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Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll die Abhängigkeit von Energieimporten senken und für niedrigere Strompreise sorgen. Die Opposition hält wenig vom Plan der Regierung.
Am 26. März brachte Österreichs Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (Österreichische Volkspartei/ÖVP, konservativ) die Regierungsvorlage des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) im Bundesparlament ein. Die Koalition, der außer der ÖVP die Sozialdemokraten (SPÖ) und die Liberalen (Neos) angehören, will nun unverzüglich mit den Oppositionsparteien, den rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ) und den Grünen, Verhandlungen über die Vorlage aufnehmen. Zumindest eine Oppositionspartei muss ihr zustimmen, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu sichern. Mit dem EABG setzt Österreich die „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III) um.
Bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz konstatierte Hattmannsdorfer, das EABG sorge dafür, den Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien verstärkt voranzutreiben. Dies diene auch dazu, Österreich vom Import fossiler Energieträger unabhängiger zu machen und sorge infolge einer Erhöhung des Angebots an elektrischer Energie tendenziell für günstigere Strompreise.
Als wesentliche Bestimmungen des Gesetzes nannte Hattmannsdorfer unter anderem die Einführung eines konzentrierten Genehmigungsverfahrens für Projekte, die mangels entsprechender Größe keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen, das Festschreiben des „überragenden öffentlichen Interesses“ an Infrastrukturprojekten für die Energiewende sowie die Vorgabe verbindlicher Ausbauziele für die neun österreichischen Bundesländer. Hattmannsdorfer betonte, er erwarte sich ein konstruktives Vorgehen der Opposition: Es könne wohl niemand „gegen mehr Unabhängigkeit und niedrigere Preise“ sein.
Strafen mit Fragezeichen
Die Regierungskoordinatorin der SPÖ, Staatssekretärin Michaela Schmidt, konstatierte, das Verfehlen der Ausbauziele der Bundesländer sei mit Sanktionen bedroht: „Das kann bis zum Entzug von Bundesmitteln für die Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren gehen.“ Ferner würden die Länder in die Pflicht genommen, wenn Österreich seine Ziele gemäß der RED III verfehlt. Jene Bundesländer, die ihren Pflichten nicht nachkämen, müssten die Strafe bezahlen, die die EU in diesem Fall über Österreich verhängen würde.
In der Regierungsvorlage des EABG sind die von Schmidt genannten Strafbestimmungen indessen nur andeutungsweise enthalten. Im diesbezüglichen Paragraphen 53 heißt es: „Wenn die gemeinsame Zielsetzung bzw. die Zielwerte einzelner Bundesländer nicht erreicht werden, hat die Bundesregierung Maßnahmen zu setzen, die eine verpflichtende Erfüllung der Erzeugungsbeitragswerte sicherstellen.“ Ferner wird auf einen Artikel im Bundes-Verfassungsgesetz verwiesen, der die Bundesländer verpflichtet, „zur Durchführung von Rechtsakten im Rahmen der EU“ beizutragen. Tun sie dies nicht, kann der Bund Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Rechtsakte ergreifen.
Die für Energiepolitik zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) versicherte auf Anfrage der Redaktion, die Regierung habe sich hinsichtlich der Steigerung der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien mit den Bundesländern verständigt: „Ich gehe daher davon aus, dass die Strafbestimmungen nicht zum Tragen kommen werden.“
Laut der Regierungsvorlage soll die Stromproduktion mittels der Erneuerbaren bis einschließlich 2030 bundesweit um 27 Milliarden kWh oder rund 50 Prozent gesteigert werden. Für alle Bundesländer bestehen Vorgaben hinsichtlich der Photovoltaik und der Windkraft. Sinnvollerweise kein Ziel für den Ausbau der Wasserkraft hat das Burgenland, das mit Ausnahme des Neusiedler Sees keine nennenswerten Gewässer aufweist.
Ablehnung von der Opposition
In einer ersten Reaktion gaben sich die Freiheitlichen der Regierungsvorlage gegenüber ablehnend. Der stellvertretende Landeshauptmann (Ministerpräsident) Oberösterreichs, Manfred Haimbuchner, kritisierte, es handle sich um „eine beträchtliche Einschränkung von Länderkompetenzen in Gesetzgebung und Vollziehung“, die zurückzuweisen sei. Ferner tadelte Haimbuchner die Strafandrohungen für Bundesländer, in denen keine Windkraftanlagen errichtet werden. Oberösterreich legte im vergangenen Jahr als einziges Bundesland sogenannte „Ausschlusszonen“ für den Ausbau der Windkraft fest. In der RED III sind derartige Zonen nicht vorgesehen.
Den Grünen wiederum geht die Vorlage nicht weit genug. Ihr Energiesprecher Lukas Hammer bemängelte, die Ausbauziele für die Erneuerbaren seien gegenüber dem Erstentwurf des EABG von Anfang September 2025 nicht verändert worden und nach wie vor unzureichend. Nicht zuletzt deshalb gebe es „ordentlichen Nachbesserungsbedarf, damit das Gesetz statt zum Turbo für die Energiewende nicht zum Bremsklotz wird“.
Donnerstag, 26.03.2026, 15:59 Uhr
Klaus Fischer
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