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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitung - Von der Tankstelle zum Lade-Hub
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitung

Von der Tankstelle zum Lade-Hub

Die Bundesregierung hält weiter am Ziel des Masterplans Ladeinfrastruktur fest, eine Million öffentliche Ladepunkte bis 2030 für die E-Mobilität verfügbar zu haben.
BP will investieren. Mit 100 Millionen Euro allein im laufenden Jahr soll die Tankstellenmarke Aral den Ausbau ihres Ultraschnellladenetzes voranbringen. Bis Ende 2023 werde die aktuelle Zahl der Ladepunkte auf 3.000 verdoppelt, hieß es in einer Mitteilung Anfang Juli. Bis 2025 will das Unternehmen „weit über 5.000 Ladepunkte in ganz Deutschland“ bereitstellen.

Die Zahlen sind nicht neu. Schon im Frühjahr hatte Aral die Zielmarke von 5.000 kommuniziert und eine Ladeleistung bis zu 300 kW angekündigt. Und auch von den bisher rund 1 Million Ladevorgängen im eigenen Ladenetz war schon im April 2023 die Rede. Genauso schreiben die Öffentlichkeitsarbeiter des Konzerns in beiden Mitteilungen, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland „immer noch weit hinter seinen Möglichkeiten“ herhinke.
 
Die Tankstelle an sich soll nach den Vorstellungen der Betreiber und der Bundesregierung noch nicht ausgedient haben
Quelle: E&M / Fritz Wilhelm

Dabei hat die Bundesregierung ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur II, der im Oktober 2022 veröffentlicht wurde, zufolge die Mineralölwirtschaft als einen wesentlichen Partner beim Infrastrukturausbau auserkoren. Die Maßnahme mit der Nummer 5 sieht die Mitwirkung der Ölkonzerne vor: „Die Mineralölwirtschaft wird aufgefordert, entsprechend dem Beschluss der ‚Konzertierten Aktion Mobilität‘ vom November 2020 eine Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur (mindestens 150 kW) bis Ende 2022, von mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und mindestens 75 Prozent bis Ende 2026 vorzunehmen.“

Ob die Industrie dieser Aufforderung gefolgt sei und die Vorgabe für 2022 erfüllt habe, wollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen. Vor rund vier Wochen kam ein lapidares „Nein“ als Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium. Und auf die Frage, ob nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich bindend festgeschrieben werden soll, dass an jeder Tankstelle − mit Ausnahme kleiner Betreiber − eine Ladesäule stehen soll, blieben die Mitarbeiter von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) vage: Man prüfe, wie eine verhältnismäßige und bedarfsgerechte Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur erreicht werden kann.
 
Neun von 68 Maßnahmen umgesetzt
 
BP nimmt in seinen Mitteilungen im Frühjahr und nun im Juli zwar nicht Bezug auf den Masterplan, liefert jedoch gleich eine Begründung, warum der Ladenetzausbau relativ langsam vorangeht. Vor allem lange Planungs- und Genehmigungszeiten seien daran schuld. Bis ein Mittelspannungsanschluss verfügbar ist, könnten auch schon mal 18 Monate vergehen, war von Seiten Arals zu hören.

Wenn es nach dem Masterplan Ladeinfrastruktur geht, sind der Netzausbau und die Netzintegration der Ladestationen künftig aber keine limitierenden Faktoren mehr. Denn die Bundesregierung hat erkannt, dass Kommunikation, Informationsflüsse und Verfahren zwischen den relevanten Akteuren der E-Mobilität ebenso wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Regeln angepasst werden müssen, damit die Ladeinfrastruktur auch mit der politisch erhofften Steigerung der Zulassungszahlen mithalten kann. Deshalb sind die Maßnahmen 42 (Elektromobilität in der Netzplanung berücksichtigen), 43 (vorausschauender Stromnetzausbau) und 44 (Beschleunigung der Antragsverfahren für Netzanschlüsse) darauf ausgerichtet, die netzseitigen Voraussetzungen für die E-Mobilität zu schaffen.

Dabei sollen Netz- und Ladestationsbetreiber nicht nur die Pkw, sondern auch den Schwerlastverkehr im Blick behalten. Schnellladeparks für Lkw benötigen einen Anschluss an das Mittel- oder sogar Hochspannungsnetz. Daher sei es wichtig, dass die Ladeparkbetreiber ihre Anschlussbegehren den Verteilnetzbetreibern mit ausreichend Vorlauf übermitteln. Eine besondere interministerielle Steuergruppe arbeite an einer besseren Verzahnung des Stromnetzausbaus mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur. Außerdem habe das Bundeswirtschaftsministerium einen Branchendialog initiiert, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens hervorbringen soll. Schließlich gibt es die Studie „Einfach Laden an Rastanlagen: Auslegung des Netzanschlusses für E-Lkw-Hubs“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur − auch damit trage die Bundesregierung den Zielen des Masterplans Rechnung.

Nicht nur mehr Kupfer, auch mehr Intelligenz ist künftig im Netz gefragt, um die Integration der E-Mobilität effizient zu bewerkstelligen und die Flexibilitätspotenziale der Fahrzeuge als Speichermedien nutzen zu können. Deshalb wurde auch das bidirektionale Laden im Maßnahmenkatalog des Masterplans berücksichtigt (Nummer 47).

Die Aussagen der Bundesregierung dazu klingen noch vage. Bis Ende des dritten Quartals 2023 sollen die Rahmenbedingungen dafür geprüft sein, dann soll die Priorisierung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern diskutiert werden.
Insgesamt sind von den 68 Maßnahmen des Masterplans jedoch erst neun umgesetzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht. Dabei handelt es sich etwa um die Einrichtung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, die Erarbeitung eines Monitoringkonzepts zur Identifikation von Fehlentwicklungen und Ausbaulücken bei der öffentlichen und nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur oder um die Erarbeitung technischer Anforderungen für einen barrierefreien Zugang zu Ladepunkten.

Weitere Maßnahmen seien in der Umsetzung, heißt es vonseiten des Verkehrsministeriums ohne weitere Spezifikation. „Die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen ist mitunter von der Kooperation mit externen Akteuren sowie teilweise umfangreichen Abstimmungsprozessen abhängig. Ziel ist eine möglichst zeitnahe Umsetzung“, schreiben die Beamten.

Bessere Verzahnung von Strom- und Ladenetzausbau

Bei Aral sind sich die Verantwortlichen sicher, dass Tankstellen künftig − zwar mit einem anderen Gesicht, aber noch in bisheriger Funktion − ein Ort des Ladens und eine Mobilitätsdrehscheibe sein werden. Doch der Bedarf an öffentlichen Lademöglichkeiten, davon geht die Bundesregierung aus, wird weitaus größer sein, als ihn die rund 15.000 Tankstellen in Deutschland decken können. Daher halte die Bundesregierung an ihren Zielen im Bereich der E-Mobilität und Ladeinfrastruktur fest, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das bedeutet, dass das politische Ziel von 1 Million öffentlichen Ladepunkten nach wie vor Bestand hat.

Kritik daran kam bereits von verschiedenen Seiten. Im Mobility Check der Beratungsgesellschaft PwC vom vergangenen Jahr rechnen die Autoren vor, dass bei gleichbleibendem Ausbautempo von derzeit rund 300 öffentlichen Ladepunkten pro Woche bis 2030 etwa 215.000 zur Verfügung stünden. Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, wären bis 2030 allerdings 15,8 Millionen Fahrzeuge nötig, die mit 520.000 öffentlichen Ladepunkten adäquat versorgt wären.

Auch der BDEW hat schon mehrfach die von Bundesregierung angepeilte Zahl von Ladepunkten als übertrieben kritisiert. Die Menge gehe weit über den Bedarf hinaus und habe weitreichende Folgen für das Förderregime. Es drohe die Gefahr einer Übersteuerung durch staatliche Förderprogramme statt privatwirtschaftlicher Investitionen.

Angesichts der kontinuierlich steigenden Zulassungszahlen von E-Autos hält das Bundesverkehrsministerium das Festhalten am Ausbauziel für gerechtfertigt. Ende des ersten Halbjahrs 2023 waren über 2 Millionen elektrische Pkw in Deutschland zugelassen, davon mehr als 1,1 Millionen mit reinem Batterieantrieb. Im Juni lag der Anteil der in diesem Monat neu zugelassenen batterieelektrischen Autos bei 18,9 Prozent. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bedeuten diese 52.988 Fahrzeuge ein Plus von 64,4 Prozent. Diese Dynamik gelte es aufrechtzuerhalten.

Voraussetzung dafür sei die Verfügbarkeit ausreichender Lademöglichkeiten, schreiben die Beamten des Bundesverkehrsministeriums. Aber nicht nur die Zahl der Ladepunkte sei ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung des verfügbaren Angebots und des Bedarfs, sondern auch die jeweilige Ladeleistung. Diese betrug an allen öffentlichen Ladepunkten nach Angaben der Bundesnetzagentur am 1. Mai 3,09 Millionen kW. Zu diesem Stichtag waren der Behörde 73.683 Normalladepunkte und 16.622 Schnellladepunkte gemeldet. Zum Vergleich: Am 1. Januar 2022 betrug die Zahl der öffentlichen Normalladepunkte bei 50.375 und die der Schnellladepunkte 9.285.

Dienstag, 8.08.2023, 11:16 Uhr
Fritz Wilhelm
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Quelle: E&M
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Von der Tankstelle zum Lade-Hub
Die Bundesregierung hält weiter am Ziel des Masterplans Ladeinfrastruktur fest, eine Million öffentliche Ladepunkte bis 2030 für die E-Mobilität verfügbar zu haben.
BP will investieren. Mit 100 Millionen Euro allein im laufenden Jahr soll die Tankstellenmarke Aral den Ausbau ihres Ultraschnellladenetzes voranbringen. Bis Ende 2023 werde die aktuelle Zahl der Ladepunkte auf 3.000 verdoppelt, hieß es in einer Mitteilung Anfang Juli. Bis 2025 will das Unternehmen „weit über 5.000 Ladepunkte in ganz Deutschland“ bereitstellen.

Die Zahlen sind nicht neu. Schon im Frühjahr hatte Aral die Zielmarke von 5.000 kommuniziert und eine Ladeleistung bis zu 300 kW angekündigt. Und auch von den bisher rund 1 Million Ladevorgängen im eigenen Ladenetz war schon im April 2023 die Rede. Genauso schreiben die Öffentlichkeitsarbeiter des Konzerns in beiden Mitteilungen, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland „immer noch weit hinter seinen Möglichkeiten“ herhinke.
 
Die Tankstelle an sich soll nach den Vorstellungen der Betreiber und der Bundesregierung noch nicht ausgedient haben
Quelle: E&M / Fritz Wilhelm

Dabei hat die Bundesregierung ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur II, der im Oktober 2022 veröffentlicht wurde, zufolge die Mineralölwirtschaft als einen wesentlichen Partner beim Infrastrukturausbau auserkoren. Die Maßnahme mit der Nummer 5 sieht die Mitwirkung der Ölkonzerne vor: „Die Mineralölwirtschaft wird aufgefordert, entsprechend dem Beschluss der ‚Konzertierten Aktion Mobilität‘ vom November 2020 eine Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur (mindestens 150 kW) bis Ende 2022, von mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und mindestens 75 Prozent bis Ende 2026 vorzunehmen.“

Ob die Industrie dieser Aufforderung gefolgt sei und die Vorgabe für 2022 erfüllt habe, wollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen. Vor rund vier Wochen kam ein lapidares „Nein“ als Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium. Und auf die Frage, ob nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich bindend festgeschrieben werden soll, dass an jeder Tankstelle − mit Ausnahme kleiner Betreiber − eine Ladesäule stehen soll, blieben die Mitarbeiter von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) vage: Man prüfe, wie eine verhältnismäßige und bedarfsgerechte Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur erreicht werden kann.
 
Neun von 68 Maßnahmen umgesetzt
 
BP nimmt in seinen Mitteilungen im Frühjahr und nun im Juli zwar nicht Bezug auf den Masterplan, liefert jedoch gleich eine Begründung, warum der Ladenetzausbau relativ langsam vorangeht. Vor allem lange Planungs- und Genehmigungszeiten seien daran schuld. Bis ein Mittelspannungsanschluss verfügbar ist, könnten auch schon mal 18 Monate vergehen, war von Seiten Arals zu hören.

Wenn es nach dem Masterplan Ladeinfrastruktur geht, sind der Netzausbau und die Netzintegration der Ladestationen künftig aber keine limitierenden Faktoren mehr. Denn die Bundesregierung hat erkannt, dass Kommunikation, Informationsflüsse und Verfahren zwischen den relevanten Akteuren der E-Mobilität ebenso wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Regeln angepasst werden müssen, damit die Ladeinfrastruktur auch mit der politisch erhofften Steigerung der Zulassungszahlen mithalten kann. Deshalb sind die Maßnahmen 42 (Elektromobilität in der Netzplanung berücksichtigen), 43 (vorausschauender Stromnetzausbau) und 44 (Beschleunigung der Antragsverfahren für Netzanschlüsse) darauf ausgerichtet, die netzseitigen Voraussetzungen für die E-Mobilität zu schaffen.

Dabei sollen Netz- und Ladestationsbetreiber nicht nur die Pkw, sondern auch den Schwerlastverkehr im Blick behalten. Schnellladeparks für Lkw benötigen einen Anschluss an das Mittel- oder sogar Hochspannungsnetz. Daher sei es wichtig, dass die Ladeparkbetreiber ihre Anschlussbegehren den Verteilnetzbetreibern mit ausreichend Vorlauf übermitteln. Eine besondere interministerielle Steuergruppe arbeite an einer besseren Verzahnung des Stromnetzausbaus mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur. Außerdem habe das Bundeswirtschaftsministerium einen Branchendialog initiiert, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens hervorbringen soll. Schließlich gibt es die Studie „Einfach Laden an Rastanlagen: Auslegung des Netzanschlusses für E-Lkw-Hubs“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur − auch damit trage die Bundesregierung den Zielen des Masterplans Rechnung.

Nicht nur mehr Kupfer, auch mehr Intelligenz ist künftig im Netz gefragt, um die Integration der E-Mobilität effizient zu bewerkstelligen und die Flexibilitätspotenziale der Fahrzeuge als Speichermedien nutzen zu können. Deshalb wurde auch das bidirektionale Laden im Maßnahmenkatalog des Masterplans berücksichtigt (Nummer 47).

Die Aussagen der Bundesregierung dazu klingen noch vage. Bis Ende des dritten Quartals 2023 sollen die Rahmenbedingungen dafür geprüft sein, dann soll die Priorisierung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern diskutiert werden.
Insgesamt sind von den 68 Maßnahmen des Masterplans jedoch erst neun umgesetzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht. Dabei handelt es sich etwa um die Einrichtung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, die Erarbeitung eines Monitoringkonzepts zur Identifikation von Fehlentwicklungen und Ausbaulücken bei der öffentlichen und nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur oder um die Erarbeitung technischer Anforderungen für einen barrierefreien Zugang zu Ladepunkten.

Weitere Maßnahmen seien in der Umsetzung, heißt es vonseiten des Verkehrsministeriums ohne weitere Spezifikation. „Die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen ist mitunter von der Kooperation mit externen Akteuren sowie teilweise umfangreichen Abstimmungsprozessen abhängig. Ziel ist eine möglichst zeitnahe Umsetzung“, schreiben die Beamten.

Bessere Verzahnung von Strom- und Ladenetzausbau

Bei Aral sind sich die Verantwortlichen sicher, dass Tankstellen künftig − zwar mit einem anderen Gesicht, aber noch in bisheriger Funktion − ein Ort des Ladens und eine Mobilitätsdrehscheibe sein werden. Doch der Bedarf an öffentlichen Lademöglichkeiten, davon geht die Bundesregierung aus, wird weitaus größer sein, als ihn die rund 15.000 Tankstellen in Deutschland decken können. Daher halte die Bundesregierung an ihren Zielen im Bereich der E-Mobilität und Ladeinfrastruktur fest, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das bedeutet, dass das politische Ziel von 1 Million öffentlichen Ladepunkten nach wie vor Bestand hat.

Kritik daran kam bereits von verschiedenen Seiten. Im Mobility Check der Beratungsgesellschaft PwC vom vergangenen Jahr rechnen die Autoren vor, dass bei gleichbleibendem Ausbautempo von derzeit rund 300 öffentlichen Ladepunkten pro Woche bis 2030 etwa 215.000 zur Verfügung stünden. Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, wären bis 2030 allerdings 15,8 Millionen Fahrzeuge nötig, die mit 520.000 öffentlichen Ladepunkten adäquat versorgt wären.

Auch der BDEW hat schon mehrfach die von Bundesregierung angepeilte Zahl von Ladepunkten als übertrieben kritisiert. Die Menge gehe weit über den Bedarf hinaus und habe weitreichende Folgen für das Förderregime. Es drohe die Gefahr einer Übersteuerung durch staatliche Förderprogramme statt privatwirtschaftlicher Investitionen.

Angesichts der kontinuierlich steigenden Zulassungszahlen von E-Autos hält das Bundesverkehrsministerium das Festhalten am Ausbauziel für gerechtfertigt. Ende des ersten Halbjahrs 2023 waren über 2 Millionen elektrische Pkw in Deutschland zugelassen, davon mehr als 1,1 Millionen mit reinem Batterieantrieb. Im Juni lag der Anteil der in diesem Monat neu zugelassenen batterieelektrischen Autos bei 18,9 Prozent. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bedeuten diese 52.988 Fahrzeuge ein Plus von 64,4 Prozent. Diese Dynamik gelte es aufrechtzuerhalten.

Voraussetzung dafür sei die Verfügbarkeit ausreichender Lademöglichkeiten, schreiben die Beamten des Bundesverkehrsministeriums. Aber nicht nur die Zahl der Ladepunkte sei ein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung des verfügbaren Angebots und des Bedarfs, sondern auch die jeweilige Ladeleistung. Diese betrug an allen öffentlichen Ladepunkten nach Angaben der Bundesnetzagentur am 1. Mai 3,09 Millionen kW. Zu diesem Stichtag waren der Behörde 73.683 Normalladepunkte und 16.622 Schnellladepunkte gemeldet. Zum Vergleich: Am 1. Januar 2022 betrug die Zahl der öffentlichen Normalladepunkte bei 50.375 und die der Schnellladepunkte 9.285.

Dienstag, 8.08.2023, 11:16 Uhr
Fritz Wilhelm

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