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Für nächste Auktionsrunde für die Windenergie an Land am 1. Mai muss die Bundesnetzagentur erstmals die sogenannte endogene Mengensteuerung anwenden und kappt die Ausschreibungsmenge.
Die Bundesnetzagentur hat das Gebotsvolumen für die am 1. Mai anstehende Ausschreibung für die Windenergie an Land um gut 250 MW gekürzt. In einer knapp gehaltenen Mitteilung der Bonner Behörde heißt es: "Das neue Ausschreibungsvolumen beträgt 1.243.230 Kilowatt."
Damit wendet die Bundesnetzagentur zum ersten Mal die in der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgeschriebene sogenannte endogene Mengensteuerung an. Dieser "Kappungsmechanismus" sieht für den Fall einer drohenden Unterzeichnung eines Gebotstermins vor, dass spätestens zwei Wochen vor dem eigentlichen Gebotstermin die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmenge reduzieren soll. Gemäß § 28 Abs. 6 EEG muss dafür die ursprünglich vorgesehene Auktionsmenge größer sein als das potenziell zu erwartende Gebotsvolumen. Zusätzlich muss der davorliegende Gebotstermin unterzeichnet geblieben sein.
Ursprünglich hatten sich die schwarz-roten Regierungsfraktionen bei der EEG-Novelle für die Windenergie auf drei Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von jeweils 1.500 MW verständigt. Um Konflikte mit der EU-Kommission zu vermeiden, war fast in letzter Minute noch der „Kürzungsmechanismus“ in den Gesetzestext gerutscht.
Mit dem nunmehr amtlichen Ausschreibungsvolumen scheint die Windbranche mit einem blauen Auge davon zu kommen. Niedrige Genehmigungszahlen im Januar und Februar hatten eine massive Kürzung befürchten lassen. Allein im März hatten dann die Behörden bundesweit grünes Licht für rund 800 MW Windkraftleistung gegeben. Damit war der März der zweitbeste Genehmigungsmonat seit mindestens acht Jahren gewesen, wie Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) Anfang April errechnet hatte.
Nur im Dezember 2016 wurde mit rund 5.000 MW noch mehr Leistung bewilligt als jetzt. Was eindeutig mit dem damals anstehenden Wechsel der Windkraftförderung zu den Ausschreibungen zusammenhing. Den seinerzeit genehmigten Windturbinen blieb so die Teilnahme an der Ausschreibung erspart, was 2016 zu einer regelrechten Jahresendzeit-Rallye führte.
Bei dem nun gekürzten Ausschreibungsvolumen könnte es angesichts der vorliegenden Genehmigungen jüngeren und älteren Datums durchaus passieren, dass es zu einer Überzeichnung bei dieser Auktionsrunde kommt. Deshalb "wäre aus unserer Sicht keine Kürzung erforderlich gewesen", betonte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE), in einer Stellungnahme. Für eine erfolgreiche Energiewende und "für ausreichende Volumen für die Ausschreibungen", so der BWE-Präsident, seien jedes Jahr Genehmigungen von deutlich über 5.000 MW notwendig.
Prognosen, wie hoch das Ausschreibungsvolumen für die nächste, am 1. September anstehende Auktionsrunde ausfällt, sind dagegen verfrüht.
Freitag, 16.04.2021, 12:44 Uhr
Ralf Köpke
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