Quelle: Shutterstock / nitpicker
Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle stößt in der Verbändeanhörung auf breite Kritik. Mehrere Branchenverbände und die Opposition sehen Nachteile für den Ausbau erneuerbarer Energien.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat am Abend des 17. Juli den Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das Netzanschlusspaket in die Verbändeanhörung gegeben. Nach Angaben des Ministeriums soll das EEG künftig stärker auf Markt- und Systemsignale ausgerichtet werden.
Für neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kW ist ab 2027 keine dauerhafte Einspeisevergütung mehr vorgesehen. Stattdessen setzt das Ministerium auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung. Neu aufgenommen wurde eine Übergangsregelung, nach der Betreiber bis zu 36 Monate lang eine um 1 Cent/kWh reduzierte Einspeisevergütung erhalten können.
Deutliche Verbandskritik
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt zwar, dass das Gesetzgebungsverfahren nun beginnen kann. Inhaltlich bliebe die EEG-Novelle jedoch deutlich hinter den Anforderungen einer beschleunigten Energiewende zurück. BNE-Geschäftsführer Robert Busch forderte bessere Rahmenbedingungen für Batteriespeicher, die weitere Zulassung von Power Purchase Agreements (PPA) auch bei zweiseitigen Differenzverträgen sowie strengere Vorgaben für Netzanschlussverfahren.
Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) kritisiert den Entwurf. Nach Einschätzung des Verbands könnte insbesondere das Auslaufen der klassischen Förderung für neue kleine Photovoltaikanlagen Investitionen in Milliarden Euro gefährden und negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk haben.
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig bezeichnete die geplanten Änderungen als ungeeignet für die aktuellen Herausforderungen der Energiewende und forderte stattdessen bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik, Speichern und Netzen.
Opposition verlangt weitere Änderungen
Kritik kommt zudem aus der Opposition. Katrin Uhlig, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Energieausschusses, hält die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf für unzureichend.
Nach ihrer Einschätzung verschärfen sich die wirtschaftlichen und bürokratischen Hürden insbesondere für kleine Dach-Photovoltaikanlagen trotz der neu vorgesehenen Übergangszahlung. Die Abgeordnete erklärte, die geplanten Regelungen würden die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende erschweren und den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen.
Bioenergie benachteiligt
Auch das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. HBB-Leiterin Sandra Rostek kritisiert, der Entwurf bleibe insbesondere bei der Perspektive für bestehende Biogas- und Holzenergieanlagen hinter den Zusagen des Koalitionsvertrags zurück. Die vorgesehenen Ausschreibungsmengen reichten nach ihrer Einschätzung nicht aus, um den Anlagenbestand langfristig zu sichern. Zudem lehnt sie die geplante Streichung der Biomethanausschreibungen ab.
Positiver äußert sich der Vorstandsvorsitzende Thüga AG, Constantin H. Alsheimer. Er bewertet die stärkere Marktorientierung der erneuerbaren Energien grundsätzlich als folgerichtig. Direktvermarktung und flexible Förderinstrumente könnten dazu beitragen, Ausbau, Effizienz und Systemverantwortung besser auszubalancieren. Voraussetzung sei jedoch eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der neuen Instrumente.
Der Referentenentwurf sieht darüber hinaus Änderungen bei der Windenergie und der Bioenergie sowie die Einführung eines Refinanzierungsbeitrags für größere Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Mit diesem sollen bei hohen Strommarkterlösen künftig Teile der Zusatzerlöse abgeschöpft werden. Nach Abschluss der Verbändeanhörung soll der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Dort rechnen zahlreiche Verbände mit weiteren Änderungen. (sh)
Montag, 20.07.2026, 14:04 Uhr
Susanne Harmsen
© 2026 Energie & Management GmbH