Quelle: E&M / Fritz Wilhelm
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mehreren Smart-Meter-Gateway-Herstellern bescheinigt, die technischen und IT-Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Im September des vergangenen Jahres hatte die EFR GmbH schon die IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt und die Zertifizierung nach Common Criteria (CC) abgeschlossen. Nun erhielt der Smart-Meter-Gateway-Hersteller bei der E-world auch noch das Zertifikat, das die Konformität des Geräts mit der Technischen Richtlinie TR-03109 bescheinigt. Diese enthält die technischen Vorgaben für intelligente Messsysteme und deren sicheren Betrieb.
EFR ist der fünfte Smart-Meter-Gateway-Hersteller, der über alle notwendigen Zertifikate verfügt, die für den Smart Meter Rollout notwendig sind. Zuvor hatten bereits EMH Metering, Power Plus Communications (PCC), Theben Smart Energy und Sagemcom Dr. Neuhaus die Common-Criteria- und TR-Zertifizierung durchlaufen.
Im Rahmen der E-world haben nun PCC und Theben Smart Energy ebenfalls Zertifikate überreicht bekommen – und zwar für die erfolgreich abgeschlossenen Re-Zertifizierung nach Common Criteria und Technischer Richtlinie. Eine Re-Zertifizierung ist beispielsweise notwendig, wenn beispielsweise eine neue Firmware für den jeweiligen Gerätetyp verwendet werden soll.
Fünf Hersteller zertifiziert
Das BSI hat bei der E-world darüber hinaus auch eine CLS-Plattform vorgestellt, mit der die Hersteller von CLS-Komponenten – CLS steht für Controllable Local Systems – überprüfen können, ob die funktionalen Anforderungen zur Technischen Richtlinie TR-03109-5 von ihren Geräten erfüllt werden. Mittels Geräten nach BSI TR-03109-5 lasse sich die Steuerbarkeit über den sicheren Proxykanal des SMGW herstellen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des BSI.
Zum Jahresende 2023 hatte eine Festlegung der Bundesnetzagentur auf Grundlage von §14a EnWG den regulatorischen Rahmen für die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in die Stromnetze geschaffen. Fast gleichzeitig hatte das BSI die Technische Richtlinie TR-03109-5 „Kommunikationsadapter“ veröffentlicht. Damit sei ein Standard „für die Komponente geschaffen, die Steuerbefehle an der CLS-Schnittstelle des Smart Meter Gateways sicher und interoperabel entgegennimmt und an nachgelagerte Komponenten wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher weiterreicht“, schrieb Dennis Laupichler, Leiter des Referats Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende beim BSI, damals auf Linkedin.
Die TR-03109-5 gilt als wesentliche Voraussetzung für die Anbindung von Steuerungs- und Submeter-Einrichtungen an das Smart Meter Gateway (SMGW). Sie definiert unter anderem die Mindestvoraussetzungen, um IT-Sicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten. Laut BSI fallen diejenigen Geräte, die über den transparenten CLS-Kanal (TLS-Proxy-Kanal) des zertifizierten Smart Meter Gateways kommunizieren können, in den Anwendungsbereich der Technischen Richtlinie. Dazu gehören etwa Steuerboxen, die dem Lastenheft des Forums Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE entsprechen.
Donnerstag, 22.02.2024, 10:57 Uhr
Fritz Wilhelm
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