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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Bewertungen auf gesetzlicher Grundlage
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Aus Der Aktuellen Ausgabe

Bewertungen auf gesetzlicher Grundlage

Im Gegensatz zu den früheren Digitalisierungsbarometern sind die künftigen Berichte des Bundeswirtschaftsministeriums zur Digitalisierung der Energiewende verpflichtend.
Vor wenigen Wochen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ein Konsultationspapier zur Vorbereitung seiner Digitalisierungsberichte, zu denen es nach dem Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet ist, an die Mitglieder der AG Digitalisierung der Energiewende beim BMWK verschickt. Das 25-seitige Dokument enthält Erkenntnisse, welche die Beratungsgesellschaften EY und BET in Branchenbefragungen im Auftrag des Ministeriums zusammengetragen und in einer umfassenden Analyse dargestellt haben. Diese 156-seitige Analyse mit dem Titel „Voruntersuchung zu den Analysen und Berichten des BMWK nach §48 MsbG“ stellt die Grundlage dar, auf der das Haus von Robert Habeck seinen Berichtspflichten nachkommen wird.

Bei der Voruntersuchung handelt es sich nicht um ein weiteres Digitalisierungsbarometer. Zwischen 2018 und 2021 sollten – ebenfalls von EY verfasst und noch um Sondergutachten, unter anderem von BET, ergänzt – in vier Ausgaben den Fortschritt der Digitalisierung in der Energiewirtschaft dokumentieren und Handlungsempfehlungen geben. Damals hatte sich das BMWK freiwillig zu diesem Schritt entschieden, beließ es aber dann nach dem juristischen Hickhack um die sogenannten Markterklärung, also den Startschuss für den Smart Meter Rollout, und angesichts der Überlegungen zu einer neuen Nutzen-Kosten-Analyse und einem neuen Digitalisierungsgesetz bei drei Ausgaben und drei Sondergutachten.
Nach dem Regierungswechsel kündigte der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schließlich einen Neustart der Digitalisierung der Energiewende an und versprach unter anderem, die Rahmenbedingungen des Smart Meter Rollouts zu überprüfen.

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und der damit einhergehenden Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes wurde dann ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, die Kosten und den Nutzen des Smart Meter Rollout zu beurteilen und gegebenenfalls die im intelligenten Messwesen geltenden Preisobergrenzen anzupassen.

BET und EY leisten Voruntersuchungen

Paragraf 48 MsbG schreibt vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium spätestens zum 30. Juni 2024 und dann mindestens alle vier Jahre einen Bericht zum Rechtsrahmen und zur Entwicklung der Digitalisierung der Energiewende, eine Nachhaltigkeitsanalyse und -bewertung des Einbaus und der Nutzung intelligenter Messsysteme sowie eine Analyse zur Höhe und Ausgestaltung der Preisobergrenzen vorlegen muss. „Die Analysen und Berichte nach Absatz 1 können einzeln oder als Gesamtbericht erstellt werden. Soweit Sicherheits- und Vertraulichkeitsbelange dies erfordern, kann von einer Veröffentlichung ganz oder teilweise abgesehen werden“, heißt in Absatz 2 des Paragrafen.

Insbesondere die Höhe der gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen für den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen hat in den vergangenen Jahren für Unmut bei den Messstellenbetreibern gesorgt. Diese haben sich immer wieder beklagt, der vorgegebene Deckelo sei für die Erbringung des erforderlichen Leistungsspektrums nicht auskömmlich. Tatsächlich basieren die derzeit noch geltenden Preisobergrenzen auf einer Nutzen-Kosten-Analyse von EY aus dem Jahr 2013.

Im Konsultationspapier des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sei dieser Neustart auch „gelungen“. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Mai 2023 seien zahlreiche intelligente Messsysteme (iMSys) eingebaut und Investitionen angestoßen worden.

Mittlerweile haben fünf Smart-Meter-Gateway-Hersteller mit ihren Geräten den Zertifizierungsprozess beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durchlaufen, schreiben die Mitarbeiter von Minister Habeck und verweisen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung des §14a EnWG und die Technische Richtlinie des BSI zum Steuern im Niederspannungsnetz. Damit seien entscheidende Rahmenbedingungen zur Digitalisierung der Verteilernetze und zur Integration steuerbarer Verbraucher ins Stromnetz geschaffen.

Nun gelte es zu überprüfen, „ob auch die Voraussetzungen für ein stetig hohes Tempo beim Rollout und bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben sind“. Es sei essentiell, dass die Digitalisierung mit der Energiewende Schritt halte.

Die Ergebnisse der Konsultation werden zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Zeitung in einer Sitzung der AG Digitalisierung der Energiewende beim Bundeswirtschaftsministerium diskutiert. Bis zum 30. Juni soll dann die Berichterstattung des BMWK erfolgen.

Montag, 17.06.2024, 09:27 Uhr
Fritz Wilhelm
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Im Gegensatz zu den früheren Digitalisierungsbarometern sind die künftigen Berichte des Bundeswirtschaftsministeriums zur Digitalisierung der Energiewende verpflichtend.
Vor wenigen Wochen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ein Konsultationspapier zur Vorbereitung seiner Digitalisierungsberichte, zu denen es nach dem Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet ist, an die Mitglieder der AG Digitalisierung der Energiewende beim BMWK verschickt. Das 25-seitige Dokument enthält Erkenntnisse, welche die Beratungsgesellschaften EY und BET in Branchenbefragungen im Auftrag des Ministeriums zusammengetragen und in einer umfassenden Analyse dargestellt haben. Diese 156-seitige Analyse mit dem Titel „Voruntersuchung zu den Analysen und Berichten des BMWK nach §48 MsbG“ stellt die Grundlage dar, auf der das Haus von Robert Habeck seinen Berichtspflichten nachkommen wird.

Bei der Voruntersuchung handelt es sich nicht um ein weiteres Digitalisierungsbarometer. Zwischen 2018 und 2021 sollten – ebenfalls von EY verfasst und noch um Sondergutachten, unter anderem von BET, ergänzt – in vier Ausgaben den Fortschritt der Digitalisierung in der Energiewirtschaft dokumentieren und Handlungsempfehlungen geben. Damals hatte sich das BMWK freiwillig zu diesem Schritt entschieden, beließ es aber dann nach dem juristischen Hickhack um die sogenannten Markterklärung, also den Startschuss für den Smart Meter Rollout, und angesichts der Überlegungen zu einer neuen Nutzen-Kosten-Analyse und einem neuen Digitalisierungsgesetz bei drei Ausgaben und drei Sondergutachten.
Nach dem Regierungswechsel kündigte der neue Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schließlich einen Neustart der Digitalisierung der Energiewende an und versprach unter anderem, die Rahmenbedingungen des Smart Meter Rollouts zu überprüfen.

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und der damit einhergehenden Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes wurde dann ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, die Kosten und den Nutzen des Smart Meter Rollout zu beurteilen und gegebenenfalls die im intelligenten Messwesen geltenden Preisobergrenzen anzupassen.

BET und EY leisten Voruntersuchungen

Paragraf 48 MsbG schreibt vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium spätestens zum 30. Juni 2024 und dann mindestens alle vier Jahre einen Bericht zum Rechtsrahmen und zur Entwicklung der Digitalisierung der Energiewende, eine Nachhaltigkeitsanalyse und -bewertung des Einbaus und der Nutzung intelligenter Messsysteme sowie eine Analyse zur Höhe und Ausgestaltung der Preisobergrenzen vorlegen muss. „Die Analysen und Berichte nach Absatz 1 können einzeln oder als Gesamtbericht erstellt werden. Soweit Sicherheits- und Vertraulichkeitsbelange dies erfordern, kann von einer Veröffentlichung ganz oder teilweise abgesehen werden“, heißt in Absatz 2 des Paragrafen.

Insbesondere die Höhe der gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen für den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen hat in den vergangenen Jahren für Unmut bei den Messstellenbetreibern gesorgt. Diese haben sich immer wieder beklagt, der vorgegebene Deckelo sei für die Erbringung des erforderlichen Leistungsspektrums nicht auskömmlich. Tatsächlich basieren die derzeit noch geltenden Preisobergrenzen auf einer Nutzen-Kosten-Analyse von EY aus dem Jahr 2013.

Im Konsultationspapier des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sei dieser Neustart auch „gelungen“. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Mai 2023 seien zahlreiche intelligente Messsysteme (iMSys) eingebaut und Investitionen angestoßen worden.

Mittlerweile haben fünf Smart-Meter-Gateway-Hersteller mit ihren Geräten den Zertifizierungsprozess beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durchlaufen, schreiben die Mitarbeiter von Minister Habeck und verweisen auf die Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Ausgestaltung des §14a EnWG und die Technische Richtlinie des BSI zum Steuern im Niederspannungsnetz. Damit seien entscheidende Rahmenbedingungen zur Digitalisierung der Verteilernetze und zur Integration steuerbarer Verbraucher ins Stromnetz geschaffen.

Nun gelte es zu überprüfen, „ob auch die Voraussetzungen für ein stetig hohes Tempo beim Rollout und bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gegeben sind“. Es sei essentiell, dass die Digitalisierung mit der Energiewende Schritt halte.

Die Ergebnisse der Konsultation werden zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Zeitung in einer Sitzung der AG Digitalisierung der Energiewende beim Bundeswirtschaftsministerium diskutiert. Bis zum 30. Juni soll dann die Berichterstattung des BMWK erfolgen.

Montag, 17.06.2024, 09:27 Uhr
Fritz Wilhelm

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