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Energie & Management > Windkraft Offshore - Gesetznovelle im Parlament
Quelle: Shutterstock / Thampapon
Windkraft Offshore

Gesetznovelle im Parlament

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beschlossen. Branchenverbände wollen im Parlament Verbesserungen durchsetzen.
Die Bundesregierung will mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Investitionen absichern und die Systemkosten senken. Das Kabinett beschloss den Entwurf am 2. September und übergab ihn an den Bundestag. An den gesetzlichen Ausbauzielen von 70.000 MW Leistung auf See hält sie fest. Vorgesehen ist auf dem Weg dorthin ein verstetigter Ausbaupfad von durchschnittlich 3.000 MW pro Jahr.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte, die bisherigen Regeln hätten zu risikobehafteten Geboten geführt, ohne ausreichend sicherzustellen, dass bezuschlagte Projekte tatsächlich gebaut würden. Die Reform solle deshalb realistischere Auktionen ermöglichen, die Nutzung der Netzanbindungen verbessern und Fördermittel stärker an der tatsächlich erzeugten Energie ausrichten.

Zweistufige Ausschreibung kritisiert

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist ein zweistufiges Ausschreibungsmodell. In der ersten Stufe soll geprüft werden, ob sich ein Projekt ohne staatliche Absicherung über den Markt realisieren lässt, etwa über langfristige Power Purchase Agreements (PPAs). Kommt kein Zuschlag zustande, soll in einer zweiten Stufe eine Auktion mit einem zweiseitigen Differenzvertrag (Contract for Difference, CfD) folgen.

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) lehnt dieses Modell in der vorgesehenen Form ab. BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm fordert stattdessen ein reines CfD-Modell. Das zweistufige Verfahren könne aus Sicht des Verbands weiterhin erhebliche Markt- und Vermarktungsrisiken bei Projektentwicklern, Finanzierern und Lieferketten belassen.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die geplante Ausgestaltung. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bedauerte, dass die Hinweise der Branche nur teilweise aufgenommen wurden. Insbesondere beim Ausschreibungsdesign müsse im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.

Die Stiftung Offshore-Windenergie begrüßt dagegen, dass die Bundesregierung eine Indexierung des CfD-Zuschlagswerts für die Planungs- und Bauphase prüfen will. Andreas Mummert, Leiter Politik der Stiftung, erläuterte, dass zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme von Offshore-Windparks fünf bis sieben Jahre liegen. In dieser Zeit können sich Investitions-, Finanzierungs- und Betriebskosten deutlich verändern.

Kleinere Flächen und längere Laufzeit

Die Bundesregierung will künftig grundsätzlich kleinere Offshore-Flächen ausschreiben. Vorgesehen sind in der Regel 1.000 bis 1.200 MW je Fläche. Die Verbände BWO und WAB e.V. bewerten diese Änderung positiv. WAB-Geschäftsführer Markus Nölke sieht darin eine Möglichkeit, den Bieterkreis zu erweitern und den Wettbewerb zu stärken. 

Für eine bessere Auslastung der Netzanbindungen soll das WindSeeG außerdem eine Überbauung um bis zu 20 Prozent ermöglichen. Damit können mehr Offshore-Windparks an bestehende Netzkapazitäten gekoppelt werden. Zusätzlich sollen Abschattungseffekte zwischen Windparks reduziert werden, um den Ertrag pro Fläche zu erhöhen.

Die Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks soll von 25 auf 35 Jahre steigen. Nach Einschätzung der Bundesregierung verbessert dies die Wirtschaftlichkeit der Projekte. Die WAB bewertet die längere Laufzeit grundsätzlich positiv, verweist aber auf offene Fragen bei Technik, Netzanbindung, Ertüchtigung und möglichen Reinvestitionen.

Streit um alte Zuschläge

Nicht gelöst ist aus Sicht der Verbände die Situation bereits bezuschlagter Projekte. Laut der Stiftung Offshore-Windenergie steht bei rund 16.000 MW bereits vergebener Offshore-Projekte die finale Investitionsentscheidung noch aus. Weitere Verzögerungen könnten nach Einschätzung der Stiftung zu einer Ausbaulücke führen und die Lieferkette belasten.

Der BWO fordert deshalb eine einmalige, zeitlich begrenzte Rückgabeoption für Projekte aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025, bei denen noch keine finale Investitionsentscheidung gefallen ist. Das betroffene Projekt- und Beschaffungsvolumen könne bis zu 50 Milliarden Euro umfassen. Die Flächen sollten anschließend zeitnah neu ausgeschrieben werden. Unternehmen, die eine Fläche zurückgeben, dürften nicht erneut darauf bieten.

Beim Thema verspätete Netzanbindungen sieht der Regierungsentwurf künftig einen Entschädigungsanspruch ab dem 31. Tag nach dem verbindlichen Fertigstellungstermin vor. Die WAB begrüßt die frühere Entschädigung grundsätzlich, hält die Regelung aber für noch nicht ausreichend. Verzögerungen, die Projektentwickler nicht zu verantworten hätten, dürften aus Sicht des Verbands nicht zu zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken führen.

Die Bundesregierung strebt an, die Novelle zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. BWO, BEE, Stiftung Offshore-Windenergie und WAB wollen das parlamentarische Verfahren nutzen, um insbesondere Ausschreibungsdesign, Kostenanpassung und Realisierungssicherheit weiter zu verändern. (sh)

Freitag, 4.09.2026, 13:00 Uhr
Susanne Harmsen
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Gesetznovelle im Parlament
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) beschlossen. Branchenverbände wollen im Parlament Verbesserungen durchsetzen.
Die Bundesregierung will mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Investitionen absichern und die Systemkosten senken. Das Kabinett beschloss den Entwurf am 2. September und übergab ihn an den Bundestag. An den gesetzlichen Ausbauzielen von 70.000 MW Leistung auf See hält sie fest. Vorgesehen ist auf dem Weg dorthin ein verstetigter Ausbaupfad von durchschnittlich 3.000 MW pro Jahr.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte, die bisherigen Regeln hätten zu risikobehafteten Geboten geführt, ohne ausreichend sicherzustellen, dass bezuschlagte Projekte tatsächlich gebaut würden. Die Reform solle deshalb realistischere Auktionen ermöglichen, die Nutzung der Netzanbindungen verbessern und Fördermittel stärker an der tatsächlich erzeugten Energie ausrichten.

Zweistufige Ausschreibung kritisiert

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist ein zweistufiges Ausschreibungsmodell. In der ersten Stufe soll geprüft werden, ob sich ein Projekt ohne staatliche Absicherung über den Markt realisieren lässt, etwa über langfristige Power Purchase Agreements (PPAs). Kommt kein Zuschlag zustande, soll in einer zweiten Stufe eine Auktion mit einem zweiseitigen Differenzvertrag (Contract for Difference, CfD) folgen.

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) lehnt dieses Modell in der vorgesehenen Form ab. BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm fordert stattdessen ein reines CfD-Modell. Das zweistufige Verfahren könne aus Sicht des Verbands weiterhin erhebliche Markt- und Vermarktungsrisiken bei Projektentwicklern, Finanzierern und Lieferketten belassen.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die geplante Ausgestaltung. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bedauerte, dass die Hinweise der Branche nur teilweise aufgenommen wurden. Insbesondere beim Ausschreibungsdesign müsse im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.

Die Stiftung Offshore-Windenergie begrüßt dagegen, dass die Bundesregierung eine Indexierung des CfD-Zuschlagswerts für die Planungs- und Bauphase prüfen will. Andreas Mummert, Leiter Politik der Stiftung, erläuterte, dass zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme von Offshore-Windparks fünf bis sieben Jahre liegen. In dieser Zeit können sich Investitions-, Finanzierungs- und Betriebskosten deutlich verändern.

Kleinere Flächen und längere Laufzeit

Die Bundesregierung will künftig grundsätzlich kleinere Offshore-Flächen ausschreiben. Vorgesehen sind in der Regel 1.000 bis 1.200 MW je Fläche. Die Verbände BWO und WAB e.V. bewerten diese Änderung positiv. WAB-Geschäftsführer Markus Nölke sieht darin eine Möglichkeit, den Bieterkreis zu erweitern und den Wettbewerb zu stärken. 

Für eine bessere Auslastung der Netzanbindungen soll das WindSeeG außerdem eine Überbauung um bis zu 20 Prozent ermöglichen. Damit können mehr Offshore-Windparks an bestehende Netzkapazitäten gekoppelt werden. Zusätzlich sollen Abschattungseffekte zwischen Windparks reduziert werden, um den Ertrag pro Fläche zu erhöhen.

Die Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks soll von 25 auf 35 Jahre steigen. Nach Einschätzung der Bundesregierung verbessert dies die Wirtschaftlichkeit der Projekte. Die WAB bewertet die längere Laufzeit grundsätzlich positiv, verweist aber auf offene Fragen bei Technik, Netzanbindung, Ertüchtigung und möglichen Reinvestitionen.

Streit um alte Zuschläge

Nicht gelöst ist aus Sicht der Verbände die Situation bereits bezuschlagter Projekte. Laut der Stiftung Offshore-Windenergie steht bei rund 16.000 MW bereits vergebener Offshore-Projekte die finale Investitionsentscheidung noch aus. Weitere Verzögerungen könnten nach Einschätzung der Stiftung zu einer Ausbaulücke führen und die Lieferkette belasten.

Der BWO fordert deshalb eine einmalige, zeitlich begrenzte Rückgabeoption für Projekte aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025, bei denen noch keine finale Investitionsentscheidung gefallen ist. Das betroffene Projekt- und Beschaffungsvolumen könne bis zu 50 Milliarden Euro umfassen. Die Flächen sollten anschließend zeitnah neu ausgeschrieben werden. Unternehmen, die eine Fläche zurückgeben, dürften nicht erneut darauf bieten.

Beim Thema verspätete Netzanbindungen sieht der Regierungsentwurf künftig einen Entschädigungsanspruch ab dem 31. Tag nach dem verbindlichen Fertigstellungstermin vor. Die WAB begrüßt die frühere Entschädigung grundsätzlich, hält die Regelung aber für noch nicht ausreichend. Verzögerungen, die Projektentwickler nicht zu verantworten hätten, dürften aus Sicht des Verbands nicht zu zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken führen.

Die Bundesregierung strebt an, die Novelle zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. BWO, BEE, Stiftung Offshore-Windenergie und WAB wollen das parlamentarische Verfahren nutzen, um insbesondere Ausschreibungsdesign, Kostenanpassung und Realisierungssicherheit weiter zu verändern. (sh)

Freitag, 4.09.2026, 13:00 Uhr
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