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Es gibt eine Neuregelung zum Messen und Schätzen. Die Rechtsunsicherheit wird aber wohl nicht weniger werden. Erläuertungen von den Rechtsanwälten Ulf Jacobshagen und Markus Kachel*.
Als echtes Schmuckstück des Energierechts wird in der historischen Betrachtung wohl die zum 1. Januar 2019 mit dem Energiesammelgesetz in Kraft getretene Neuregelung zum Messen und Schätzen, §§ 62a und 62b EEG, zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdverbräuchen in die Geschichtsbücher eingehen.Erforderlich ist die Abgrenzung zur Ermittlung der von dem jeweiligen Letztverbraucher gesc
Dienstag, 12.02.2019, 11:38 Uhr
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