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Die Bundesnetzagentur hat Eckpunkte für eine Reform der Stromnetzentgelte vorgestellt. Ziel ist laut Behördenchef Klaus Müller eine gerechtere Verteilung der Netzkosten.
Die Bundesnetzagentur hat einen vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgelegt. Sie soll die Finanzierung der Stromnetze an die Anforderungen der Energiewende anpassen. Ein Entwurf der Festlegung soll im Sommer 2026 veröffentlicht und konsultiert werden. Die endgültige Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant. Erste Neuerungen sollen ab Januar 2027 greifen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur basiert die heutige Systematik der Netzentgelte noch weitgehend auf Vorgaben von 2005. Präsident Klaus Müller erklärte: „Die bisherige Struktur wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht“. Hintergrund der Reform ist zudem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung laufen Ende 2028 aus.
Ziel der Reform sei eine stärkere Kosteneffizienz und eine fairere Verteilung der Belastungen. Die Netzentgelte machen jährlich rund 37 Milliarden Euro aus. Netzkosten sollten wieder dort bezahlt werden, wo sie verursacht würden. Außerdem wolle die Behörde Flexibilität fördern und den Netzausbau begrenzen.
Änderungen für Prosumer
Für Haushaltskunden in der Niederspannung bleibt es bei einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Allerdings soll die Höhe des Grundpreises gedeckelt werden. Verbraucher mit eigener Stromerzeugung, etwa durch Photovoltaikanlagen, sollen künftig einen höheren Grundpreis zahlen.
Diese sogenannten Prosumer beteiligen sich bislang nur eingeschränkt an der Finanzierung der Netze, obwohl sie jederzeit auf die Stromversorgung angewiesen seien. Die zusätzlichen Kosten dürften je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen und unter 100 Euro pro Jahr liegen. Betreiber von Steckersolaranlagen sollen davon ausgenommen bleiben.
Kapazitätspreis für Industrie
Für gewerbliche und industrielle Großverbraucher plant die Behörde eine grundlegende Änderung. Der bisherige Leistungspreis soll durch einen Kapazitätspreis in Euro pro Kilowatt und Jahr ersetzt werden. Hinzu kommt ein Aufschlag, wenn die gebuchte Kapazität überschritten wird. Damit sollen Unternehmen dadurch flexibler auf niedrige Strompreise reagieren können.
Auch bei den Sonderentgelten nach Paragraf 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung kündigt die Behörde Übergangsregelungen an. Die bisherige Bandlastregelung für Bestandskunden soll bis Ende 2031 verlängert werden. Über die langfristige Ausgestaltung will die Behörde Anfang 2027 entscheiden. Dabei sollen Erkenntnisse aus laufenden Pilotprojekten einfließen.
Neue Erzeuger zahlen fürs Netz
Erstmals sollen künftig auch Betreiber von Erzeugungsanlagen an den Netzkosten beteiligt werden. Für neue Anlagen ist ein Kapazitätspreis von zunächst 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr vorgesehen. Bestandsanlagen sollen dagegen für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen bleiben. Laut Behörde könnte dies langfristig bis zu zwei Milliarden Euro jährlich zur Netzfinanzierung beitragen.
Auch Betreiber von Stromspeichern sollen künftig Netzentgelte zahlen. Vorgesehen ist ein moderater Kapazitätspreis in ähnlicher Höhe wie bei Erzeugungsanlagen. Arbeitspreise sollen für Speicher dagegen nicht anfallen. Die Behörde will zudem bestehende Übergangsregelungen und bestehende Sonderregelungen anerkennen.
Elektrolyseure zur Herstellung von grünem und kohlenstoffarmem Wasserstoff sollen ebenfalls in die Finanzierung einbezogen werden. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben plant die Behörde jedoch eine Sonderbehandlung. Auch hier soll lediglich ein Kapazitätspreis erhoben werden.
Dynamische Netzentgelte ab 2030
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sind dynamische Netzentgelte. Diese sollen Verbrauchern und Anlagenbetreibern finanzielle Anreize geben, das Netz in Engpasssituationen weniger zu belasten. Die Bundesnetzagentur verweist dabei auf hohe Redispatch-Kosten von rund 3,06 Milliarden Euro im Jahr 2025, einschließlich der Vorhaltekosten für Reservekraftwerke.
Ein konkretes Konzept für dynamische Netzentgelte will die Behörde erst 2027 vorlegen. Für Speicher könnten solche Entgelte frühestens 2030 eingeführt werden, für Einspeiser frühestens 2032. Auch Elektrolyseure gelten aus Sicht der Behörde als potenzielle Kandidaten für dynamische Entgelte. Für Haushalte mit Heimspeichern oder Elektroautos soll zunächst an der Weiterentwicklung bestehender zeitvariabler Tarife gearbeitet werden.
Darüber hinaus plant die Bundesnetzagentur Änderungen bei der Verteilung vorgelagerter Netzkosten zwischen den Netzbetreibern. Künftig sollen diese Kosten stärker am tatsächlichen Stromverbrauch der angeschlossenen Letztverbraucher ausgerichtet werden.
Die jetzt vorgestellten Eckpunkte seien noch kein endgültiger Beschluss, betonte die Behörde. Eine förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs beginnt voraussichtlich im Sommer 2026 und soll mit dem Erlass der Rahmenfestlegung Ende 2026 abgeschlossen werden. Konkretisierende Folgefestlegungen folgen in 2027.
Mittwoch, 27.05.2026, 14:32 Uhr
Susanne Harmsen
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