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Mithilfe von künstlicher Intelligenz will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stromkostenintensiven Unternehmen beim Antrag zur Begrenzung der EEG-Umlage helfen.
Bei Anträgen zur „Begrenzung der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung“ müssen alle wichtigen Unterlagen fristgerecht vor der Ausschlussfrist Ende Juni vorliegen, teilte das Bafa mit. Beim Verpassen der Frist droht stromkostenintensiven Unternehmen die unkorrigierbare Ablehnung des Antrags und damit die Zahlung der vollen EEG-Umlage.Um dieses Risiko für Unterne
Freitag, 8.05.2020, 10:55 Uhr
Peter Koller
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