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Die Ausschreibung von 5.500 MW Nordsee-Windkraft am 1. August ist einen Schritt näher: Das Bundesamt für Seeschifffahrt hält die Flächen für geeignet.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 20.
Februar drei benachbarten Flächen grob 100
Kilometer vor Borkum die Eignung für 5.500
MW Windkraft bescheinigt.
Aus einer Mitteilung der zentralen maritimen Behörde Deutschlands vom 22.
Februar geht hervor, dass das BSH mit diesem positiven Ergebnis die 4. Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) erlassen hat. Das Bundesamt hatte die Flächen auf ihre Eignung untersucht. Einzelheiten der Ergebnisse sind bis 1.
März über das BSH-Datenportal „Pinta“ abrufbar. Die Flächen umfassen 421
Quadratkilometer oder knapp 59.000
Fußballfelder.
Die Flächen sollen am 1.
August 2024 in die Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur gehen, und zwar zwei Flächen für jeweils 2.000
MW und eine für 1.500
MW. Der Ball liegt jetzt, da die Durchführungsverordnung des BSH vorliegt, beim Energieregulierer, die Ausschreibung bekannt zu geben. Dafür hat er bis 1.
März Zeit. Erfahrungsgemäß geht es aber dann schnell mit der Bekanntmachung.
Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) hatte aufgrund der Erfahrungen aus der Auktion vom 1.
Juni 2023 kleinere Losgrößen gefordert (wir berichteten). Damals waren 7.000
MW ebenfalls in Losen im Gigawatt-Bereich für mehr als 12
Milliarden Euro an die finanzstarken Öl- und Gaskonzerne BP und Total gegangen.
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Die Nordseeflächen in Rot kommen am 1. August 2024 zur Ausschreibung für 5.500 MW. N-9.1 und N-9.2 bieten Platz für jeweils 2.000 MW, N-9.3 für 1.500 MW. Sie befinden sich nördlich der produzierenden Windparks „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „Bard Offshore“ (schraffiert, weiß). (Zur Vollansicht auf die Grafik klicken) Quelle: BSH |
Vorher kommen nicht untersuchte Flächen dranBereits am 1.
Juni 2024 kommen weitere zwei Flächen für insgesamt 2.500
MW unter den Hammer, die nicht behördlich voruntersucht sind. Vielmehr müssen sich die Ausschreibungssieger auf eigene Kosten um die ingenieurtechnische und meeresökologische Untersuchung kümmern. Zusammen werden also in diesem Jahr 8.000
MW vergeben, alles Flächen in der Nordsee; die deutsche Ostsee ist mit Windparks praktisch gesättigt.
BSH-Präsident Helge Heegewaldt hob hervor, dass die Offshore-Wirtschaft jetzt mit der Durchführungsverordnung „Planungs- und Rechtssicherheit“ für 5.500
MW habe. Mit ihr erreiche die Bundesrepublik „einen weiteren großen Meilenstein auf dem Weg zum 70-GW-Ziel“.
Das erste gesetzliche Zwischenziel, welches 2030 erreicht werden soll, sind 30.000
MW. Die 70.000
MW stehen für 2045 im Windenergie-auf-See-Gesetz. Verzögerungen bei 6.000
MW Netzanschluss-Leistung um bis zu gut zwei Jahre, die Ende Januar öffentlich wurden, stellen indes schon das 2030-Ziel in Frage (wir berichteten). Derzeit sind laut Marktstammdatenregister der Netzagentur 8462
MW installiert.
Freitag, 23.02.2024, 09:41 Uhr
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