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Laut dem Schlussantrag des Generalanwalts des EU-Gerichtshofs darf die Netz Niederösterreich bei einer Kundin ein digitales Messgerät auch gegen deren Willen installieren.
Laut dem zuständigen Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union, Andrea Biondi, darf der Verteilnetzbetreiber „Netz Niederösterreich“ bei einer Kundin ein digitales Strommessgerät (Smart Meter) auch gegen deren Willen installieren.
Das zeigt der Schlussantrag Biondis, den der Gerichtshof am 11. Dezember veröffentlichte.
Wie es darin heißt, bezieht die betreffende Kundin über das Leitungssystem der Netz Niederösterreich Strom von einem Versorger. Die Eichung ihres analogen Stromzählers lief im Dezember 2023 ab. Weil die Kundin die aus diesem Grund angekündigte Installation eines Smart Meters ablehnte, erhob die Netz Niederösterreich Klage beim Bezirksbericht Tulln. Dieses genehmigte die Installation, wogegen die Kundin beim Landesgericht St. Pölten, der Hauptstadt Niederösterreichs, berief. Das Landesgericht wandte sich darauf an den Gerichtshof der EU.
Dessen Generalanwalt Biondi argumentiert nun sinngemäß, dass der Schutz der Privatsphäre der Kundin bei der elektronischen Kommunikation durch den Einbau des Smart Meters nicht gefährdet ist. Ein Stromnetz sei nämlich kein „elektronisches Kommunikationsnetz“, wenn es „nicht öffentlich ist und der intelligente Zähler nicht im Eigentum des Verbrauchers steht“.
Dies aber treffe im konkreten Fall zu. Wichtig ist diese Feststellung, weil fast alle österreichischen Netzbetreiber für die Erfassung und Übertragung der Smart-Meter-Daten die „Power Line Carrier“-Technologie (PLC) und damit Niederspannungsleitungen nutzen.
Ferner konstatiert Biondi, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) als Basis der Smart-Meter-Installation in Österreich enthalte klare Regeln hinsichtlich der Erhebung von Daten mit den digitalen Stromzählern sowie ihrer Verwendung. Unter anderem bestimme das Gesetz, dass die Netzbetreiber Viertelstundenwerte, die mit entsprechend konfigurierten Smart Metern erfasst werden, auch ohne Zustimmung der Kunden auslesen dürfen, wenn dies für den sicheren und effizienten Netzbetrieb notwendig ist.
Die unter diesen Umständen erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Ferner hat der Netzbetreiber die Betroffenen von der Auslesung der Viertelstundenwerte ohne Einwilligung „zeitnah“ zu informieren. Weil die Netz Niederösterreich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden Bestimmungen im ElWOG inhaltsgetreu wiedergebe, sei, grob gesprochen, anzunehmen, dass sie den Kunden bekannt sind, stellt Biondi fest.
Netz Niederösterreich sieht sich bestätigt
Seitens der Netz Niederösterreich hieß es auf Anfrage der Redaktion: „Die Schlussanträge des Generalanwalts zeigen, dass der österreichische Rechtsrahmen für intelligente Messsysteme grundsätzlich als unionsrechtskonform eingeschätzt wird, wenn Datenschutz und Transparenz ernst genommen werden.“ Generalanwalt Biondi betone die Bedeutung der Digitalisierung des Energiesystems, den Beitrag intelligenter Messsysteme zu Energieeffizienz und Versorgungssicherheit sowie den hohen Stellenwert des Datenschutzes.
„Für die Netz Niederösterreich hat der Schutz personenbezogener Daten und die IT-Sicherheit höchste Priorität. Dies wird seit Beginn des Smart-Meter-Rollouts verfolgt“, stellte das Unternehmen klar und fügte hinzu, es sehe in den Ausführungen Biondis „eine Bestätigung unseres Weges bei der Smart-Meter-Einführung: Moderne Netzinfrastruktur, hohe Versorgungssicherheit und konsequenter Schutz der Kundendaten gehören untrennbar zusammen.“
Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union erwartet die Netz Niederösterreich „in der ersten Hälfte des Jahres 2026“.
Ziel erreicht
Laut dem aktuellen Bericht der Regulierungsbehörde E-Control zur Einführung digitaler Stromzähler in Österreich waren Ende 2024 rund 96,9 Prozent der österreichischen Zählpunkte mit Smart Metern ausgestattet. Das Ausrollungsziel von 95 Prozent sei damit „sogar übertroffen“ worden. Von den 117 betroffenen Netzbetreibern hatten 90 den Zielwert erreicht. Darunter war die Netz Niederösterreich, die auf einen Ausrollungsgrad von 99,6 Prozent kam.
Österreichweit verwendeten etwa 85,4 Prozent der Kunden die Smart Meter in der Standardkonfiguration, bei der zwar Viertelstunden-Verbrauchswerte erfasst werden, der Netzbetreiber aber nur einmal täglich im Nachhinein einen Verbrauchswert für den gesamten Tag erhält. Lediglich 2,1 Prozent begehrten den „Opt-out“, bei dem der Netzbetreiber grundsätzlich nur einmal pro Jahr den aktuellen Zählerstand ausliest und ihn zur Erstellung der Jahresabrechnung dem jeweiligen Versorger übermittelt. Dem gegenüber entschieden sich 12,6 Prozent für die „Opt-in“-Variante, bei der auch Viertelstundenwerte übertragen werden.
Donnerstag, 11.12.2025, 15:59 Uhr
Klaus Fischer
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