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Netzbetreiber müssen sensible Daten an die Regulierungsbehörden weitergeben, sagt das OLG Düsseldorf. Dritte haben darauf keinen Anspruch.
Dritte hätten keinen Anspruch auf die Herausgabe von Daten der Netzbetreiber, schreibt die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in ihrem Internet-Blog. Die Regulierungsbehörden sind laut Anreizregulierungsverordnung verpflichtet, bestimmte Daten der Netzbetreiber auf ihrer Internetseite in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen. Auf diese Vorschrift beriefen sich gelegentlich auch Dritte, die b
Freitag, 5.01.2018, 16:41 Uhr
Stefan Sagmeister
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