Quelle: Jonas Rosenberger
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Schnellladeinfrastruktur an Autobahnraststätten nicht ohne Vergabeverfahren vergeben werden darf.
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat am 6. März 2026 eine Entscheidung zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen getroffen. Demnach dürfen entsprechende Konzessionen nicht ohne vorherige Ausschreibung vergeben werden.Der niederländische Ladenetzbetreiber Fastned, der auch in Deutschl
Montag, 9.03.2026, 16:05 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2026 Energie & Management GmbH