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Der Bundesverband E-Mobilität (BEM) befürwortet eine Netzentgeltumlage zur Refinanzierung der Ladeinfrastruktur.
Einem zur öffentlichen Diskussion gestellten Festlegungsentwurf zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbestimmungen im Strombereich“ zufolge, will die Bundesnetzagentur unter anderem die Verteilnetzbetreiber spätestens ab dem 1. April 2021 dazu verpflichten, mit Betreibern von Ladepunkten auf deren Verlangen einen Netznutzungsvertrag abzuschließen.Damit soll erstmals ein tatsäch
Dienstag, 14.07.2020, 16:25 Uhr
Fritz Wilhelm
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