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Bei den Vergabebedingungen für die Frequenzen des neuen Mobilfunkstandards 5G hat die Bundesnetzagentur nun Kooperationen zwischen Netzbetreibern erleichtert.
In ihrem finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen für die Auktion der 5G-Frequenzen hat die Bundesnetzagentur (BNEtzA) die Auflagen an die Mobilfunkbetreiber nochmals erhöht. Zugleich wurde festgelegt, dass der Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz nicht Gegenstand der geplanten Frequenzauktion sein wird. Dieser soll nun für regiona
Freitag, 16.11.2018, 16:11 Uhr
Kai Eckert
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