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Der Wettbewerb bei Strom und Gas ist in Österreich wieder in Gang. Das steht im zweiten Zwischenbericht der Taskforce aus dem Regulierer E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde.
Den zweiten Zwischenbericht ihrer gemeinsamen Taskforce zur Untersuchung des österreichischen Strom- und Gasmarkts veröffentlichten die Regulierungsbehörde E-Control sowie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am 20.
August. Sie hatten die Taskforce im Januar 2023 angesichts der damals historisch hohen Energiepreise eingerichtet. Einen ersten Zwischenbericht hatten sie, wie berichtet, im Juni 2023 vorgelegt. Stellten sie damals fest, der Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt sei faktisch zum Erliegen gekommen, hat sich die Lage mittlerweile deutlich gewandelt.
Wie es in dem Bericht heißt, konnten Stromkunden, die einen neuen Anbieter wünschen, trotz nach wie vor hoher Anbieterkonzentration „im österreichischen Schnitt“ im Juni zwischen 84 verschiedenen Produkten wählen. Auf dem Höhepunkt der „Energiekrise“ im Oktober 2022 standen ihnen nur 20
Produkte zur Verfügung.
Im Gassektor haben Neukunden zurzeit rund 50
Produkte zur Auswahl, im Oktober 2022 waren es lediglich zwölf gewesen. Günstig sind die Angebote nicht selten aufgrund „sehr hoher Rabatte“. Damit vermeiden die Strom- und Gasversorger tatsächliche Preissenkungen. Außerdem müssen sie ihre Kunden „nicht informieren, wenn sie Preise durch das Auslaufen eines Rabattes erhöhen“, so der Bericht
Der Taskforce zufolge ist diese Vorgangsweise nicht zuletzt durch rechtliche Unsicherheiten bedingt. Die energierechtlichen Bestimmungen zu Preiserhöhungen aufgrund von Indizes, die sich auf Börsenpreise für Strom und Gas beziehen, sind unklar formuliert. Dies führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten mit Konsumentenschützern. Neben Rabatten setzen die Energieunternehmen daher vermehrt auf zeitlich befristete Lieferverträge. Wünschen die Kunden, weiterhin beliefert zu werden, müssen sie unter Umständen schlechtere Bedingungen akzeptieren.
„Nichts Strafbares“Dabei können die Versorger auf eine gewisse „Trägheit“ der Kunden zählen, heißt es in dem Bericht: Bei einer Umfrage der E-Control bekundeten mehr als 50
Prozent der Befragten, ihren Strom- oder Gaslieferanten noch nie gewechselt zu haben. Weitere 20
Prozent gaben an, sie hätten lediglich einmal einen alternativen Anbieter gewählt. 68
Prozent der befragten Stromkunden konstatierten, ihnen sei ihr aktueller kWh-Preis unbekannt, bei den Gaskunden sogar 84
Prozent. E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch kommentierte dies mit den Worten: „Es gäbe ja durchaus Angebote. Aber die Kunden wechseln trotzdem nicht.“ Das sei einer der Gründe, weswegen manche Kunden vergleichsweise viel bezahlten.
Wie Urbantschitsch beispielhaft erläuterte, bietet ein Versorger etwa ein Produkt mit 6
Cent/kWh und einen anderen Tarif mit 61
Cent/kWh an. Eine derart massive Diskrepanz sei mit differenzierten Beschaffungsstrategien für spezifische Kundengruppen „zumindest dem ersten Anschein nach nicht hinreichend erklärt“. Urbantschitsch betonte jedoch, der E-Control und der BWB seien im Zuge der Untersuchungen für ihren Bericht „kein strafrechtlich relevantes Verhalten“ der Energieunternehmen zur Kenntnis gelangt.
Krisenfolgengesetz verstetigenVerstetigen möchten die beiden Behörden laut dem Bericht das im Juli beschlossene „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“. Wie berichtet, verbietet dieses Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgern, eine allfällige marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, indem sie „Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, der Versorgungsunternehmer weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist“. Das Gesetz orientiert sich am deutschen „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“, läuft aber mit 31.
Dezember 2027 aus.
Laut dem Bericht ist es für E-Control und BWB jedoch schwierig, im kurzen Geltungszeitraum festzustellen, „ob Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung in Österreich existieren, und in weiterer Folge umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen EVU (Energieversorgungsunternehmen, die Redaktion) zu führen.“ Daher wäre „eine Überführung der Bestimmungen in das Kartellgesetz anzudenken“.
Genauer unter die Lupe nehmen wird die BWB in den kommenden Monaten die österreichische Fernwärmebranche, kündigte Generaldirektorin Natalie Harsdorf an. Laut Harsdorf bezieht rund eine Million österreichischer Haushalte Fernwärme. Daher sei „eine Überprüfung der Wettbewerbsbedingungen und des Missbrauchspotenzials von hoher Priorität“.
Der Bericht ist auf der Website der
E-Control verfügbar.
Dienstag, 20.08.2024, 16:37 Uhr
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