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Die Bundesnetzagentur hat die Konsultationen für eine Umstellung von Netzinfrastrukturen auf eine vollständige Versorgung mit Wasserstoff in die Wege geleitet.
Im Gebäudeenergiegesetz ist vorgesehen, dass Heizungsanlagen in Zukunft überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Die Ausnahmereglung in Paragraf 71k des Regelwerks erlaubt es, während einer Übergangsfrist bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz weiterhin eine Erdgasheizung einzubauen.
Bedingung ist ein sogenannter Fahrplan für die Umstellung. Dieser Plan muss von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Für die Erstellung des zuständig sind der Verteilnetzbetreiber und die Kommunale Wärmeplanung verantwortliche Stelle – in den meisten Fällen der Kommune.
Die Regulierungsbehörde hat jetzt die Konsultation des Festlegungsentwurfs zu den Rahmenbedingungen für Wasserstoff-Fahrpläne gestartet.
Der Fahrplan ist unterteilt in einen informatorischen Teil, mit den für die Verbraucher relevanten Daten, sowie einem planerischen Teil. Im planerischen Teil des Fahrplans muss unter anderem dargestellt werden, wie die Netzinfrastruktur spätestens bis zum Jahr 2045 auf eine vollständige Versorgung mit Wasserstoff umgestellt werden soll, welches Gebiet umgestellt wird und wie diese Umstellung wirtschaftlich und technisch gesichert werden soll, wie die Bundesnetzagentur erklärt. Zudem muss der Fahrplan verbindlich und rechtssicher sein.
Im April 2024 fand bereits eine informelle Konsultation zu einem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur statt. Damals gingen laut Behörde 21 Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden ein. Auf Basis dieser Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur den veröffentlichten Festlegungsentwurf entwickelt. Neben dem Entwurf des Regelungsinhalts zum Format der Fahrpläne für eine Umstellung von Netzinfrastruktur hat die Bundesnetzagentur auch „Erwägungen als Hintergrund zur Festlegung“ veröffentlicht.
Stellungnahmen zum förmlichen Konsultationsverfahren können unter
via Formblatt bis zum 16. September 2024 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden.
Montag, 19.08.2024, 17:15 Uhr
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