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Energie & Management > Recht - Leipziger Stadtwerke sehen sich zu Unrecht angeprangert
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Leipziger Stadtwerke sehen sich zu Unrecht angeprangert

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen mangelt es Stromrechnungen der Stadtwerke Leipzig an Transparenz. Der Versorger wollte einen Rechtsstreit vermeiden – vergebens.
„Wann ein bestehender Vertrag gekündigt werden kann, muss durch Anbieter zum Beispiel in einer Jahresabrechnung einfach und verständlich dargelegt werden“, zitiert die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ihren Teamleiter Energie. Und für Lorenz Bücklein steht fest, dass die Leipziger Stadtwerke dieser Pflicht nicht nachkommen. In der Rechnung einer ratsuchenden Verbraucherin fanden er und seine Kollegen den Hinweis auf den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist erst am Ende des Kleingedruckten – nach diversen allgemeinen Hinweisen. Mit dem Kleingedruckten muss sich nun das Gericht beschäftigen. Zur Verwunderung des Versorgers.

„Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Leipziger Stadtwerke im August letzten Jahres mit der Begründung, die Rechnungslegung im Produkt ‚L-Strom.bestpreis‘ entspreche nicht den gesetzlichen Transparenzanforderungen, abgemahnt. Diese Abmahnung wurde von uns unter Verweis auf die umfangreichen Informations- und Ausweispflichten, die in der Rechnungslegung zu erfüllen sind und erfüllt werden, zurückgewiesen“, erklärt das Unternehmen auf Anfrage der Redaktion.

Keine konstruktiven Vorschläge

Um die Sache zu klären und einen Rechtsstreit zu vermeiden, trafen sich Vertreter der Stadtwerke „am 19. September 2023 unter anderem mit Herrn Bücklein von der VZS“ zu einem Gespräch. „Wir haben unseren Standpunkt erörtert und die VZS gebeten, uns konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, um ihre Forderungen erfüllen zu können“, teilt ein Sprecher des Unternehmens mit. „Dies wurde von der Verbraucherzentrale offensichtlich nicht aufgegriffen.“

Statt konstruktiver Vorschläge erhielten die Stadtwerke kürzlich die Klage der VZS vom Gericht zugesandt. Der Versorger geht nach eigenen Angaben davon aus, dass das Gericht die Klage abweist. „Sollten doch Verbesserungsvorschläge für unsere Kundeninformationen beschlossen werden, setzen wir diese selbstverständlich um“, so der Unternehmenssprecher.

Mittwoch, 6.03.2024, 15:47 Uhr
Manfred Fischer
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Leipziger Stadtwerke sehen sich zu Unrecht angeprangert
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen mangelt es Stromrechnungen der Stadtwerke Leipzig an Transparenz. Der Versorger wollte einen Rechtsstreit vermeiden – vergebens.
„Wann ein bestehender Vertrag gekündigt werden kann, muss durch Anbieter zum Beispiel in einer Jahresabrechnung einfach und verständlich dargelegt werden“, zitiert die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ihren Teamleiter Energie. Und für Lorenz Bücklein steht fest, dass die Leipziger Stadtwerke dieser Pflicht nicht nachkommen. In der Rechnung einer ratsuchenden Verbraucherin fanden er und seine Kollegen den Hinweis auf den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist erst am Ende des Kleingedruckten – nach diversen allgemeinen Hinweisen. Mit dem Kleingedruckten muss sich nun das Gericht beschäftigen. Zur Verwunderung des Versorgers.

„Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Leipziger Stadtwerke im August letzten Jahres mit der Begründung, die Rechnungslegung im Produkt ‚L-Strom.bestpreis‘ entspreche nicht den gesetzlichen Transparenzanforderungen, abgemahnt. Diese Abmahnung wurde von uns unter Verweis auf die umfangreichen Informations- und Ausweispflichten, die in der Rechnungslegung zu erfüllen sind und erfüllt werden, zurückgewiesen“, erklärt das Unternehmen auf Anfrage der Redaktion.

Keine konstruktiven Vorschläge

Um die Sache zu klären und einen Rechtsstreit zu vermeiden, trafen sich Vertreter der Stadtwerke „am 19. September 2023 unter anderem mit Herrn Bücklein von der VZS“ zu einem Gespräch. „Wir haben unseren Standpunkt erörtert und die VZS gebeten, uns konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, um ihre Forderungen erfüllen zu können“, teilt ein Sprecher des Unternehmens mit. „Dies wurde von der Verbraucherzentrale offensichtlich nicht aufgegriffen.“

Statt konstruktiver Vorschläge erhielten die Stadtwerke kürzlich die Klage der VZS vom Gericht zugesandt. Der Versorger geht nach eigenen Angaben davon aus, dass das Gericht die Klage abweist. „Sollten doch Verbesserungsvorschläge für unsere Kundeninformationen beschlossen werden, setzen wir diese selbstverständlich um“, so der Unternehmenssprecher.

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