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Das Bundeswirtschaftsministerium das Netzanschlusspaket in die Verbändeanhörung gegeben. Energieverbände kritisieren die kurze Frist und fordern mehr Zeit für die Prüfung.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat am späten Abend des 17. Julis die Referentenentwürfe für die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Beide Gesetzentwürfe umfassen zusammen mehr als 360 Seiten und sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker mit den Anforderungen von Stromnetz und Strommarkt verzahnen.
Nach Angaben des Ministeriums hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, den Ausbau von Wind- und Solaranlagen stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten auszurichten. Gleichzeitig reagiert das BMWE auf Kritik aus der Branche und entschärft mehrere Regelungen gegenüber früheren Entwürfen. So bleibt der Anspruch auf Redispatch-Entschädigungen grundsätzlich erhalten.
Überlastete Netzgebiete angepasst
Betreiber neuer Anlagen in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten sollen lediglich für einen noch festzulegenden Anteil zwischen 10 und 20 Prozent ihrer Jahreserzeugung auf einen finanziellen Ausgleich verzichten. Im ursprünglichen Entwurf war ein weitgehender Wegfall der Entschädigung vorgesehen. Zudem hebt das Ministerium die Schwelle für die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete von drei auf fünf Prozent abgeregelter Strommengen an und verkürzt deren maximale Dauer von zehn auf sechs Jahre.
Neu ist außerdem das Konzept einer systemdienlichen Netzanschlussleistung. Künftig sollen Netzanschlüsse nicht mehr auf die maximale Erzeugungsleistung ausgelegt werden. Für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll die Anschlussleistung in der Regel auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.
Bei Windenergieanlagen orientiert sie sich künftig an einem Referenzwert von 280 W je Quadratmeter Rotorkreisfläche. Darüber hinaus sieht das Netzpaket neue Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse, eine befristete Reservierung von Anschlusskapazitäten sowie die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren bis 2028 vor.
Harsche Verbandskritik am Vorgehen
Kritik der Verbände richtet sich gegen den Ablauf der Beteiligung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt zwar den Start des Gesetzgebungsverfahrens. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bezeichnet die Frist von lediglich drei Werktagen für Stellungnahmen jedoch als „nicht akzeptabel“. Regelungen dieser Tragweite müssten von der Branche faktenbasiert auf ihre Folgen geprüft werden können.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die kurze Anhörungsfrist. Inhaltlich sieht der BEE trotz einzelner Änderungen weiterhin erhebliche Risiken. „Statt verlässlicher Investitionsbedingungen schafft die Bundesregierung neue Unsicherheit“, kommentierte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) begrüßt zwar, dass das Gesetzgebungsverfahren nun beginnen kann. Jedoch würden die Ursachen für schleppende Netzanschlüsse nicht ausreichend adressiert. Statt verbindlicher Bearbeitungsfristen und stärkerer Digitalisierung erweitere der Gesetzentwurf die Handlungsspielräume der Verteilnetzbetreiber.
Zustimmung zur Priorisierung
Unterstützung für Teile des Netzpakets kommt von der Thüga AG in München. Vorstandsvorsitzender Constantin H. Alsheimer erklärte, die vorgesehene Priorisierung von Netzanschlüssen nach netz- und systemdienlichen Kriterien könne helfen, Engpässe zu vermeiden und Investitionen gezielter zu steuern. „Netzbetreiber sollten Anschlussbegehren stärker nach netz- und systemdienlichen Kriterien ordnen können“, sagte er.
Nur so ließen sich Engpässe vermeiden, Verfahren beschleunigen und Investitionen auf den erforderlichen Netzausbau abstellen. „Was es jetzt braucht, ist ein klarer Ordnungsrahmen: transparent, diskriminierungsfrei und bundesweit einheitlich“, forderte Alsheimer. (sh)
Montag, 20.07.2026, 12:43 Uhr
Susanne Harmsen
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