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Energie & Management > Förderung - BMWE startet zweiten Aufruf zur Wasserstoff-Förderung
Quelle: Shutterstock / Scharfsinn
Förderung

BMWE startet zweiten Aufruf zur Wasserstoff-Förderung

Deutsche Unternehmen können erneut Fördermittel für internationale Wasserstoffprojekte beantragen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür einen zweiten Aufruf gestartet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen weiteren Förderaufruf für internationale Projekte rund um erneuerbaren Wasserstoff veröffentlicht. Damit setzt das Ministerium die 2021 gestartete Förderrichtlinie fort: Der erste Aufruf war am 27. September 2021 erfolgt. Unternehmen aus Deutschland können nun bis zum 18. Dezember 2025 Projektskizzen einreichen, um Fördermittel zu beantragen.

Die Förderrichtlinie besteht, wie das Ministerium mitteilt, aus zwei Modulen. Das BMWE verantwortet Modul 1, das den Aufbau industrieller Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate sowie ergänzende Forschungsprojekte wie Machbarkeitsstudien umfasst. Modul 2 liegt, wie es weiter heißt, in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dieses fördert wissenschaftliche Begleitvorhaben, Analysen und Studien, den Aufbau von Forschungsinfrastruktur sowie Ausbildungsmaßnahmen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette.

Laut BMWE richtet sich die Unterstützung, insbesondere an mittelständische Technologielieferanten und Projektentwickler. Sie sollen in die Lage versetzt werden, innovative Vorhaben im außereuropäischen Ausland zu erproben und dort neue Märkte zu erschließen. Damit will die Bundesregierung die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wasserstoffunternehmen stärken.

Möglich sei eine Förderung bis zu 30 Millionen Euro pro Projekt. Da die Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, gilt die Bewilligung unter Vorbehalt bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2026.

Um die Antragstellung zu erleichtern, organisiert das BMWE gemeinsam mit dem BMBF eine Online-Informationsveranstaltung am 13. Oktober. Interessierte können sich dafür online registrieren. Zusätzlich berät der Projektträger Jülich im Auftrag des Ministeriums bei allen fachlichen und administrativen Fragen. Auf der Seite des Projektträgers finden sich zudem Vorlagen für Projektskizzen und Hinweise für Antragsteller, jeweils getrennt nach Modul 1 und 2.

Weitere Informationen und Kontaktdaten stehen auf der eigens eingerichteten Internetseite „One-Stop-Shop Wasserstoff“ zur Verfügung. Dort sind auch die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die Randbedingungen für eine Förderung aufgeführt.

Donnerstag, 25.09.2025, 09:15 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Förderung - BMWE startet zweiten Aufruf zur Wasserstoff-Förderung
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BMWE startet zweiten Aufruf zur Wasserstoff-Förderung
Deutsche Unternehmen können erneut Fördermittel für internationale Wasserstoffprojekte beantragen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür einen zweiten Aufruf gestartet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen weiteren Förderaufruf für internationale Projekte rund um erneuerbaren Wasserstoff veröffentlicht. Damit setzt das Ministerium die 2021 gestartete Förderrichtlinie fort: Der erste Aufruf war am 27. September 2021 erfolgt. Unternehmen aus Deutschland können nun bis zum 18. Dezember 2025 Projektskizzen einreichen, um Fördermittel zu beantragen.

Die Förderrichtlinie besteht, wie das Ministerium mitteilt, aus zwei Modulen. Das BMWE verantwortet Modul 1, das den Aufbau industrieller Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate sowie ergänzende Forschungsprojekte wie Machbarkeitsstudien umfasst. Modul 2 liegt, wie es weiter heißt, in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dieses fördert wissenschaftliche Begleitvorhaben, Analysen und Studien, den Aufbau von Forschungsinfrastruktur sowie Ausbildungsmaßnahmen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette.

Laut BMWE richtet sich die Unterstützung, insbesondere an mittelständische Technologielieferanten und Projektentwickler. Sie sollen in die Lage versetzt werden, innovative Vorhaben im außereuropäischen Ausland zu erproben und dort neue Märkte zu erschließen. Damit will die Bundesregierung die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wasserstoffunternehmen stärken.

Möglich sei eine Förderung bis zu 30 Millionen Euro pro Projekt. Da die Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden, gilt die Bewilligung unter Vorbehalt bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2026.

Um die Antragstellung zu erleichtern, organisiert das BMWE gemeinsam mit dem BMBF eine Online-Informationsveranstaltung am 13. Oktober. Interessierte können sich dafür online registrieren. Zusätzlich berät der Projektträger Jülich im Auftrag des Ministeriums bei allen fachlichen und administrativen Fragen. Auf der Seite des Projektträgers finden sich zudem Vorlagen für Projektskizzen und Hinweise für Antragsteller, jeweils getrennt nach Modul 1 und 2.

Weitere Informationen und Kontaktdaten stehen auf der eigens eingerichteten Internetseite „One-Stop-Shop Wasserstoff“ zur Verfügung. Dort sind auch die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die Randbedingungen für eine Förderung aufgeführt.

Donnerstag, 25.09.2025, 09:15 Uhr
Davina Spohn

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