Dienstag, 23.03.2004, 08:59 Uhr
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit Mindestpreisen zu vergüten. Der Stromproduzent dagegen muss nicht an den Netzbetreiber verkaufen, behaupten Christian Held und Dr. Martin Altrock*.