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Energie & Management > Politik - Energiepreisbremsen wirkten effektiv
Quelle: Fotolia / oqopo
Politik

Energiepreisbremsen wirkten effektiv

Das Bundeskabinett hat den Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen beschlossen. Demnach wirkte die beabsichtigte Entlastung für die Verbraucher effektiv.
Das Bundeskabinett verabschiedete am 16. August einen Bericht an den Bundestag zur Wirkung der Energiepreisbremsen. Demzufolge beträgt der aktuelle Auszahlungsstand (Ende Juli) in der Gesamtsumme ohne die Soforthilfe für den Monat Dezember rund 18 Milliarden Euro und in der Gesamtsumme mit Soforthilfe Dezember 22,7 Milliarden Euro. Das ist weniger als zunächst veranschlagt, auch weil die Gaspreise durch andere staatliche Unterstützungen für die großen Importeure nicht langfristig überhöht blieben.

Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) traten zum Jahresbeginn 2023 Instrumente in Kraft, die steigende Kosten für Gas, Wärme und Strom begrenzten. Seit 1. März und teilweise bereits seit 1. Januar 2023 entlasten die Energiepreisbremsen Haushalte, Unternehmen und viele weitere Verbraucherinnen und Verbraucher, wie etwa soziale Einrichtungen, Vereine oder Bildungsstätten. Sie deckeln den Strompreis auf 40 Cent/kWh, den Gaspreis auf 12 Cent/kWh und den Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber liegende Mehrkosten werden vom Staat auf Antrag an die Versorger ausgeglichen.

Haushalte und Gewerbe entlastet
 
Der Bericht zeige, so der Bericht, dass die Mehrbelastung für Haushalte durch gestiegene Energiekosten in der Breite effektiv reduziert werden konnte. Seit ihrem Inkrafttreten dürften die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse einen deflationären Effekt auf die Verbraucherpreise ausgeübt haben. Mit Blick auf die Haushaltsebene gilt, dass diejenigen mit niedrigen Einkommen in der Regel einen höheren Anteil für Energie aufwenden müssen als andere, auch wenn die Energiepreisbremsen für Haushalte mit niedrigen Einkommen eine große Entlastung bedeuten.

Die Energiepreisbremsen sind Teil der umfangreichen Entlastungspakete der Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine zu schützen. Neben aktueller Energiepreisdaten fließen in den Bericht vorläufige Ergebnisse des "Haushaltsmonitoring Energiekrise" ein, das durch den beim Bundesverbraucherschutzministerium angesiedelten Sachverständigenrat für Verbraucherfragen durchgeführt wird.

Abschließender Bericht Anfang 2024

Der Bericht spiegelt die Zahlen bis Mai 2023 wider und könne nur einen ersten Einblick in die Wirkung der Energiepreisbremsen geben, heißt es weiter. Wichtige Aspekte konnten wegen der erst kurzen Laufzeit noch nicht betrachtet werden. Hierzu zählt insbesondere das Energiesparverhalten der Haushalte entlang der Einkommensverteilung. Diese Parameter hätten maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Mehrbelastung von Haushalten. Abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen dürften erst nach Jahresende 2023 möglich sein, so der Bericht. Hierfür ist eine gesetzlich verankerte Evaluation nach Auslaufen der Energiepreisbremsen vorgesehen.

Der Bericht über die Energiepreisbremsen steht als PDF auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum Download bereit.

Mittwoch, 16.08.2023, 13:14 Uhr
Susanne Harmsen
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Energiepreisbremsen wirkten effektiv
Das Bundeskabinett hat den Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen beschlossen. Demnach wirkte die beabsichtigte Entlastung für die Verbraucher effektiv.
Das Bundeskabinett verabschiedete am 16. August einen Bericht an den Bundestag zur Wirkung der Energiepreisbremsen. Demzufolge beträgt der aktuelle Auszahlungsstand (Ende Juli) in der Gesamtsumme ohne die Soforthilfe für den Monat Dezember rund 18 Milliarden Euro und in der Gesamtsumme mit Soforthilfe Dezember 22,7 Milliarden Euro. Das ist weniger als zunächst veranschlagt, auch weil die Gaspreise durch andere staatliche Unterstützungen für die großen Importeure nicht langfristig überhöht blieben.

Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) traten zum Jahresbeginn 2023 Instrumente in Kraft, die steigende Kosten für Gas, Wärme und Strom begrenzten. Seit 1. März und teilweise bereits seit 1. Januar 2023 entlasten die Energiepreisbremsen Haushalte, Unternehmen und viele weitere Verbraucherinnen und Verbraucher, wie etwa soziale Einrichtungen, Vereine oder Bildungsstätten. Sie deckeln den Strompreis auf 40 Cent/kWh, den Gaspreis auf 12 Cent/kWh und den Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber liegende Mehrkosten werden vom Staat auf Antrag an die Versorger ausgeglichen.

Haushalte und Gewerbe entlastet
 
Der Bericht zeige, so der Bericht, dass die Mehrbelastung für Haushalte durch gestiegene Energiekosten in der Breite effektiv reduziert werden konnte. Seit ihrem Inkrafttreten dürften die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse einen deflationären Effekt auf die Verbraucherpreise ausgeübt haben. Mit Blick auf die Haushaltsebene gilt, dass diejenigen mit niedrigen Einkommen in der Regel einen höheren Anteil für Energie aufwenden müssen als andere, auch wenn die Energiepreisbremsen für Haushalte mit niedrigen Einkommen eine große Entlastung bedeuten.

Die Energiepreisbremsen sind Teil der umfangreichen Entlastungspakete der Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine zu schützen. Neben aktueller Energiepreisdaten fließen in den Bericht vorläufige Ergebnisse des "Haushaltsmonitoring Energiekrise" ein, das durch den beim Bundesverbraucherschutzministerium angesiedelten Sachverständigenrat für Verbraucherfragen durchgeführt wird.

Abschließender Bericht Anfang 2024

Der Bericht spiegelt die Zahlen bis Mai 2023 wider und könne nur einen ersten Einblick in die Wirkung der Energiepreisbremsen geben, heißt es weiter. Wichtige Aspekte konnten wegen der erst kurzen Laufzeit noch nicht betrachtet werden. Hierzu zählt insbesondere das Energiesparverhalten der Haushalte entlang der Einkommensverteilung. Diese Parameter hätten maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Mehrbelastung von Haushalten. Abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen dürften erst nach Jahresende 2023 möglich sein, so der Bericht. Hierfür ist eine gesetzlich verankerte Evaluation nach Auslaufen der Energiepreisbremsen vorgesehen.

Der Bericht über die Energiepreisbremsen steht als PDF auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zum Download bereit.

Mittwoch, 16.08.2023, 13:14 Uhr
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