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Das Bundeskabinett hat die novellierte Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen. Künftig müssen auch kleinere Holzenergieanlagen Nachhaltigkeitsnachweise erbringen.
Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2026 die novellierte Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) beschlossen. Damit setzt Deutschland die Nachhaltigkeitsvorgaben der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) für die Stromerzeugung aus Biomasse in nationales Recht um. Auf eine wesentliche Änderung weist der Fac
Donnerstag, 29.10.2026, 09:10 Uhr
Susanne Harmsen
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