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Verbraucher in der Grundversorgung müssen laut einem aktuellen Urteil bei einer Preiserhöhung besser über die Zusammenstellung der Strompreise informiert werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juni in einem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) entschieden, dass Verbraucher künftig besser über die Veränderung bei den Strompreisen aufgeklärt werden müssen. Bei einer Preiserhöhung in der Strom-Grundversorgung muss demnach nicht nur der alte und der neue Preis erkennbar sein, sondern auch die
Mittwoch, 6.06.2018, 16:45 Uhr
Andreas Kögler
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