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Energie & Management > Wärme - VIK fordert Ausnahmen bei Wärmeplanung
Quelle: Shutterstock
Wärme

VIK fordert Ausnahmen bei Wärmeplanung

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert eine klare Ausnahme industrieller Wärmenetze aus dem Wärmeplanungsgesetz und warnt vor zusätzlicher Bürokratie.
Die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) stößt beim Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft auf Kritik. Er fordert eine rechtssichere und dauerhafte Ausnahme industrieller Prozesswärmenetze aus dem Gesetz. Anlass ist die für den 27. Mai geplante Kabinettssitzung zur Änderung des WPG.

Dem VIK gehören Unternehmen aus Branchen wie Chemie, Stahl, Papier, Glas, Aluminium und Zement an. Auf diese Mitgliedsunternehmen entfallen laut Verband rund 80 Prozent des industriellen Stromverbrauchs. Der VIK begrüßt zwar einzelne Änderungen im aktuellen Gesetzentwurf, hält diese aber für nicht ausreichend.

Aus Sicht des Verbandes müsse die Abgrenzung zwischen industriellen Prozesswärmenetzen und kommunaler Fernwärme klar anhand der Wirtschaftszweige erfolgen. Konkret fordert der Verband eine Ausnahme für das verarbeitende Gewerbe und den Bergbau.

Industrielle Wärme taugt nicht für Wohnungen

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, erklärte, industrielle Wärmenetze dienten nahezu ausschließlich der Versorgung von Produktionsprozessen mit Prozesswärme und Dampf. Sie unterschieden sich technisch und betrieblich grundlegend von kommunalen Wärmenetzen zur Versorgung von Haushalten. „Eine Gleichbehandlung führt aus unserer Sicht zu zusätzlicher Bürokratie ohne weiteren Klimanutzen“, warnte Seyfert.

Der VIK spricht sich deshalb gegen Kriterien wie Temperaturgrenzen oder räumliche Vorgaben aus. Solche Regelungen würden neue Abgrenzungsprobleme schaffen, erklärte Seyfert laut Mitteilung. Stattdessen fordert der Verband eine eindeutige Zuordnung über die jeweiligen Wirtschaftszweige. Nach Angaben des VIK unterliegen die betroffenen Industrieanlagen bereits dem europäischen Emissionshandelssystem ETS sowie weiteren sektoralen Vorgaben zur Dekarbonisierung. Zusätzliche nationale Anforderungen durch kommunale Wärmeplanung und Fahrplanpflichten könnten Investitionen in die industrielle Transformation erschweren.

Fristverlängerung genügt nicht

Kritisch bewertet der Verband zudem die im Entwurf vorgesehene Fristverlängerung für industrielle Fahrpläne bis 2030. Diese könne lediglich ein Zwischenschritt sein, ersetze aber keine vollständige gesetzliche Ausnahme industrieller Eigenversorgungssysteme aus dem Wärmeplanungsgesetz. Der Verband appellierte an den Gesetzgeber, industrielle Wärmenetze im weiteren Verfahren dauerhaft aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herauszunehmen.

Mittwoch, 27.05.2026, 11:40 Uhr
Susanne Harmsen
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VIK fordert Ausnahmen bei Wärmeplanung
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordert eine klare Ausnahme industrieller Wärmenetze aus dem Wärmeplanungsgesetz und warnt vor zusätzlicher Bürokratie.
Die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) stößt beim Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft auf Kritik. Er fordert eine rechtssichere und dauerhafte Ausnahme industrieller Prozesswärmenetze aus dem Gesetz. Anlass ist die für den 27. Mai geplante Kabinettssitzung zur Änderung des WPG.

Dem VIK gehören Unternehmen aus Branchen wie Chemie, Stahl, Papier, Glas, Aluminium und Zement an. Auf diese Mitgliedsunternehmen entfallen laut Verband rund 80 Prozent des industriellen Stromverbrauchs. Der VIK begrüßt zwar einzelne Änderungen im aktuellen Gesetzentwurf, hält diese aber für nicht ausreichend.

Aus Sicht des Verbandes müsse die Abgrenzung zwischen industriellen Prozesswärmenetzen und kommunaler Fernwärme klar anhand der Wirtschaftszweige erfolgen. Konkret fordert der Verband eine Ausnahme für das verarbeitende Gewerbe und den Bergbau.

Industrielle Wärme taugt nicht für Wohnungen

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, erklärte, industrielle Wärmenetze dienten nahezu ausschließlich der Versorgung von Produktionsprozessen mit Prozesswärme und Dampf. Sie unterschieden sich technisch und betrieblich grundlegend von kommunalen Wärmenetzen zur Versorgung von Haushalten. „Eine Gleichbehandlung führt aus unserer Sicht zu zusätzlicher Bürokratie ohne weiteren Klimanutzen“, warnte Seyfert.

Der VIK spricht sich deshalb gegen Kriterien wie Temperaturgrenzen oder räumliche Vorgaben aus. Solche Regelungen würden neue Abgrenzungsprobleme schaffen, erklärte Seyfert laut Mitteilung. Stattdessen fordert der Verband eine eindeutige Zuordnung über die jeweiligen Wirtschaftszweige. Nach Angaben des VIK unterliegen die betroffenen Industrieanlagen bereits dem europäischen Emissionshandelssystem ETS sowie weiteren sektoralen Vorgaben zur Dekarbonisierung. Zusätzliche nationale Anforderungen durch kommunale Wärmeplanung und Fahrplanpflichten könnten Investitionen in die industrielle Transformation erschweren.

Fristverlängerung genügt nicht

Kritisch bewertet der Verband zudem die im Entwurf vorgesehene Fristverlängerung für industrielle Fahrpläne bis 2030. Diese könne lediglich ein Zwischenschritt sein, ersetze aber keine vollständige gesetzliche Ausnahme industrieller Eigenversorgungssysteme aus dem Wärmeplanungsgesetz. Der Verband appellierte an den Gesetzgeber, industrielle Wärmenetze im weiteren Verfahren dauerhaft aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herauszunehmen.

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