Montag, 12.02.2001, 14:18 Uhr
Die Eon Energie-Tochter e.dis Nord AG, Fürstenwalde, gegen die das Bundeskartellamt ein Musterverfahren wegen überhöhter Strom-Durchleitungsgebühren eingeleitet hat, hat auf die Besonderheiten des eigenen Stromnetzes bei der Preiskalkulation verwiesen: