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Der Gerichtshof der EU hat sein Urteil verkündet. Damit scheitern mehrere deutsche Stadtwerke in letzter Instanz mit ihren Einwänden gegen die Innogy-Übernahme durch Eon im Jahr 2018.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Genehmigung der Europäischen Kommission für den Erwerb von Innogy-Sparten durch den Konzern Eon bestätigt. Damit scheitern mehrere deutsche Stadtwerke auch in letzter Instanz mit ihren Einwänden gegen die Transaktion, teilte der Gerichtshof am 19. März mit.
Im Zentrum des Verfahrens stand ein umfassender Umbau zwischen den Energieunternehmen RWE und Eon aus dem Jahr 2018. Durch eine Reihe von Geschäften wurde die Stromerzeugung bei RWE und das Netz- und Endkundengeschäft bei Eon konzentriert, wobei RWE als größter Einzelaktionär bei Eon einstieg (wir berichteten).
Drei Transaktionen erfolgten im Jahr 2018Der Austausch von Vermögenswerten umfasste mehrere Transaktionen, darunter den Erwerb von Erzeugungsanlagen durch RWE sowie die Übernahme der Energieverteilung und des Vertriebs von Innogy durch Eon. Mit einer ersten Transaktion wollte RWE die alleinige Kontrolle über bestimmte Erzeugungsanlagen von Eon erwerben. Die zweite Transaktion bestand im Erwerb der Sparten Energieverteilung und -vertrieb sowie bestimmter Erzeugungsanlagen von Innogy, einer Tochtergesellschaft von RWE, durch Eon. Die dritte Transaktion sah den Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 16,67 Prozent an Eon durch RWE vor.
Der erste und der zweite Zusammenschluss wurden von der Europäischen Kommission geprüft und genehmigt, der dritte Zusammenschluss hingegen vom deutschen Bundeskartellamt. Elf deutsche Stadtwerke fochten damals die beiden Beschlüsse der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union an.
Gerichtshof bestätigt Linie der VorinstanzBereits das Gericht der Europäischen Union hatte die Klagen in den Jahren 2023 zurückgewiesen. Es stellte fest, dass kein einheitlicher Zusammenschluss vorliege, sondern mehrere eigenständige Transaktionen. Zudem erkannte es keine offensichtlichen Fehler in der wettbewerbsrechtlichen Bewertung durch die Kommission.
Neun Stadtwerke legten daraufhin Rechtsmittel beim Gerichtshof ein. Dieser bestätigte zunächst im Juni 2025 die Genehmigung des ersten Zusammenschlusses. Mit den aktuellen Urteilen weist er auch die Rechtsmittel gegen die zweite Transaktion zurück.
Der Gerichtshof folgt damit der Argumentation der Vorinstanz. Die drei Transaktionen stellten keinen einheitlichen Vorgang dar. Es handle sich nicht um Zwischenschritte zur Erlangung der Kontrolle durch ein einzelnes Unternehmen, sondern um rechtlich getrennte Zusammenschlüsse.
Bedeutung für künftige FusionskontrolleDie Entscheidungen konkretisieren die Maßstäbe für die Bewertung komplexer Transaktionsstrukturen im Energiesektor. Der Gerichtshof bestätigt, dass mehrere miteinander verbundene Vorgänge nicht automatisch als einheitlicher Zusammenschluss zu behandeln sind.
Für die Praxis der Fusionskontrolle bedeutet dies eine Bestätigung der bisherigen Linie der Kommission. Unternehmen können komplexe Umstrukturierungen weiterhin in getrennten Verfahren anmelden, sofern keine einheitliche Kontrolle im Sinne des Wettbewerbsrechts vorliegt.
Der vollständige Wortlaut der Urteile (
C-171/24 P bis C-177/24 P sowie C-178/24 P und C-179/24 P) sind auf der Seite des Gerichtshofs der EU.
Donnerstag, 19.03.2026, 14:03 Uhr
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