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Das Kammergericht Berlin hat seine Entscheidung über die Zulässigkeit des Kriterienkatalogs für die Vergabe der Stromnetzkonzession in Berlin vertagt. Die Vergabe verzögert sich weiter.
Der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin habe mündlich „über die komplexe Materie des Berufungsverfahrens verhandelt, in dem es um Vorfragen in dem Verfahren über die Konzessionsvergabe für den Betrieb des Stromnetzes Berlin geht“, teilte das Gericht am 20. September mit. Der Ausgang des Verfahrens sei noch offen. Am 25.
Freitag, 21.09.2018, 11:35 Uhr
Peter Focht
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