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Daten aus Anlagen, Geräten und Netzen sollen leichter nutzbar werden. Die Bundesnetzagentur soll die neuen EU-Regeln und deren Umsetzung überwachen.
Seit dem 30.
Mai dieses Jahres ist die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsichtsbehörde für den europäischen Data Act in Deutschland. Grundlage ist das Datenverordnung-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetz (DADG), das die Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland regelt. Damit übernimmt die Behörde die Aufsicht über neue Vorschriften zum Zugang, Austausch und zur Nutzung von Daten. Dies gab die Bonner Behörde in einer Mitteilung vom 30.
Mai bekannt.
Für Energieversorger und Stadtwerke ist der Data Act relevant, da intelligente Messsysteme, Wärmepumpen, Ladepunkte, Batteriespeicher und andere vernetzte Anlagen große Datenmengen erzeugen. Die EU-Verordnung regelt den Zugang zu diesen Daten und deren Nutzung. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Datenmarkt, der den Datenaustausch zwischen Unternehmen erleichtern soll.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur soll die Verordnung dazu beitragen, die Möglichkeiten des Datenaustauschs stärker zu nutzen. Präsident Klaus Müller erklärte, insbesondere Start-ups und mittelständische Unternehmen könnten von einem besseren Zugang zu Daten profitieren. Gleichzeitig müssten sensible Informationen und Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben.
Neue Aufgaben für die BehördeAls zuständige Behörde übernimmt die Bundesnetzagentur eine Reihe neuer Aufgaben. Sie koordiniert künftig die Zusammenarbeit mit europäischen und nationalen Stellen, darunter die Europäische Kommission, der Europäische Dateninnovationsrat sowie Datenschutzbehörden. Ziel ist eine einheitliche Anwendung des Data Act innerhalb der Europäischen Union.
Darüber hinaus beobachtet die Behörde technische und wirtschaftliche Entwicklungen in der Datenwirtschaft und beteiligt sich an Normungsprozessen. Außerdem überwacht sie die neuen Vorgaben zum Wechsel zwischen Cloud-Anbietern. Der Data Act soll verhindern, dass Unternehmen durch technische oder vertragliche Hürden dauerhaft an einzelne Anbieter gebunden bleiben.
Zu den Aufgaben gehört nach Angaben der Netzagentur außerdem die Förderung der Datenkompetenz von Unternehmen und Verbrauchern. Bereits seit September 2025 informiert die Behörde über den Data Act. Dieses Angebot hat sie nun erweitert. Die erste Online-Informationsveranstaltung in ihrer neuen Funktion findet am 15. Juli 2026 statt.
Der Data Act ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie gilt seit dem 12.
September 2025 in allen Mitgliedstaaten und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Nutzung. Verbraucher und Unternehmen sollen dadurch mehr Kontrolle über Daten erhalten, die von vernetzten Produkten und digitalen Diensten erzeugt werden. Ziel der Verordnung ist ein gemeinsamer europäischer Datenmarkt mit einheitlichen Regeln für Unternehmen und Verbraucher.
Ist der Data Act dasselbe wie der AI Act?Nein. Der Data Act regelt, wer auf Daten aus vernetzten Geräten und digitalen Diensten zugreifen und diese nutzen darf. Ziel ist es, den Datenaustausch zu erleichtern und neue datenbasierte Geschäftsmodelle zu ermöglichen.
Der AI Act verfolgt ein anderes Ziel. Er regelt Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Dabei geht es vor allem um Sicherheit, Transparenz und den Schutz von Grundrechten. Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt schrittweise.
Montag, 1.06.2026, 13:28 Uhr
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