Bild: Bundesratsgebäude in Berlin Bild: Bundesrat
In seiner aktuellen Sitzung fasste der Bundesrat Beschlüsse, die das Wind-auf-See-Gesetz in Kraft setzen, Investitionen beschleunigen und die Nationale Wasserstoffstrategie ergänzen.
Am 27. November 2020 billigte der Bundesrat das Wind-auf-See-Gesetz aus dem Bundestag. Es enthält verschiedene Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Windenergie auf See und kann nun vom Bundespräsidenten in Kraft gesetzt werden. Damit wird das Ausbauziel um 5.000 MW auf 20.000 MW bis 2030 angehoben.So soll der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen von derzeit 5 auf 15 bis 20
Freitag, 27.11.2020, 14:57 Uhr
Susanne Harmsen
© 2024 Energie & Management GmbH