte am 13. Juni, die OMV habe in den vergangenen beiden Jahren „sehr hart“ an der Diversifizierung ihrer Gasversorgung gearbeitet. Sie sei in der Lage, bei einem Ausfall der Importe aus Russland ihre Kunden „von heute auf morgen“ aus anderen Quellen zu beliefern. An Spekulationen, ob es zu einem solchen Ausfall kommen könnte, werde er sich nicht beteiligen, betonte Stern. Dies gelte auch für die Frage, ob nach dem Auslaufen des russisch-ukrainischen Transitvertrags zu Jahresende weiter Lieferungen aus Russland erfolgen könnten. Der Bezugsvertrag zwischen der OMV und der Gazprom laufe bekanntlich bis 2040. „Als Lieferpunkt ist die slowakisch-österreichische Grenze festgelegt. Und darauf bestehen wir“, konstatierte Stern.
Strategieziele angepasst
Unterdessen geht die Transformation der OMV gemäß der vor zwei Jahren veröffentlichten Konzernstrategie weiter. Diese rückt das zuletzt schwächelnde Chemiegeschäft sowie die Kreislaufwirtschaft ins Zentrum der Unternehmenstätigkeit. Stern zufolge wurden die Ziele für 2030 angepasst. Das um Lagerhaltungseffekte bereinigte operative Ergebnis (Clean CCS Operating Result) soll sich nun auf 6,5 Milliarden Euro statt der bislang genannten 6 Milliarden Euro belaufen, der operative Cashflow auf 7,5 statt 7 Milliarden Euro.
Überdies kündigten Stern und OMV-Finanzvorstand Reinhard Florey ein umfassendes konzernweites Effizienzsteigerungsprogramm an. Ab 2027 soll dies jährlich dauerhafte Einsparungen von rund 500 Millionen Euro bringen. Davon entfallen 50 Prozent auf das Geschäftsfeld Energy, 20 Prozent auf Fuels & Feedstocks und 30 Prozent auf Chemicals & Materials. Die Kosten des Programms bezifferte Florey mit 50 Millionen Euro: „Und wir werden damit 2027 nicht aufhören.“
Nichts Neues hatte Stern zu den Plänen zu berichten, gemeinsam mit der Abu Dhabi National Oil Company (Adnoc) einen Petrochemiekonzern von weltweiter Bedeutung zu schaffen. In diesen soll die OMV die Borealis einbringen, an der sie 75 Prozent hält. Stern konstatierte, die Verhandlungen gingen „ergebnisoffen“ weiter. Einen Zeitplan für ihren Abschluss gebe es nicht: „Es geht um das beste Ergebnis für unsere Eigentümer und unsere Aktionäre.“
Parlament: Neue Pflichten für Gasversorger
Die Fragen der Redaktion nach den Auswirkungen der gestrigen Beschlüsse des österreichischen Bundesparlaments auf die OMV beantwortete Stern nicht. Einstimmig beschlossen hatte das Parlament, Strom-, Fernwärme- und Gasversorgern zu verbieten, eine allfällige marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, indem sie „Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, der Versorgungsunternehmer weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist“.
Ferner fasste das Parlament den Beschluss, Gasversorger mit mindestens 20.000 Zählpunkten oder einer jährlichen Abgabemenge von mehr als 300 Millionen kWh zu verpflichten, „Konzepte zur Vorbereitung des unmittelbaren Ausfalls ihrer größten einzelnen Bezugsquelle zu erstellen und diese an die Regulierungsbehörde zu übermitteln.“ Die Pflicht entfällt, wenn ein Versorger nachweist, dass er sein Gas nicht primär aus Russland bezieht und dass der größte Vorlieferant nicht mehr als 25 Prozent der im Vorjahr an Endkunden abgegebenen Gasmenge bereitstellt. Für diesen Beschluss war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Neben den Regierungsparteien, also den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und den Grünen, billigten auch die Sozialdemokraten (SPÖ) den entsprechenden Antrag. Ihr Energiesprecher Alois Schroll argumentierte, das Vorhaben ermangle zwar des Mutes und des Weitblicks, sei aber „besser als nichts.“
Drittens beschloss das Parlament, die Erzeugung grünen Wasserstoffs aus nicht biogenen Quellen bis einschließlich 2041 mit insgesamt 820 Millionen Euro zu fördern.
Donnerstag, 13.06.2024, 14:34 Uhr
Klaus Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH