Dienstag, 28.04.2015, 11:40 Uhr
Stadtwerke sind per Gesetz verpflichtet, bei der Bewirtschaftung ihrer Strom-Bilanzkreise einen viertelstundengenauen Ausgleich zu gewährleisten. Auf welche Dienstleistungen sie dafür zurückgreifen können, schildert Adolf Plentz*.