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Energie & Management > Smart Meter - Bundesnetzagentur macht ernst
Quelle: Katia Meyer-Tien
Smart Meter

Bundesnetzagentur macht ernst

Die Bundesnetzagentur hat die ersten Verfahren gegen Nachzügler beim Smart Meter Rollout eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. März 2026 gegen 77 Messstellenbetreiber, die die gesetzliche Rollout-Quote bei intelligenten Messsystemen nicht eingehalten haben, Verfahren eingeleitet. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde hervor. Zunächst gehe es um Unternehmen, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Trotz wiederholter Hinweise der Bundesnetzagentur hätten zahlreiche Unternehmen ihre Verpflichtungen beim Smart Meter Rollout bisher nicht erfüllt. Die Messstellenbetreiber können im Rahmen einer Anhörung zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Die Stellungnahmen würden dann geprüft und in weitere Entscheidungen einbezogen.

Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ausbauziele für intelligente Messsysteme will die Bundesnetzagentur über Zwangsgelder sicherstellen. Deren Höhe werde von der Behörde unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

Zwangsgelder können wiederholt erhoben werden

Auf eine Anfrage der Redaktion von Anfang dieses Jahres hatte eine Behördensprecherin erklärt, die Höhe des Zwangsgeldes hänge von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Maß der gesetzlichen Pflichtverletzung ab. „Dabei beträgt das Zwangsgeld nach § 94 S. 3 EnWG mindestens 1.000 Euro und kann bis zu 10 Millionen Euro betragen“, so die Sprecherin. Zwangsgelder könnten wiederholt erhoben und auch gesteigert werden, um das gesetzliche Verhalten zu erzwingen und durchzusetzen. Welche Maßnahme aber tatsächlich infrage komme − schließlich könnte auch der Entzug der Grundzuständigkeit und deren Übertragung auf den Auffangmessstellenbetreiber erfolgen − entscheide die Bundesnetzagentur allerdings jeweils in konkreten Aufsichtsverfahren.

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber mussten bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle, die im Messstellenbetriebsgesetz nach Verbrauchsmengen der Kunden gestaffelt sind, abgearbeitet haben. Seit dem 1. Juli 2024 führt die Bundesnetzagentur quartalsweise Buch über den Stand des Rollouts intelligenten Messsysteme. Die aktuellen Zahlen, die auf Meldungen der Messstellenbetreiber bis zum 4. Februar dieses Jahres an die Behörde zurückgehen, beziehen sich auf den 31. Dezember 2025.

Insgesamt 3 Millionen intelligente Messsysteme installiert

Bei den Metering Days im vergangenen Herbst hatte Jan Peter Sasse, der bei der Bundesnetzagentur das Referat Elektrizitätsverteilernetze leitet, eingeräumt, ihm sei eine „gewisse Kritik“ nicht entgangen, die Bundesnetzagentur veröffentliche die Ergebnisse ihrer quartalsweisen Erhebung nur mit monatelanger Verzögerung. Das liege einerseits an einer längeren Reaktionsfrist für die Unternehmen. Andererseits müsse die Behörde sehr häufig nachfassen, plausibilisieren und etwa bei 10 Prozent der Messstellenbetreiber nachfragen.

Die 20-Prozent-Quote ist nur den grundzuständigen Messstellenbetreibern auferlegt. Von den 599 Unternehmen mit weniger als 30.000 Messlokationen wurden im Durchschnitt nur 14,6 Prozent (nach Q3 waren es 8,2 Prozent und nach Q1 waren es 4,6 Prozent) ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet.

Bei den 129 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen lag die Einbauquote bei durchschnittlich 17,5 Prozent (Q3: 11,2 Prozent; Q2: 7,8 Prozent; Q1: 7,5 Prozent), während die 66 Grundzuständigen, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreuen, 19,7 Prozent (Q3: 14,6 Prozent; Q2: 11,8 Prozent; Q1: 10,8 Prozent) erreichen.

Große Messstellenbetreiber schneller

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne kleine Messstellenbetreiber deutlich höhere Quoten vorweisen können. Allerdings bestätigt die aktuelle Erhebung erneut die Erkenntnis früherer Abfragen, dass grundsätzlich die großen Messstellenbetreiber mit ihren Pflichteinbaufällen deutlich schneller vorankommen als die kleinen.

So steht für die 18 Messstellenbetreiber mit mehr als 500.000 Messlokationen zum 31. Dezember 2025 eine durchschnittliche Pflichteinbauquote von 27,1 Prozent zu Buche. Bereits zum Ende des dritten Quartals hatten sie mit 25,0 Prozent die Quote im Durchschnitt erfüllt.

Laut Bundesnetzagentur waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 genau 1.095.715 intelligente Messsysteme im Rahmen des Pflichteinbaus bei den gesetzlich vorgesehenen Verbrauchern installiert worden – bei aktuell 4.709.487 Pflichteinbaufällen insgesamt. Dies entspricht einer bundesweiten Ausstattungsquote von 23,3 Prozent.

Wenn man alle 56.464.984 (Q3: 53.882.828) Messlokationen in Deutschland als Grundlage nimmt, also auch diejenigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen, kommt man auf eine Rollout-Quote von 5,5 Prozent (Q3: 3,8 Prozent). Dies entspricht rund 3,1 Millionen intelligenten Messsystemen (Q2: etwa 2 Millionen). In dieser Zahl sind folglich auch die von wettbewerblichen Messstellenbetreibern installierten Einheiten enthalten – sofern diese den entsprechenden Meldebogen der Bundesnetzagentur ausgefüllt und abgeschickt haben.

Freitag, 27.03.2026, 14:53 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Bundesnetzagentur macht ernst
Quelle: Katia Meyer-Tien
Smart Meter
Bundesnetzagentur macht ernst
Die Bundesnetzagentur hat die ersten Verfahren gegen Nachzügler beim Smart Meter Rollout eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. März 2026 gegen 77 Messstellenbetreiber, die die gesetzliche Rollout-Quote bei intelligenten Messsystemen nicht eingehalten haben, Verfahren eingeleitet. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde hervor. Zunächst gehe es um Unternehmen, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Trotz wiederholter Hinweise der Bundesnetzagentur hätten zahlreiche Unternehmen ihre Verpflichtungen beim Smart Meter Rollout bisher nicht erfüllt. Die Messstellenbetreiber können im Rahmen einer Anhörung zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Die Stellungnahmen würden dann geprüft und in weitere Entscheidungen einbezogen.

Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ausbauziele für intelligente Messsysteme will die Bundesnetzagentur über Zwangsgelder sicherstellen. Deren Höhe werde von der Behörde unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

Zwangsgelder können wiederholt erhoben werden

Auf eine Anfrage der Redaktion von Anfang dieses Jahres hatte eine Behördensprecherin erklärt, die Höhe des Zwangsgeldes hänge von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Maß der gesetzlichen Pflichtverletzung ab. „Dabei beträgt das Zwangsgeld nach § 94 S. 3 EnWG mindestens 1.000 Euro und kann bis zu 10 Millionen Euro betragen“, so die Sprecherin. Zwangsgelder könnten wiederholt erhoben und auch gesteigert werden, um das gesetzliche Verhalten zu erzwingen und durchzusetzen. Welche Maßnahme aber tatsächlich infrage komme − schließlich könnte auch der Entzug der Grundzuständigkeit und deren Übertragung auf den Auffangmessstellenbetreiber erfolgen − entscheide die Bundesnetzagentur allerdings jeweils in konkreten Aufsichtsverfahren.

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber mussten bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent ihrer Pflichteinbaufälle, die im Messstellenbetriebsgesetz nach Verbrauchsmengen der Kunden gestaffelt sind, abgearbeitet haben. Seit dem 1. Juli 2024 führt die Bundesnetzagentur quartalsweise Buch über den Stand des Rollouts intelligenten Messsysteme. Die aktuellen Zahlen, die auf Meldungen der Messstellenbetreiber bis zum 4. Februar dieses Jahres an die Behörde zurückgehen, beziehen sich auf den 31. Dezember 2025.

Insgesamt 3 Millionen intelligente Messsysteme installiert

Bei den Metering Days im vergangenen Herbst hatte Jan Peter Sasse, der bei der Bundesnetzagentur das Referat Elektrizitätsverteilernetze leitet, eingeräumt, ihm sei eine „gewisse Kritik“ nicht entgangen, die Bundesnetzagentur veröffentliche die Ergebnisse ihrer quartalsweisen Erhebung nur mit monatelanger Verzögerung. Das liege einerseits an einer längeren Reaktionsfrist für die Unternehmen. Andererseits müsse die Behörde sehr häufig nachfassen, plausibilisieren und etwa bei 10 Prozent der Messstellenbetreiber nachfragen.

Die 20-Prozent-Quote ist nur den grundzuständigen Messstellenbetreibern auferlegt. Von den 599 Unternehmen mit weniger als 30.000 Messlokationen wurden im Durchschnitt nur 14,6 Prozent (nach Q3 waren es 8,2 Prozent und nach Q1 waren es 4,6 Prozent) ihrer jeweiligen Pflichteinbaufälle abgearbeitet.

Bei den 129 Messstellenbetreibern mit 30.000 bis 100.000 Messlokationen lag die Einbauquote bei durchschnittlich 17,5 Prozent (Q3: 11,2 Prozent; Q2: 7,8 Prozent; Q1: 7,5 Prozent), während die 66 Grundzuständigen, die zwischen 100.000 und 500.000 Messstellen betreuen, 19,7 Prozent (Q3: 14,6 Prozent; Q2: 11,8 Prozent; Q1: 10,8 Prozent) erreichen.

Große Messstellenbetreiber schneller

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne kleine Messstellenbetreiber deutlich höhere Quoten vorweisen können. Allerdings bestätigt die aktuelle Erhebung erneut die Erkenntnis früherer Abfragen, dass grundsätzlich die großen Messstellenbetreiber mit ihren Pflichteinbaufällen deutlich schneller vorankommen als die kleinen.

So steht für die 18 Messstellenbetreiber mit mehr als 500.000 Messlokationen zum 31. Dezember 2025 eine durchschnittliche Pflichteinbauquote von 27,1 Prozent zu Buche. Bereits zum Ende des dritten Quartals hatten sie mit 25,0 Prozent die Quote im Durchschnitt erfüllt.

Laut Bundesnetzagentur waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 genau 1.095.715 intelligente Messsysteme im Rahmen des Pflichteinbaus bei den gesetzlich vorgesehenen Verbrauchern installiert worden – bei aktuell 4.709.487 Pflichteinbaufällen insgesamt. Dies entspricht einer bundesweiten Ausstattungsquote von 23,3 Prozent.

Wenn man alle 56.464.984 (Q3: 53.882.828) Messlokationen in Deutschland als Grundlage nimmt, also auch diejenigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden müssen, kommt man auf eine Rollout-Quote von 5,5 Prozent (Q3: 3,8 Prozent). Dies entspricht rund 3,1 Millionen intelligenten Messsystemen (Q2: etwa 2 Millionen). In dieser Zahl sind folglich auch die von wettbewerblichen Messstellenbetreibern installierten Einheiten enthalten – sofern diese den entsprechenden Meldebogen der Bundesnetzagentur ausgefüllt und abgeschickt haben.

Freitag, 27.03.2026, 14:53 Uhr
Fritz Wilhelm

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