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Energie & Management > Regulierung - Neue Ausschreibungsrunde für Solarsegment startet
Quelle: Pixabay / Alex Csiki
Regulierung

Neue Ausschreibungsrunde für Solarsegment startet

Für Solaranlagen des zweiten Segments stehen zum 1. Oktober rund 296 MW zur Ausschreibung. Mehrere Änderungen aus dem Solarpaket I greifen vorerst noch nicht.
Zum zweiten Segment zählen Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden. Der Höchstwert beträgt nach Angaben der Bundesnetzagentur 10,00 Cent/kWh. Die Gebote müssen spätestens am 1. Oktober bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein, heißt es aus Bonn. Die Behörde vergibt die Zuschläge im Gebotspreisverfahren nach dem Prinzip „pay as bid“ − erfolgreiche Bieter erhalten damit den jeweils von ihnen angebotenen Gebotswert.

Für die Oktober-Runde gelten allerdings noch nicht alle Änderungen, die das Solarpaket I für dieses Ausschreibungssegment vorsieht. Mehrere Regelungen benötigen weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.

Solarpaket I noch nicht vollständig anwendbar

Betroffen ist unter anderem das Ausschreibungsvolumen. Das Solarpaket I sieht für 2026 vor den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen 2.300 MW vor. Solange die EU-Genehmigung fehlt, gilt jedoch weiterhin die frühere Regelung mit insgesamt 1.100 MW. Diese Menge wird grundsätzlich auf drei Gebotstermine verteilt und anschließend nach den Vorgaben des EEG angepasst. Für den Oktober-Termin hat die Bundesnetzagentur daraus ein Volumen von 296 MW ermittelt.

Auch bei der Mindestgebotsmenge bleibt es vorerst bei der bisherigen Regelung. Statt der im Solarpaket I vorgesehenen 751 kW müssen Gebote mindestens 1.001 kW umfassen. Sollte die Europäische Kommission die ausstehende Genehmigung noch bis zum 30. September erteilen, will die Bundesnetzagentur die Bedingungen entsprechend aktualisieren.

Darüber hinaus weist die Behörde darauf hin, dass Teilnehmer dieser Oktober-Ausschreibung noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion − sogenannte Kapazitätsentgelte − zahlen müssen. Offene Fragen dazu sollen im Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) geklärt werden.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments zum 1. Oktober stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bereit. (ds)

Mittwoch, 26.08.2026, 15:48 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Regulierung - Neue Ausschreibungsrunde für Solarsegment startet
Quelle: Pixabay / Alex Csiki
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Neue Ausschreibungsrunde für Solarsegment startet
Für Solaranlagen des zweiten Segments stehen zum 1. Oktober rund 296 MW zur Ausschreibung. Mehrere Änderungen aus dem Solarpaket I greifen vorerst noch nicht.
Zum zweiten Segment zählen Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden. Der Höchstwert beträgt nach Angaben der Bundesnetzagentur 10,00 Cent/kWh. Die Gebote müssen spätestens am 1. Oktober bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein, heißt es aus Bonn. Die Behörde vergibt die Zuschläge im Gebotspreisverfahren nach dem Prinzip „pay as bid“ − erfolgreiche Bieter erhalten damit den jeweils von ihnen angebotenen Gebotswert.

Für die Oktober-Runde gelten allerdings noch nicht alle Änderungen, die das Solarpaket I für dieses Ausschreibungssegment vorsieht. Mehrere Regelungen benötigen weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.

Solarpaket I noch nicht vollständig anwendbar

Betroffen ist unter anderem das Ausschreibungsvolumen. Das Solarpaket I sieht für 2026 vor den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen 2.300 MW vor. Solange die EU-Genehmigung fehlt, gilt jedoch weiterhin die frühere Regelung mit insgesamt 1.100 MW. Diese Menge wird grundsätzlich auf drei Gebotstermine verteilt und anschließend nach den Vorgaben des EEG angepasst. Für den Oktober-Termin hat die Bundesnetzagentur daraus ein Volumen von 296 MW ermittelt.

Auch bei der Mindestgebotsmenge bleibt es vorerst bei der bisherigen Regelung. Statt der im Solarpaket I vorgesehenen 751 kW müssen Gebote mindestens 1.001 kW umfassen. Sollte die Europäische Kommission die ausstehende Genehmigung noch bis zum 30. September erteilen, will die Bundesnetzagentur die Bedingungen entsprechend aktualisieren.

Darüber hinaus weist die Behörde darauf hin, dass Teilnehmer dieser Oktober-Ausschreibung noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion − sogenannte Kapazitätsentgelte − zahlen müssen. Offene Fragen dazu sollen im Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) geklärt werden.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments zum 1. Oktober stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bereit. (ds)

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Davina Spohn

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