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Energie & Management > Smart Meter - Regulierungsrahmen für das Steuern komplett
Quelle: E&M
Smart Meter

Regulierungsrahmen für das Steuern komplett

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 11. Dezember 2023 die Technische Richtlinie TR-03109-5 „Kommunikationsadapter“ veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung der TR-03109-5 sei ein Standard „für die Komponente geschaffen, die Steuerbefehle an der CLS-Schnittstelle des Smart Meter Gateways sicher und interoperabel entgegennimmt und an nachgelagerte Komponenten wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher weiterreicht“, schreibt Dennis Laupichler, Leiter des Referats Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Linkedin.

Der Veröffentlichung der Richtlinie durch das BSI waren die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) am 11. Dezember und eine Anhörung im Ausschuss Gateway-Standardisierung des BMWK vorausgegangen. Dort hatten laut Laupichler am 5. Dezember dieses Jahres die Bundesnetzagentur, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, verschiedene Bundesverbände sowie Unternehmensvertreter bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Die Technische Richtlinie TR-03109-5 gilt als wesentliche Voraussetzung für die Anbindung von Steuerungs- und Submetereinrichtungen an das Smart Meter Gateway. Sie definiert unter anderem die Mindestvoraussetzungen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Interoperabilität der Anlagen, die den Kommunikationsadapter implementiert haben und mit dem Smart Meter Gateway verbunden sind. Die TR-03109-5 könne somit das Vertrauen in die Infrastruktur rund um das intelligente Messsystem steigern und die Risiken von Cyberangriffen auf die Anlagen im HAN (Home Area Network) des Smart Meter Gateways minimieren.

Ein „letztes Puzzleteil zur Digitalisierung der Energiewende“

In einer ersten Reaktion schrieb Ingo Schönberg, CEO des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC, ebenfalls bei Linkedin: „Damit haben BSI und BMWK mit großer Unterstützung der Branche ein letztes Puzzleteil zur Digitalisierung der Energiewende geliefert. Das Bild ist komplett und jetzt wird umgesetzt.“ Es sei der erhoffte Abschluss eines sehr langen Verfahrens. Mit der Veröffentlichung sei nun der Stand der Technik für Anwendungen nach §14a EnWG, also zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromnetz, und nach der Heizkostenverordnung verbindlich festgelegt.

Die Anforderungen der TR-03109-5 zur Anbindbarkeit von CLS-Komponenten an das Smart Meter Gateway gelten ab dem 1. Januar 2024.

In der Technischen Richtlinie definiert das BSI als CLS-Kommunikationsadapter diejenigen Kommunikationsadapter, „die an die logische Schnittstelle IF_GW_CLS des SMGW angebunden werden, um den TLS-Proxy-Kanal des SMGW zu nutzen“.

Insgesamt weist das Smart Meter Gateway drei Schnittstellen auf:
  • Über das Lokale Metrologische Netz (LMN) werden die Messeinrichtungen des Anschlussnutzers, die Verbrauchs- und Einspeisewerte sowie gegebenenfalls Netzzustandsdaten übermitteln, mit dem Smart Meter Gateway verbunden. Dort werden die Daten gespeichert und weiterverarbeitet.
  • Über die WAN (Wide Area Network)-Schnittstelle kann das Smart Meter Gateway mit externen Marktteilnehmern kommunizieren. Dazu gehört beispielsweise die Kommunikation mit dem Smart-Meter-Gateway-Administrator, der für die Konfiguration als auch den sicheren Betrieb des Smart Meter Gateways verantwortlich ist, dem Energielieferant oder dem Netzbetreiber. Auch Schaltbefehle erreichen auf diesem Weg das Smart Meter Gateway.
  • Die HAN-Schnittstelle ist dem Anschlussnutzer zugeordnet. Hier können steuerbare Anlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder PV-Anlagen angebunden werden.

Dienstag, 12.12.2023, 15:22 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Regulierungsrahmen für das Steuern komplett
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Regulierungsrahmen für das Steuern komplett
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 11. Dezember 2023 die Technische Richtlinie TR-03109-5 „Kommunikationsadapter“ veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung der TR-03109-5 sei ein Standard „für die Komponente geschaffen, die Steuerbefehle an der CLS-Schnittstelle des Smart Meter Gateways sicher und interoperabel entgegennimmt und an nachgelagerte Komponenten wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher weiterreicht“, schreibt Dennis Laupichler, Leiter des Referats Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Linkedin.

Der Veröffentlichung der Richtlinie durch das BSI waren die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) am 11. Dezember und eine Anhörung im Ausschuss Gateway-Standardisierung des BMWK vorausgegangen. Dort hatten laut Laupichler am 5. Dezember dieses Jahres die Bundesnetzagentur, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, verschiedene Bundesverbände sowie Unternehmensvertreter bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Die Technische Richtlinie TR-03109-5 gilt als wesentliche Voraussetzung für die Anbindung von Steuerungs- und Submetereinrichtungen an das Smart Meter Gateway. Sie definiert unter anderem die Mindestvoraussetzungen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Interoperabilität der Anlagen, die den Kommunikationsadapter implementiert haben und mit dem Smart Meter Gateway verbunden sind. Die TR-03109-5 könne somit das Vertrauen in die Infrastruktur rund um das intelligente Messsystem steigern und die Risiken von Cyberangriffen auf die Anlagen im HAN (Home Area Network) des Smart Meter Gateways minimieren.

Ein „letztes Puzzleteil zur Digitalisierung der Energiewende“

In einer ersten Reaktion schrieb Ingo Schönberg, CEO des Smart-Meter-Gateway-Herstellers PPC, ebenfalls bei Linkedin: „Damit haben BSI und BMWK mit großer Unterstützung der Branche ein letztes Puzzleteil zur Digitalisierung der Energiewende geliefert. Das Bild ist komplett und jetzt wird umgesetzt.“ Es sei der erhoffte Abschluss eines sehr langen Verfahrens. Mit der Veröffentlichung sei nun der Stand der Technik für Anwendungen nach §14a EnWG, also zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ins Stromnetz, und nach der Heizkostenverordnung verbindlich festgelegt.

Die Anforderungen der TR-03109-5 zur Anbindbarkeit von CLS-Komponenten an das Smart Meter Gateway gelten ab dem 1. Januar 2024.

In der Technischen Richtlinie definiert das BSI als CLS-Kommunikationsadapter diejenigen Kommunikationsadapter, „die an die logische Schnittstelle IF_GW_CLS des SMGW angebunden werden, um den TLS-Proxy-Kanal des SMGW zu nutzen“.

Insgesamt weist das Smart Meter Gateway drei Schnittstellen auf:
  • Über das Lokale Metrologische Netz (LMN) werden die Messeinrichtungen des Anschlussnutzers, die Verbrauchs- und Einspeisewerte sowie gegebenenfalls Netzzustandsdaten übermitteln, mit dem Smart Meter Gateway verbunden. Dort werden die Daten gespeichert und weiterverarbeitet.
  • Über die WAN (Wide Area Network)-Schnittstelle kann das Smart Meter Gateway mit externen Marktteilnehmern kommunizieren. Dazu gehört beispielsweise die Kommunikation mit dem Smart-Meter-Gateway-Administrator, der für die Konfiguration als auch den sicheren Betrieb des Smart Meter Gateways verantwortlich ist, dem Energielieferant oder dem Netzbetreiber. Auch Schaltbefehle erreichen auf diesem Weg das Smart Meter Gateway.
  • Die HAN-Schnittstelle ist dem Anschlussnutzer zugeordnet. Hier können steuerbare Anlagen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder PV-Anlagen angebunden werden.

Dienstag, 12.12.2023, 15:22 Uhr
Fritz Wilhelm

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