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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung an den europäischen Treibhausgas-Emissionshandel vorgelegt. Der VKU fürchtet deshalb höhere Kosten in der Abfallverbrennung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 9.
Oktober die Länder- und Verbändeanhörung zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 eingeleitet. Es geht um den Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der EU-Richtlinie“. Damit werden die Vorgaben der geänderten europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG durch umfangreiche Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in nationales Recht umgesetzt.
Im Zuge dieses Gesetzes werden ergänzende Durchführungsbestimmungen zum CO2-Grenzausgleichssystem CBAM festgelegt. Flankierend enthält das Gesetz zudem Anpassungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hinsichtlich des Übergangs vom nationalen Brennstoffemissionshandel zum künftigen europäischen Brennstoffemissionshandel (EU-ETS-2). Soweit diese Brennstoffe nicht bereits vom Regelanwendungsbereich der Richtlinie erfasst sind, sieht der Gesetzentwurf eine unilaterale Einbeziehung vor (sog. „Opt-In“-Verfahren nach Artikel
24,
30j der EU-Emissionshandelsrichtlinie).
Kein deutscher Alleingang bei CO2 aus AbfällenBesonders hiergegen spricht sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) aus. Die Einbeziehung der Siedlungsabfallverbrennung in den Europäischen Emissionshandel werde zu einseitigen Belastungen der deutschen Abfallgebührenzahler führen, befürchtet der Verband. Die Einbeziehung in den Emissionshandel ab 2027 geschehe im nationalen Alleingang, kritisiert der VKU. „Wir sehen darin ein Unterlaufen des ausdrücklichen Prüfauftrags der EU-Emissionshandelsrichtlinie“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Die EU-Kommission soll bis Juli 2026 untersuchen, ob eine CO2-Bepreisung der Siedlungsabfallverbrennung in der gesamten EU ab 2028 sinnvoll und zielführend ist. In dieser Prüfung sollen auch mögliche Fehllenkungsrisiken wie eine vermehrte Deponierung oder (illegale) Abfallexporte berücksichtigt werden. „Wenn die Bundesregierung durch ein Opt-in jetzt einseitig und isoliert nur für unser Land Fakten schafft, ignoriert sie diese Risiken und belastet allein die Abfallgebührenzahler in Deutschland mit den zusätzlichen Kosten für die gegenüber dem nationalen Emissionshandel deutlich teureren europäischen Emissionszertifikate“, so Liebing.
Zudem verletze sie das selbst abgegebene Versprechen, nicht mehr über eine 1:1-Umsetzung von Europarecht hinauszugehen. Ein Alleingang Deutschlands würde die notwendige Verbrennung von Restabfällen, die nicht hochwertig recycelbar sind, im Inland deutlich teurer machen. Die sozialen Auswirkungen der Energiewende müssten aber für alle tragbar sein. Liebing betonte die Wichtigkeit der Novelle, um den bislang nationalen Brennstoffemissionshandel europaweit auszuweiten.
Gleitende Überführung des deutschen Brennstoffemissionshandels„Wir begrüßen, dass Genehmigungen aus dem nationalen Emissionshandel (BEHG) zunächst ausreichen sollen, um die Vorgaben des ETS
2 für den Gebäude- und Verkehrssektor zu erfüllen“, sagte er. Laut Ankündigungen der Deutschen Emissionshandelsstelle soll die Frist zur Vorlage des erstmaligen Überwachungsplans für den ETS
2 erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festgesetzt werden. „Dies sollte unbedingt eingehalten werden, um den Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung zu geben“, appellierte Liebing an den Gesetzgeber.
Der nationale Emissionshandel gibt für 2026 eine klare Preisspanne für Emissionszertifikate vor. „Da viele Verträge für 2026 bereits unterzeichnet sind, darf diese Preisspanne nicht mehr angepasst werden“, erinnerte der VKU-Vertreter. In Bezug auf die Klärschlammverbrennung fordert der VKU ebenfalls Klarstellungen im Gesetzesentwurf. Die kommunale Wasserwirtschaft plädiert dafür, dass die Verbrennung von Klärschlamm aufgrund seines biogenen Anteils weiterhin von CO2-Kosten befreit bleibt, wie es bereits im nationalen Emissionshandel vorgesehen ist.
Der
Gesetzentwurf zur TEHG-Novelle steht im Internet bereit.
Mittwoch, 9.10.2024, 15:50 Uhr
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