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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur hat die Netzentgeltsystematik auf der Agenda
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Quelle: Screenshot Fritz Wilhelm
Regulierung

Bundesnetzagentur hat die Netzentgeltsystematik auf der Agenda

Die Bundesnetzagentur hat eine Festlegung zur Qualitätsregulierung angekündigt und will die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig machen.
Die Bundesnetzagentur hat am 10. Dezember 2025 im Rahmen des sogenannten NEST-Prozesses eine Reihe von Festlegungen veröffentlicht, nachdem diese am 8. Dezember 2025 erlassen worden waren. Es handelt sich dabei um das „Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom)“ sowie das Pendant für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas).

Außerdem ergingen die Methodenfestlegungen:
  • zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (StromNEF) sowie zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF)
  • zur Kapitalverzinsung
  • zum Effizienzvergleich
  • zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor.
In einem Gespräch mit Journalisten kündigte Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, an, dass noch vor Weihnachten ein Festlegungsentwurf zur Qualitätsregulierung veröffentlicht wird, der dann bis Ende Januar 2026 konsultiert werden soll. Damit sollen die Netzbetreiber angehalten werden, trotz aller Vorgaben zur Preis-, Kosten- und Erlösregulierung, die Versorgungssicherheit im Blick zu behalten.

Konkret soll das Risiko minimiert werden, dass Netzbetreiber angesichts von Erlösabsenkungen oder Kostenvorgaben erforderliche Netzinvestitionen unterlassen. Neben der bisherigen Qualitätsregulierung seien nun auch „Überlegungen zur Energiewendekompetenz und zur konkreten Ausgestaltung eines Digitalisierungsindexes“ enthalten, erklärte Müller.

Behörde ist sich der Verteilungswirkung bewusst

Zur Regulierung der Übertragungsnetzbetreiber – sie waren von Beginn an aus dem allgemeinen NEST-Prozess ausgenommen – gibt es eine eigene Festlegung. Deren Entwurf hat die Bundesnetzagentur ebenfalls am 10. Dezember vorgelegt. Auch dieser wird bis Ende Januar des kommenden Jahres konsultiert.

Hier setzt die Behörde auf ein System mit jährlichem Plan-Ist-Kostenabgleich, das „mit Effizienzinstrumenten verschränkt“ werde, erläuterte Müller und avisierte dazu für den 21. Januar einen öffentlichen Webcast, der in englischer Sprache stattfinden werde.

„Nach der Ermittlung der Kosten, die in die Netzentgelte einfließen dürfen, widmen wir uns im nächsten Jahr der Frage, wie aus diesen Kosten Erlöse gebildet werden“, sagte der Behördenchef abschließend. Denn das Netzentgeltsystem sei reformbedürftig – nicht zuletzt, weil die Zahl der Nutzer, die Netzentgelte in voller Höhe zahlen, immer kleiner werde bei gleichzeitig steigenden Netzkosten.

Außerdem gebe es kein ausreichend wirksames Signal, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden könnten, um unnötige Netzengpässe und entsprechende Gegenmaßnahmen zu vermeiden. Schließlich gebe es heute noch keine wirksamen Anreize im System, die flexibles Verhalten belohnen.

„Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen“, betonte Müller. Die Bundesnetzagentur stehe hier noch am Anfang des Entscheidungsprozesses, den sie „ergebnisoffen“ beginne. Das Verfahren zur Bildung einheitlicher Netzentgelte beim Strom hat unter der Abkürzung „AgNes - Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ im Frühsommer 2025 mit einem Diskussionspapier und einem Workshop begonnen.

Auch die Themen Einspeiseentgelte, dynamische Netzentgelte, Entgelte für Speicher und Kostenwälzung stehen auf der Agenda für 2026. Zudem werde Anfang des Jahres das Festlegungsverfahren zur Netzentgeltbildung im Gassektor eröffnet.
Müller sagte, die Bundesnetzagentur sei sich der „massiven Verteilungswirkung“ des Netzentgeltsystems sehr wohl bewusst. „Entsprechend offen und transparent werden wir die neuen Regelungen vorbereiten“, versprach er.

Donnerstag, 11.12.2025, 18:14 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur hat die Netzentgeltsystematik auf der Agenda
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Quelle: Screenshot Fritz Wilhelm
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Bundesnetzagentur hat die Netzentgeltsystematik auf der Agenda
Die Bundesnetzagentur hat eine Festlegung zur Qualitätsregulierung angekündigt und will die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig machen.
Die Bundesnetzagentur hat am 10. Dezember 2025 im Rahmen des sogenannten NEST-Prozesses eine Reihe von Festlegungen veröffentlicht, nachdem diese am 8. Dezember 2025 erlassen worden waren. Es handelt sich dabei um das „Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zum Regulierungsrahmen und zur Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom)“ sowie das Pendant für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas).

Außerdem ergingen die Methodenfestlegungen:
  • zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (StromNEF) sowie zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF)
  • zur Kapitalverzinsung
  • zum Effizienzvergleich
  • zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor.
In einem Gespräch mit Journalisten kündigte Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, an, dass noch vor Weihnachten ein Festlegungsentwurf zur Qualitätsregulierung veröffentlicht wird, der dann bis Ende Januar 2026 konsultiert werden soll. Damit sollen die Netzbetreiber angehalten werden, trotz aller Vorgaben zur Preis-, Kosten- und Erlösregulierung, die Versorgungssicherheit im Blick zu behalten.

Konkret soll das Risiko minimiert werden, dass Netzbetreiber angesichts von Erlösabsenkungen oder Kostenvorgaben erforderliche Netzinvestitionen unterlassen. Neben der bisherigen Qualitätsregulierung seien nun auch „Überlegungen zur Energiewendekompetenz und zur konkreten Ausgestaltung eines Digitalisierungsindexes“ enthalten, erklärte Müller.

Behörde ist sich der Verteilungswirkung bewusst

Zur Regulierung der Übertragungsnetzbetreiber – sie waren von Beginn an aus dem allgemeinen NEST-Prozess ausgenommen – gibt es eine eigene Festlegung. Deren Entwurf hat die Bundesnetzagentur ebenfalls am 10. Dezember vorgelegt. Auch dieser wird bis Ende Januar des kommenden Jahres konsultiert.

Hier setzt die Behörde auf ein System mit jährlichem Plan-Ist-Kostenabgleich, das „mit Effizienzinstrumenten verschränkt“ werde, erläuterte Müller und avisierte dazu für den 21. Januar einen öffentlichen Webcast, der in englischer Sprache stattfinden werde.

„Nach der Ermittlung der Kosten, die in die Netzentgelte einfließen dürfen, widmen wir uns im nächsten Jahr der Frage, wie aus diesen Kosten Erlöse gebildet werden“, sagte der Behördenchef abschließend. Denn das Netzentgeltsystem sei reformbedürftig – nicht zuletzt, weil die Zahl der Nutzer, die Netzentgelte in voller Höhe zahlen, immer kleiner werde bei gleichzeitig steigenden Netzkosten.

Außerdem gebe es kein ausreichend wirksames Signal, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden könnten, um unnötige Netzengpässe und entsprechende Gegenmaßnahmen zu vermeiden. Schließlich gebe es heute noch keine wirksamen Anreize im System, die flexibles Verhalten belohnen.

„Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen“, betonte Müller. Die Bundesnetzagentur stehe hier noch am Anfang des Entscheidungsprozesses, den sie „ergebnisoffen“ beginne. Das Verfahren zur Bildung einheitlicher Netzentgelte beim Strom hat unter der Abkürzung „AgNes - Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ im Frühsommer 2025 mit einem Diskussionspapier und einem Workshop begonnen.

Auch die Themen Einspeiseentgelte, dynamische Netzentgelte, Entgelte für Speicher und Kostenwälzung stehen auf der Agenda für 2026. Zudem werde Anfang des Jahres das Festlegungsverfahren zur Netzentgeltbildung im Gassektor eröffnet.
Müller sagte, die Bundesnetzagentur sei sich der „massiven Verteilungswirkung“ des Netzentgeltsystems sehr wohl bewusst. „Entsprechend offen und transparent werden wir die neuen Regelungen vorbereiten“, versprach er.

Donnerstag, 11.12.2025, 18:14 Uhr
Fritz Wilhelm

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